Ebenfalls zu ergänzen bei Selbstständigen zählt nicht das letzte Jahreseinkommen sondern das letzte nachgewiesene Einkommen.
Wird die EkSt durch einen Steuerberater erstellt kann diese bspw. erst am Ende des Folgejahres abgegeben werden (automatische Fristverlängerung). Damit sind für den Elterngeldantrag keine Daten des letzten Jahres - Feststellungserklärung des Finanzamtes vorhanden.
Den Passus "Entscheidend ist nicht das Datum, das auf der Rechnung steht, sondern der Zeitpunkt, zu dem das Geld auf dem Konto eingeht." bezweifle ich bei bilanzierenden Selbstständigen.
Der Satz dürfte nur bei IST Versteuerung gültig sein, bei SOLL müsste nicht der Geldeingang sondern Rechnungsstellung gelten, wie im Steuerrecht.