Beiträge von Marco Massini

    Guten Tag,

    ich habe 2013 einen Bausparvertrag über € 330.000 mit der Schwäbisch Hall abgeschlossen. Bearbeitungsgebühr 1%, also € 3.300. Der Bausparvertrag wurde mir von einer finanzierenden Bank "angedreht", sollte als Tilgungsersatz und Sicherheit für die Finanzierung einer Fotovoltaik-Anlage eingesetzt werden. Durch den Bausparvertrag sollte ein Zinssatz von 1,5% für die Anschlussfinanzierung in 2022 gesichert werden. Die Finanzierung läuft im Oktober 2022 aus. Ich habe mittlerweile rd. € 150.000 in den Bausparvertrag eingezahlt, die Schwäbisch Hall weigert sich allerdings nun, den Bausparvertrag zu erfüllen. Auf meine Frage, weshalb sich die Bausparkasse weigere, informierte mich der Berater der Schwäbisch Hall, dass ich über die 9 Jahre seit Abschluss insgesamt vier Bausparraten nicht eingezahlt hätte (Gegenwert insgesamt rd. € 6.350). Grund für die Nicht-Einzahlung war, dass laut Kreditvertrag ich die Möglichkeit habe, anstelle von Einzahlungen in den Bausparvertrag auch Sondertilgungen auf das Darlehen zu tätigen, in Höhe von bis zu 5% des Darlehensbetrages p.a.; so leistete ich über die Jahre Sondertilgungen in Höhe von insgesamt € 33.000, u.a. weil ich die Zinsbelastung reduzieren wollte (Darlehenszinssatz 3,2%). Ein Vertragsbruch oder Rückstand liegt nicht vor und ich wurde auch niemals angemahnt oder aufgefordert, die vier Raten nachzuzahlen; im Gegenteil steht die finanzierende Bank besser dar als ursprünglich geplant. Aber aufgrund dieser nicht eingezahlten Raten weigert sich die Schwäbisch Hall jetzt, die Gegenleistung zu erbringen; die Situation kann laut Schwäbisch Hall auch nicht durch die Nachzahlung der 4 Raten - die ich angeboten habe - geheilt werden. Weil ich dem Berater nicht geglaubt habe (schließlich wurde mir bei den Beratung in 2013 zugesichert, dass der Bausparvertrag ein Zinssicherungsinstrument ist, und dafür habe ich die o.g. Bearbeitungsgebühr und jahrelang Geld eingezahlt, anstatt es für die Darlehenstilgung zu verwenden), hat der Berater mir einen Auszug aus den internen Richtlinien der Schwäbisch Hall zukommen lassen, den ich als Anlage beifüge. Meines Wissen wird kein Kunde über diese Richtlinien bei Vertragsabschluss informiert; im Bausparvertrag steht natürlich auch nichts davon. Ich hätte auf jeden Fall den Bausparvertrag nicht abgeschlossen, hätte ich gewusst, wie willkürlich die Schwäbisch Hall die Gegenleistung ablehnen kann nachdem sie bereits ihre Gebühren einkassiert hat. Für mich handelt es sich um eine Vorspiegelung falscher Tatsachen: Die Sparkasse wirbt mit Zinssicherheit, der Vorstand der Sparkasse stellt sogar den Bausparvertrag als "Optionsgeschäft der Normalverdiener" (https://www.wiwo.de/finanzen/g…alverdiener/27527578.html), was natürlich Unsinn ist wie ich nun auf eigene Kosten erfahre. Falls Sie Interesse haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung um die Hintergründe näher zu erläutern und Ihnen Einsicht in die Verträge und die Korrespondenz mit der Schwäbisch Hall zu gewähren.

    Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen.

    Mit freundlichen Grüßen

    MM