Beiträge von Lumse

    Ok, das hilft mir schon wieder weiter :)

    Ich habe keinen Arbeitsvertrag, also dann Anlage S, alles rein inklusive der Reisekosten Erstattung. Das heißt ich würde dann (sollte ich über die 3000 kommen) die Anlage S behandeln, wie die Anlage G und dafür dann eine EÜR separat machen und in dem genannten Beispiel dann die 450 in Zeile 4 eintragen und eine EÜR mitliefern?


    Wenn ich dann aber, sagen wir mal nicht 30 Kurse machen würde sondern nur 20, wären es ja 20*100 + 20*20 = 2400 -> Kann ich dann trotzdem irgendwie meine 400km Fahrt geltend machen oder ist das durch mein Honorar/Erstattung abgegolten?


    Vielen, vielen Dank nochmal! Das ist ja wirklich eine richtige Wissenschaft...

    Vielen Dank schon mal, aber so ganz habe ich das leider noch nicht verstanden. :(


    Nochmal kurz als Beispielrechnung. Sagen wir ich gebe 30 Kurse a 100 Euro + Reisekostenentschädigung von 20 Euro pro Kurs = Gesamt: 3600


    Ich fahre mit dem Auto zu den Kursen, sagen wir mal im Jahr gesamt 500km.


    Dann trage ich in Zeile 27 bei Anlage N: 3000 ein

    und in Zeile 21 dann 600

    und später nochmal meine Aufwendungen als Reisekosten, ähnlich wie als Selbstständige mit 500*30 cent = 150 Euro ein? -> Folglich müsste ich 450 versteuern, richtig?


    Und dabei ist es egal, das von den 120 Euro, die ich bekomme für den Kurs, 20 explizit als Fahrtkosten gedacht sind?

    Ich weiß nicht, ob ich dafür ein neues Thema aufmachen sollte, aber ich habe noch eine Frage:


    Ich arbeite ehrenamtlich als Ausbilderin für einen entsprechend geförderten Verein.

    Da bekomme ich ein bestimmtes "Honorar" von ich sag jetzt mal 100 Euro.

    Dazu bekomme ich eine Reisekostenaufwendung von beispielsweise 20 Euro. Fällt jetzt beides zusammen in die 3000 Euro Ausbilderfreibetrag oder wo trage ich die Entschädigung der Reisekosten ein?


    Und habe ich hier auch eine Verpflegungspauschale? Der reguläre zeitliche Aufwand für die Kurse sind inklusive Pausen 7,5h + Anfahrt etc bin ich aber meist eher 9h on Tour.

    Vielen lieben Dank für die schnellen Antworten! Ihr habt mir hier super weitergeholfen. Da bin ich wohl etwas durcheinandergekommen. Ich fand den Begriff der Reisekostenregelung etwas irreführend, weil ich ja in dem Sinn keine Geschäfts"reise" mache, sondern nur eine Anfahrt habe. Aber dann ist das ja gar nicht so schwer und ich berechne einfach die 30 cent pro km. :)

    Hallo,


    es ist vermutlich ganz einfach, aber ich blicke leider gerade gar nicht mehr durch, wie ich die Entfernungspauschale als Soloselbstständige absetze...


    Ich habe teilweise unterschiedliche Kunden und unterschiedliche Einsatzorte und die fahre ich teilweise als Runde ab.


    Bsptag:

    A - Start zuhause

    B - Kunde 1 - ca 50km entfernt von zuhause

    C - Kunde 2 - ca 100km entfernt von zuhause

    D- Kunde 3 - ca 50km entfernt von zuhause (aber anderer Ort als B)

    E - Ankommen zuhause


    -> Berechne ich dann die komplette Strecke mit den 30 bzw. 35 cent oder nur bis zum weitesten Punkt oder ganz anders? Und wenn ich 4h/6h/8h/12h on Tour bin, kann ich dann noch eine Verpflegungspauschale mitberechnen?


    Ich mache gerade meine erste Steuererklärung als Soloselbstständige und bin etwas überfordert, es wäre toll, wenn jemand von euch sich da auskennt. Ich glaube nicht, dass ich da ein Sonderfall bin... Vielen Dank!