Ich bin heute durch meinen Broker über das ÄNDERUNGSSCHREIBEN einer Fondsgesellschaft informiert worden.
Die Konsequenzen sind mir unklar! Wie soll ich reagieren? Ab September wird es möglich sein bei dem ETF, den ich bespare, Wertpapierleihgeschäfte bis zu max. 40% zu tätigen.
Im folgenden der wesentliche Auszug des Anschreibens:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit teilen wir Ihnen mit, dass die folgenden Änderungen, wie in dieser Mitteilung beschrieben, zum Zeitpunkt der Börsenöffnung
am 11. September 2023 („Datum des Inkrafttretens“) in Bezug auf die Teilfonds wirksam werden. Ab dem Datum des Inkrafttretens gilt somit Folgendes:
I. Möglichkeit der Teilfonds, Wertpapierleihgeschäfte zu nutzen:
Im Rahmen der kontinuierlichen Bemühungen von Amundi, seine ETF-Palette zu optimieren, wurde beschlossen, dass die Teilfonds anstreben, Wertpapierleihgeschäfte als effiziente Portfoliomanagementtechniken im Interesse der Anteilinhaber einzusetzen. Details sind im Abschnitt „Anlagebefugnisse und -beschränkungen – E-Anlagetechniken“ des Prospekts der Gesellschaft beschrieben.
Daher wird die Höhe des maximalen und des erwarteten Prozentsatzes der Wertpapierleihe ab dem Datum des Inkrafttretens wie in Anhang I angegeben geändert.