Hallo RaphaelP,
1.: wichtig: Das "Bestellerprinzip" gilt nur für Wohnungsvermietung -. nicht für Verkauf und nicht für Gewerbevermietung.
2. Sie haben das völlig richtig verstanden.
Der Makler kann (!) Ihnen natürlich so viele Objkete anbieten, wie er möchte - er geht damit aber ein sehr hohes wirtschaftliches Risiko ein. Schon allein aus physischen Gründen können Sie ja definitiv nur 1 Wohnung anmieten. Alle anderen Wohnungen, die er -ganz gesetzeskonform- nur für Sie gesucht und gefunden hat, die Ihnen aber dann doch nicht ganz zusagen, darf er keinem anderen Wohnungssuchenden provisionspflichtig anbieten. Er würde demnach also letztendlich für diese ganzen Wohnung von niemandem (weder Mieter noch Vermieter) mehr Provision verlangen dürfen.
Selbstverständlich könnte man im Nachhinein versuchen, den Vermieter davon zu überzeugen, die Provision zu übernehmen. Aber genau das bedeutet ja dann eben doch wieder: Der Vermieter soll also immer (!) bezahlen! (und nicht: wer bestellt - bezahlt)
Davon völlig unberührt bleibt natürlich die Möglichkeit, nach Ihrer Beauftragung Ihnen einfach alle provisionsfreien Objekte aus dem Bestand des Maklers (wo also der Vermieter bereit ist, die Provision zu übernehmen) anzubieten. Diese wären für Sie -obwohl Sie den Makler beauftragt haben- dennoch provisionsfrei.
Das bedeutet aber auch, dass Sie bei diesen Objekten nicht als Auftraggeber behandelt werden. Der Auftraggeber ist in diesen Fällen immer der Vermieter. Bleibt die Frage, inwieweit dann der Makler bemüht sein wird, entsprechend Ihren Wünsche und Anregungen bezüglich der Wohnung (Bad vllt . doch erneuern, Anmietung zu späterem Termin als vom Vermieter möglich? u.ä.) vermittelnd tätig zu sein.
Bis zum 30.05. ist der Makler unparteiisch und ein vermitteldes Glied bei Unklarheiten zw. Mieter und Vermieter.
Und nun? Es gibt ein Sprichwort: "Wes Brot ich ess, des Lied ich sing..."
Die ganze Entwicklung ist sehr schade.
Und noch etwas:
Zwar sagen Sie jetzt (und meinen es natürlich auch so), Sie würden die Provision übernehmen. Wahrscheinlich findet sich auch ein Makler, der dann für Sie sucht. Wenn sich aber irgendwann herausstellt, dass er die Wohnung nicht explizit für Sie gesucht hat - oder wenn Sie dies sogar schon bei Vertragsabschluss wissen und damals gerne bezahlt haben- können Sie es sich später -aus welchen Gründen auch immer- ja anders überlegen und die Provision zurückfordern.
Und Sie würden mit Sicherheit recht bekommen....
Dieses Risiko gehe ich jedenfalls nicht ein.
Aus o.g. Grund sind ja nun auch Kooperationsgeschäfte der Makler im Kommen. Der 1. Makler kennt die leeren Wohnungen, der andere bearbeitet Suchaufträge. Da die Wohnung von Makler 1 ja nicht im Bestand von Makler 2 ist, kann Makler 2 von seinem Suchenden Provision verlangen.
Die Medien nennen dies natürlich wieder "Umgehungsversuche" - es ist aber eigentlich keine Umgehung.
Was sollen die Makler denn tun? Letztendlich verhelfen Sie ja I H N E N zu einer neuen Wohnung.
Einen anderen legalen Weg gibt es ab 01.06. nicht.