Beiträge von Gerdi54

    Meine Frau und ich sind Eigentümer eines selbstgenutzten Einfamilienhauses.

    Im Jahre 2012 wurde eine 9,8 KW PV-Anlage installiert. Für den Gewinn aus der Stromeinspeisung habe ich ein entsprechendes Gewerbe mit eigener Steuernummer angemeldet und entsprechend Einkommensteuer abgeführt.

    Meine Frau nutzt unentgeltlich etwa 25% der Wohnfläche gewerblich für eine kleine Naturheilpraxis mit einem Jahresgewinn von ca. 100 bis 300 €.

    Könnte ich in diesem Fall trotz teilweiser "gewerblicher Nutzung" die sog. "Vereinfachungsregel" für PV-Anlagen nutzen und damit von der Einkommensteuer befreit werden?

    In dem BMF-Schreiben vom 02.06.2021heißt es:

    „Bei der Prüfung, ob es sich um ein zu eigenen Wohnzwecken genutztes Ein- und Zweifamilienhaus handelt, ist ein eventuell vorhandenes häusliches Arbeitszimmer unbeachtlich. Gleiches gilt für Räume (z. B. Gästezimmer), die nur gelegentlich entgeltlich vermietet werden, wenn die Einnahmen hieraus 520 € im Veranlagungszeitraum nicht überschreiten (vgl. R 21.2 Absatz 1 Satz 2 EStR).

    Gibt es hierzu evtl. eine neuere Rechtssprechung?

    Danke und Gruß

    Gerdi