Die Förderung mit dem Kinderzuschlag würde ich weiter mitnehmen.
Nur solltest du in Zukunft nicht über den Betrag der Kleinbetragsrente kommen. (2022 32,90€)
Wenn du dann in der Auszahlungsphase - bei dir wohl 65 Jahre? - eine Abfindung erhältst, kannst du sie verwenden, wie du möchtest. Solltest du über den Betrag kommen, legst du ihn still und führst beim anderen Anbieter den Vertrag fort. Das mit der Abfindung funktioniert bei verschiedenen Anbietern, aber nicht beim gleichen, da werden die Auszahlungen zusammengelegt.
Dann hast du die Möglichkeit, dir die Beträge auszahlen zu lassen - am besten nach dem Jahr deiner Erwerbstätigkeit - oder du bringst sie steuerlich gefördert in die GRV ein. Stichwort "Ausgleich einer Rentenminderung."