Beiträge von Koala22

    Ich habe 2021 eine Betriebsrente eines früheren Arbeitgebers als Einmalbetrag ausgezahlt bekommen. Aufgrund der aktuellen Altersgrenze bin ich jedoch noch ein paar Jahre berufstätig. Dass ich Steuern und Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung auf diesen Betrag zahlen muss, ist mir bekannt.

    Weiß jemand, ob ich hierauf jetzt auch noch Arbeitslosenversicherungsbeiträge entrichten muss, da ich die Regel-Altersgrenze ja noch nicht erreicht habe.

    Mein Steuerprogramm meldet an dieser Stelle einen Warn-Hinweis, da die elektronisch übermittelte Lohnsteuer-Bescheinigung den Bruttobetrag der Betriebsrente in Zeile 10 als 'Ermäßigt besteuerter Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre' ausweist aber in Zeile 27 keine 'Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung'.