Hallo Japi,
ich habe mir mal deine Angaben angeschaut. Auf den ersten Blick scheint mir die BU-Absicherung bei einem Einkommen von über 50.000 € zu gering zu sein. Das ist meiner Ansicht nach nicht das einzige große Problem in diesem Vertragskonstrukt. Die Konstellation dieser Absicherung kann auch zu enormen Problemen führen wenn die Berufsunfähigkeitsrente beantragt und vom Versicherer abgelehnt wird. Nicht alle, sondern eher wenige Rechtsschutzversicherer würden dann eine Kostenübernahme im Rechtsstreit erteilen.
Ohne Gewähr auf Richtigkeit bei Beiträgen in Foren.
Ich übe meine Tätigkeit als Versicherungsvertreter mit Erlaubnis gemäß § 34d Abs. 1 GewO aus.
Die gesetzlich geforderten Angaben zu meiner Person und Tätigkeit sind unter der Registrierungsnummer
D-5V7Q-5051Y-01 abgelegt worden.
Immobiliendarlehensvermittler nach § 34i GewO
Zuständige Erlaubnisbehörde: IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover, http://www.hannover.ihk.de
Registrierungsnummer:
D-W-133-N53N-20
Unter vermittlerregister.info können Sie meine Registrierung im Immobiliendarlehen-Vermittlerregister nachsehen.
Als Vermittler der SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a.G. / SIGNAL IDUNA Lebensversicherung a.G. vermittle ich ausschließlich Darlehen an Unternehmen der SIGNAL IDUNA Gruppe. Ich biete Beratungsleistungen ausschließlich zu Darlehen dieser Unternehmen an.
Für die Vermittlung erhalte ich Provision von der SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a.G. / SIGNAL IDUNA Lebensversicherung a.G. Meine Vergütung wird in Promille von der Höhe des Kreditbetrages berechnet. Die genaue Provisionshöhe wird zu einem späteren Zeitpunkt im ESIS-Merkblatt bekannt gegeben.
Für meine Vermittlungs- und Beratungsleistungen verlange ich von Ihnen kein Entgelt.
Weiterführende Informationen zu den Immobilien-Verbraucherdarlehen finden Sie auf der Website www.si-bausparen.de unter der Rubrik „Finanzieren – Allgemeine Informationen“.