...ich möchte dazu noch mal mit meinem konkreten Beispiel nachfragen:
Ich will aufhören zu arbeiten.
Ich würde mich dazu bei der Arbeitsagentur melden und mein Arbeitslosengeld 1 berechnen lassen.
Ich würde die Agentur jedoch auch gleich darüber informieren, dass ich für mind. 2 Jahre kein Arbeitslosengeld beziehen möchte (weil ich in dieser Zeit keine neue Arbeit annehmen möchte).
Für wie lange wäre die aktuelle Berechnung gültig?
Und zweite Frage:
Ich kündige aus freien Stücken - erwarte eine Sperrzeit.
Wird diese Sperrzeit nach den 2 Jahren, wenn ich dann ALG 1 beantrage, noch wirksam?
Schöne Grüße
Gerfried (53 Jahre)