Beiträge von gargarmail

    @forenteilnehmernull


    ich hatte bereits im Januar diesen Jahres die Zuteilung von meinen D+ (aus dem Jahre 1998) angenommen, mit dem Verzicht auf das günstige Bauspardarlehen und einer Abrechnung zum 31.12.2015 auf mein Girokonto.


    Kurz darauf, habe ich von der BHW eine schriftliche Mitteilung bekommen, dass "Ihr Bausparkonto werden wir, wie von Ihnen gewünscht, am 04.01.2016 abrechnen. Die Abrechnungsunterlagen erhalten Sie mit gesonderter Post."


    Am 23.04.2015 kam nun bei mir ebenfalls die vorzeitige Kündigung zum 03.08.2015 des schon gekündigten Vertrages mit Verweis auf §488 Abs. 3 BGB.


    Meine Frage: Kann die BHW einen gekündigten Vertrag jetzt nochmal kündigen, auch wenn Sie mir schon schriftlich die erste Kündigung und Termin bestätigt hat?