Beiträge von Kathl

    Hallo,


    zuerst einmal die erfreuliche Nachricht: wir haben eine Wohnung gefunden und können dort zum 15.08.2015 einziehen. :)


    Jetzt aber trotzdem nochmal eine Frage: Schlüsselübergabe bzgl. der alten Wohnung soll am 16. oder 17 August erfolgen.... sind wir dann verpflichtet die Miete für den gesamten August zu zahlen oder nur zur Hälfte, da die eigentliche Kündigungsfrist ja bereits abgelaufen ist und wir nun sogar vor dem 1.9. ausziehen?

    Hallo. Mittlerweile haben wir ein Anwaltsschreiben erhalten in dem steht, dass der Widerspruch nicht anerkannt wird. Die Begründung ist haaresträubend. Wir hätten nach 3 Wochen Wohnungssuche aufgegeben (wir haben lediglich fristgerecht nach drei Wochen Widerspruch eingelegt und suchen noch immer) und müssten mit höheren Mietkosten rechnen als wir jetzt bezahlen. Das tun wir ja auch. Jedoch wurde auf den eigentlichen Passus, dass es ein Härtefall aufgrund des bestehenden KiGa Platzes auf den wir angewiesen sind, nicht eingegangen.
    Und nun? Sie drohen mit Räumungsklage, es wird uns empfohlen weiter zu suchen.


    Desweiteren hegen wir den Verdacht, dass der Vermieter leider an Demenz erkrankt ist. Wenn man das nachweisen könnte (fragt sich berechtigerweise nur wie) würde das etwas ändern? Also wäre die von ihm unterschriebene Kündigung und Vollmacht für den Anwalt eigentlich gültig?

    Hallo,


    wir haben Anfang April zum 30.06.2015 eine Kündigung wegen Eigenbedarf bekommen. Die Begründung lautet, dass die Stieftochter in die Wohnung einziehen möchte. Wir wohnen seit Sommer 2011 in der Wohnung und der Mietvertrag ist unbefristet.
    Diese ist alleinstehend und Schülerin, hat also kein monatliches Einkommen und bekommt keine Wohnung. Im Moment wohnt sich noch beim Vermieter im Haus, welches jedoch verkauft wird (es handelt sich hier um 2 verschiedene Häuser - das in dem wir wohnen war zum Verkauf geplant, wird jedoch jetzt doch nicht verkauft). Unsere Wohnung hat 3 Zimmer. Im Haus befinden sich noch 2 weitere vermietete Wohnungen (1 3 Zimmer-Wohnung im EG und eine 2 Zimmerwohnung im DG).
    Wir sind eine 3köpfige Familie (5 jährige Tochter), die auf eine gleichwertige Wohnung in der selben Gemeinde angewiesen ist, da ansonsten der Kinderbetreuungsplatz wegfallen würde. Somit müsste einer von uns zu Hause bleiben und dies würde eine erhebliche finanzielle Einbuße bedeuten, die nicht zu verkraften wäre. || :(


    Wir haben genau mit dieser Begründung Widerspruch eingelegt mit dem Passus der Verlangung der Fortsetzung des Mietverhältnisses unter Berufung auf den gültigen Paragraphen.


    Nun warten wir auf eine Reaktion des Vermieters, sind uns aber unsicher was nun passieren kann? Muss der Vermieter das Mietverhältnis weiterführen oder kann er uns trotzdem zum 30.06.2015 aus der Wohnung werfen? Gibt es hier Fristen, die er nun einhalten muss? :?::|


    Freundliche Grüße


    Kathrin