Beiträge von mikesch_le

    Hallo,
    ich würde gern wissen, inwieweit die Regelungen zur Rückerstattung von Kreditbearbeitungsgebühren auch auf KfW Kredite anwendbar sind? Wir haben bereits den Ombudsmann angerufen und müssen nun entsprechend noch einmal Stellung beziehen. Die Bank lehnt die Erstattung mit der Begründung ab:


    "Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Erstattung von unwirksam vereinbarten Bearbeitungsentgelten bei Verbraucherkrediten ist wegen der Besonderheiten des Förderkreditgeschäftes nicht auf Produkte der KfW übertragbar. Rechtssicherheit lässt sich nur im Rahmen einer höchstrichterlichen Klärung herbeiführen. Insoweit ist hier die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens generell nicht zur Verfolgung des Erstattungsbegehrens geeignet."


    Nachvollziehen kann ich das nicht. Jeder Vertrag/Kredit ist an "Besonderheiten" gebunden. Warum sollte dies nicht für KfW Kredite gelten. Es geht hier um einen Betrag von 3.000€!


    Haben Sie einen Ansatz, wie wir hier verlässlich antworten können??? ?(


    Danke
    Mikesch