Hallo Pumphut,
danke für die Nachfrage. Ich hab den Sachverhalt in der Tat stark verkürzt dargestellt.
Es gibt auf dem Grundstück ein Gebäude (alter Teil von 1938 und neuer Teil von 1990). Das Gebäude ist in 2 Wohneingentumseinheiten aufgeilt (alter und neuer Teil). Das Grundsätz ist nicht real geteilt, sondern ideell.
Der neue Teil ist von meinen Eltern bewohnt mit Wohnrecht (Eigentum liegt aber bereits bei mir).
Der alte Teil ist noch im Eigentum von meinen Eltern und aktuell fremd vermietet. Wir überlegen diesen alten Teil auch auf mich zu übertragen. Die Mieteinnahmen sollen am besten weiterhin meinen Eltern zufließen. Etwaige Sanierungskosten wären aber durch mich zu tragen.
Diese werde ich dann aber nicht von der Steuer absetzten können, da ich ja keine Einnahme habe. Richtig?
Ich hatte angenommen, dass in diesem Fall auf mich eine Sanierungspflicht gem. GEG zukommt. Oder schätzen Sie das anders ein?
Weitere Meinungen aus der Community sind natürlich auch sehr willkommen.