Beiträge von RH1973

    Danke nochmal für die Hilfe und ausführliche Erklärung. So langsam fühle ich mich etwas sicherer mit Depots, ETF usw.


    Wie gesagt gings mir darum den vorhandenen ETF bei finanzen zero net aufzustocken und da war ich mir nicht sicher wenn ich über 100.000 aufstocke wie das mit der Sicherung ist. Ich kannte das zuvor ja nur von Tagesgeld. Meine Denkblockade war Depot ist nicht gleich Bank.
    Depot ist Depot und kann von Bank zu Bank umziehen.


    Du wolltest die Quelle des Textes? Das ist von Finanztip:

    Punkt 6 ganz unten

    https://www.finanztip.de/sichere-banken/einlagensicherung/

    Ich danke euch allen vielmals. Ich lese schon sehr viel nach und schaue mir auch oft die Videos zu den ETF an und google auch viel dazu. Oftmals landet man aber auch bei Finanzanbietern und Versicherungen mit seinen google Fragen. Darum stelle ich die lieber hier nochmal und hoffe auf euer Verständnis wenn das eher Anfänger Fragen sind.


    Seit ein paar Monaten habe ich bei finanzen net zero ein Depot und ein paar Euros in iShares IE00B4L5Y983 investiert. Nun gestalte ich meine Altersvorsorge um. Ich habe etwas Kapital das ich zu einem Teil in ETF anlegen möchte.
    Es macht also keinen Sinn wenn ich sagen wir mal 150 T€ in ETF anlege das auf 2-3 Depots (wie z.B. bei Tagesgeld) zu verteilen? Richtig?

    Weiter steht beim IE00B4L5Y983, das dieser in Irland aufgelegt wurde. Spielt das auch keine Rolle beim Schutz/Sicherung? Weil nicht EU?



    Finanztip schreibt:
    "Die ETF-Anteile oder Aktien, die Du über Deine Bank (oder einen beliebigen anderen Broker) gekauft hast, sind hingegen nicht über die Einlagensicherung geschützt. Schließlich kann sich ihr Wert ständig im Börsenhandel ändern und theoretisch auf Null fallen, aber auch extrem ansteigen. Wertpapiere sind juristisch Sondervermögen, fallen also bei einer Zahlungsunfähigkeit nicht in die Insolvenzmasse. Wenn Dein Depotanbieter pleitegehen sollte, kannst Du die Wertpapiere auf eine andere Bank übertragen.

    Falls Deine Bank Deine Wertpapiere nicht herausgeben kann, greift die Anlegerentschädigung nach europäischem Recht. Hier sind maximal 20.000 Euro pro Anleger geschützt und höchstens 90 Prozent der fehlenden Summe."


    Hmm, jetzt bin ich doch verwirrt mit dem letzten Absatz. Nur 20.000 Euro geschützt?

    Hallo,


    ich möchte 150.000 € in ETF investieren. Aktuell habe ich mehrere TG Konten.

    Soll ich für die Summe der ETF dann mehrere Depots bei verschiedenen Anbietern eröffnen damit jeweils 100.000 abgesichert sind?


    Danke für Hilfe und Infos.


    VG,

    Raphael

    Danke euch allen für eure Infos und Antworten.

    Da habe ich wohl das Abrechnung System nicht verstanden und muss künftig jedes Mal sagen das ich nur 2,3-fachen Satz bezahle bzw. vorab wissen will welche Kosten auf mich zukommen.

    Ich hatte gehofft es wäre wie bei jeder Dienstleistung die man kauft gleich und man bekommt immer gesagt was es kostet bevor man den Auftrag erteilt. Bei der PKV zumindest wenn man dazuzahlen muss. Ich habe hier natürlich auch gedacht und vorausgesetzt die sehen auf meiner PKV Karte wie ich versichert bin.


    Genauso hatte ich gehofft das ein behandelnder Arzt verpflichtet ist mir vorab zu sagen das eine Behandlung mit 3,5 berechnet wird.

    Nochmal zum Praxis Ablauf: Ich gebe vor der Behandlung meine PKV Karte ab. Da sehen die was versichert ist und auch das bei mir max. 2,3-fach übernommen wird. Dann werde ich sagen wir mal "gezwungen" zu unterschrieben das ich alles bezahle. Dann geht's erst zum Arzt.


    Mir geht es darum zumindest vorher bzw. während einer Behandlung informiert zu werden warum und in welcher Höhe zusätzliche Kosten für mich anfallen die ich bezahlen muss. Dann könnte ich selbst entscheiden und ggfls. auch ablehnen.

    Ich meine ich hätte mal gelesen das der Arzt mir das sagen muss
    und es nicht reicht wenn eine Helfer/in das per Formular macht.

    Vielen Dank für eure Antworten. Mir geht es darum, ob das rechtlich ok ist, wenn mir einfach der 3,5-fache Satz berechnet, wird ohne das mich der behandelnde Arzt darauf hinweist.

    Ohne meine Unterschrift am Empfang einer Praxis komme ich nicht mal zum Arzt. Aber müsste nicht der behandelnde Arzt selbst mich auf zu zahlende "Mehrkosten" hinweisen?

    Wenn ich sonst irgendwas kaufe, weiß ich ja auch den Preis, bevor ich mich für ein Produkt entscheide. Beim Arzt weiß ich nie was er mir berechnet bzw. welchen Satz und was ich dementsprechend selbst zahlen muss.

    Bsp.: Ich war kürzlich beim HNO. Der hat bei mir u.a. eine sogen. erweiterte Gehörfunktionsprüfung gemacht und mit 3,5 berechnet. Für mich war das nichts anderes wie eine Standardbehandlung und ich wusste vor und während der Behandlung nicht das das etwas Spezielles sein soll bzw. welcher Satz abgerechnet wird. Erst 2 Wochen später mit der Rechnung sehe ich das ich da selbst zahlen muss.

    Guten Tag zusammen,

    ich bin selbstständig und seit 20 Jahren in der PKV versichert. Mein Höchstsatz den die PKV zahlt ist 2,3. Oft und ohne Vorwarnung berechnen mir Ärzte den 3,5-fachen Satz.

    Ja, ich unterschreibe gleich am Anfang das ich für Zahlungen privat aufkomme. Das erfolgt immer direkt bei der Anmeldung, also vor der Behandlung und vor dem Gespräch mit dem Arzt.

    Auch beim Arztgespräch bekomme ich nie einen Hinweis oder eine Begründung das der 3,5-fache Satz berechnet wird.

    Ich finde das schon dreist, aber ich weiß nicht ob das rechtlich ok ist oder ist das sogar verhandelbar?

    Kann mich hier jemand aufklären?

    Danke schon mal und VG,

    R. Hübner