Beiträge von Hobbes

    Daran anschließend: Und die wievielte Person ist es, der Du, Hobbes, in einer Sache Hilfe angeboten hast, ohne selbst ausreichend kompetent zu sein, und für die Du nun in irgendeiner Sache hier im Forum nachfragen musst?


    Die in der Sache wichtigste Frage wäre mir erstmal: Wieso um alles in der Welt schaltet sie auf eigene Faust erstmal einen Gutachter ein?

    Offtopic: Ich weiß nicht in welcher Form du ein Forum nutzt - ich zumindest in Form von Informationsgewinn und Hilfestellungen.

    Ich weiß auch nicht warum du immer deinen Senf dazugeben musst ohne Mehrwert.

    Guten Abend Finanztip Community,


    eine Freundin von mir steckt aktuell in einer Situation, welche für Sie nicht zu bewältigen ist. Und ich bat ihr meine Hilfe an. Hoffe hier im Forum die ein oder andere Hilfe, Info, Hinweis zu erhalten.


    Folgender Sachverhalt.


    Freundin X hatte einen Autounfall. Vor Ort wurde im Polizeibericht festgehalten, dass der Unfallgegner die Schuld trägt. Dieser hat die Schuld auch vor Ort gegenüber der Polizei bejaht.

    Freundin X hat einen Sachverständiger eingeschaltet - der Sachschaden beträgt >10.000€ bei einem Neuwagen.

    Auto ist Vollkasko versichert. Freundin X hat eine Rechtsschutzversicherung. Gutachten liegt noch nicht vor - lediglich kurze Information vom Sachverständiger erhalten.


    Wie ist damit umzugehen:

    - Sollte Freundin X das Gutachten des Sachverständiger an die Rechtsschutzversicherung weiterleiten oder an ihre eigene Kfz-Versicherungen?

    - In wieweit ist ihr Zutun noch notwendig? Oder klären die Versicherungen das untereinander?

    - Soll das Gutachten direkt an die Versicherungen (KFZ oder Rechtsschutz?) gesendet werden?


    Vielen dank für eure Hilfe =)


    Guten Tag Dennisbrg1,


    bist du weitergekommen und könntest dein Wissen hier teilen?

    Kann Person A "erfundene" Kosten in der Rechnung erfassen, dann nicht mehr der Ursprungsbetrag nachvollziehbar ist? (z.B. Wolle 10x 4€, obwohl villt. Wolle 10x 2,5€ gekostet hat)


    Person B bekommt die Strickware geschenkt und verkauft sie in seinem Namen - eine Kostenaufstellung ist nicht vorhanden.


    Die Erzeugnisse sollen einmalig verkauft werden.

    So um nochmal ein wenig Licht ins Dunkle zu bringen und offene Fragen zu klären.


    Person A (Rentnerin (1000€/mtl.) hat über Jahre hinweg Strickjacken hergestellt. Eine Sammlung von Rechnungen (Material, etc.) ist nicht vorhanden - reines Hobby von ihr.


    Person B (Angestellter mit <20h/Woche) will diese Masse an Strickjacken nun veräußern. Ein passender Ort ist dafür Etsy (Onlinemarkt für Selbstgemachtes).

    Diese verlangen eine Gewerbe um dort als Händler tätig zu sein.


    Fragen:


    1) Auf welche Person sollte das Gewerbe laufen? Person A oder B?

    1.1.)Kann Person A Probleme bei ihrer Rente bekommen, kann Person B Probleme mit seiner Arbeit[+Versicherungsbeiträge] - Thema: Nebengewerbe


    2) Wie kann ohne Belege für Ausgabe in der Vergangenheit eine glaubwürdige/beleghafte Einnahme-Überschuss Rechnung anzufertigen?


    3.) Sind Steuern zu zahlen wenn der Umsatz unter 22.000€ bleibt?

    3.1.) Fällt man automatisch unter Kleingewerbe, wenn man die Grenzen nicht überschreitet?

    Danke für eure Hilfe!


    Andere "Herangehensweise" um da raus zu kommen:


    Der Versicherungsvertrag wurde 02/17 abgeschlossen - Zahlung ist Halbjährlich.

    Nächste Zahlung im Oktober. (Zahlungen immer Februar & Oktober)


    Die Kündigung muss drei Monate zum Versicherungsjahr eingegangen sein.

    Der Versicherer bestätigt die Kündigung von 09/23 zum 10/24.

    Sollte es nicht zum 02/24 sein?

    Zitat

    8.1 Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Beitragsangleichung gemäß 7.2.2., ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutz ändert, kann der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats [...] mit sofortiger Wirkung [...] kündigen

    Zitat

    7.2.2. Im Falle einer Erhöhung ist der Versicherer berechtigt, im Falle einer Verminderung verpflichtet den Beitrag des folgenden Versicherungsjahres um den sich aus Ziffer 7.2.1 Absatz 1 Satz 2 ergebenden Prozentsatz zu verändern (Beitragsangleichung)

    Hat sich der Durchschnitt der Schadenszahlungen des Versicherers in jedem der letzten 5 Kalenderjahre um einen geringeren %-Satz als denjenigen erhöht, den der Treuhänder jeweils diese Jahre nach Ziffer 7.2.1. Absatz 1 Satz 1 ermittelt hat, darf der Versicherer den Beitrag des folgenden Versicherungsjahres nur um den Prozentsatz erhöhen, um den sich der Durchschnitt seiner Schadenszahlungen nach seinen unternehmenseigenen Zahlen im letzten Kalenderjahr erhöht hat; diese Erhöhung darf diejenige nicht überschreiten, die sich nach dem vorstehenden Absatz ergeben würde.

    Zitat

    7.2.1 Absatz 1 Satz 2

    Den ermittelten %-Satz rundet er auf die nächste niedrigere, durch fünf teilbare ganze Zahl ab.


    Eine Veränderung des Versicherungsschutzes konnte ich nicht aus der Police entnehmen. Somit sollte doch ein Sonderkündigungsrecht bestehen?


    Absatz 7.2.2 / 7.2.1 check ich nicht ganz :/

    Villt. kann mir da jmd helfen :)

    Guten Tag,


    ich besitze eine Versicherung (eine Versicherungsnr.!) bei der R&V. In dieser sind mehrere (4 Stück) Versicherungen gebündelt. Zum 01.10.23 ist eine Versicherungen gekündigt worden. Dadurch hat sich der Bündelnachlass reduziert und damit die Kosten für jede einzelne Versicherung erhöht.


    Daraufhin habe ich ein Schreiben aufgesetzt und die Kündigung der übrigen Versicherungen verlangt.

    Der Versicherer schrieb, dass die Versicherungen gebündelt sind, die Versicherungen aber rechtlich selbstständig stehen und die Kündigung so nicht machen.

    Ich verwies auf §40 VVG - durch den Bündelnachlass habe sich der Beitrag bei jeder Versicherung erhöht.

    Nun kommt die R&V mit gestiegenden Kosten und dadurch gestiegene Leistungen und legitimieren damit die Ablehnung der Kündigung.


    Fragen:

    - Ist die Erhöhung der Beiträge durch den geringeren %-Reduzierung des Bündelnachlasses ein Sonderkündigungsrecht nach §40VVG


    - Kann der Versicherer mit der "Ausrede" gestiegene Kosten rausreden?

    - Sind die Versicherer in eine Bringschuld zur Information von Leistungssteigerungen bei Versicherungen oder ich in einer Holschuld?

    - Wenn Bringschuld - falls diese versäumt wurde. Besteht dann ein Sonderkündigungsrecht?


    Danke & Grüße

    Hobbes

    Wie kommt es eigentlich, lieber Hobbes, dass Du alle Ritt lang irgendwem zu irgendwas helfen oder raten sollst, wiewohl Du selbst aus dem Tal der Ahnungslosen dahergaloppiert kommst, und dann auf die Schnelle hier Wissen erwerben willst, das Du dann irgendwie als Flüsterpost weitergibst?


    Ich meine, mir kann das wumpe sein … aber ich würde Dir dringend raten, persönlich bekannten Menschen in finanziellen Fragen, die erhebliche finanzielle oder rechtliche Folgen haben können, nur dann einen Rat zu geben, wenn Du Dir selbst aus eigenem Wissen sehr sicher bist, und nicht nur, weil irgendein Horst oder irgendeine Uschi aus einem Internetforum das geschrieben hat.

    Guten Tag,

    ich nutze Internetforen zum Austausch, Wissensanreicherungen und persönlichen Erfahrungswerten. Beteilige mich, falls ich zu Sachen beitragen kann.

    Paralell belese ich mich natürlich auf diversen Webseiten.

    Nicht jede Person, die sich an mich wendet ist in einer Internet-/Forenlandschaft unterwegs.


    Natürlich filtere ich die Beiträge hier, schlage nochmal den hier gegeben Ratschläge nach und "verfiziere" diese bevor diese weitergegeben werden. Dein Beitrag lieber @TamInvest ist kein Beitrag der diesen Prozess durchlaufen wird. Aber ich hoffe ich konnte deiner Frage gerecht werden.

    Danke für die Infos.

    Das es jetzt rückwirkend ist, kann man nicht mehr änder. Die Kuh vom Eis bekomme will ich trotzdem versuchen.


    Ok, next Step:

    Gewinn aus der Selbstständigkeit und Nettolohn neben einander setzen und was mehr ist.

    Sobald aber der Gewinn der Selbstständigkeit über die Beitragsbemessungsgrenze geht ist Sie (die Freundin) verpflichtet sich selbst zu versichern?


    Und muss es dann privat sein oder geht es auch freiwillig?

    Guten Tag,


    wurde gerade mit einer Frage/Fall konfrontiert, bei dem ich hier Hilfe erhoffe.

    Eine Freundin arbeitet 19,5h als Angestellte (50% Stelle) und arbeitet freiberuflich (ca 60-80h/Monat)

    Die Krankenkasse ist auf eine Freundin nun zugekommen mit der Anfrage, sie müssen prüfen ob ihre Selbstständigkeit ihr Angestelltenverhältnis übersteigt und somit privat krankenversichern muss. Diese Anfrage bezieht sich auf das Jahr 2019


    Ich selbst bin da nicht in diesem Game drin und hoffe auf Erfahrungswerte, Vorgehensweisen,...

    Ich informiere & recherchiere parallel zu dieser Anfrage hier.


    Bisher raus gefunden habe ich, dass Stundenaufwand und Gehalt/Verdienst zu einer Beurteilung zählen.

    1. >20h/Woche als Angestellter -> gesetzlich Versichert

    2. Wenn der Angestelltenjob 20 Wochenstunden oder weniger umfasst und ein Bruttoentgelt von maximal der halben monatlichen Bezugsgröße einbringt, wird die parallel ausgeübte Selbstständigkeit als hauptberuflich angenommen.


    Das ganze aber nicht gesetzlich geregelt ist und die Krankenkasse da Spielraum hat.

    Fragen:

    - Was ist mit Bezugsgröße gemeint? Ist sie bundesweit?

    - Gibt es weitere Parameter, die mit reinspielen?

    -> % Aufwand bei den Tätigkeiten?

    -> % Gehaltsunterschied zwischen den Tätigkeiten?


    - Welche Argumente kann man liefern, um in der gesetzlichen KV zu bleiben?

    - Was an Infos darf & sollte die KV bekommen?

    - Wie lange rückwirkend darf die KV die Bezugsquelle (AN oder Selbstständig) ändern?


    Vielen Dank

    Grüße

    Hobbes

    Ich hoffe das Offtopic ist beendet.

    Ich habe erst einmal genug Informationen um mich weiter schlau zu machen.


    Der Thread kann gern weiter themenbezogen genutzt werden.

    Bei Nachfragen komme ich hier zurück.

    Guten Tag,


    meine Mutter hat den Grundsteuerbescheid von ihrer Gemeinde erhalten.

    Leider fehlen dort die Bescheide zur Berechnung.

    Zitat

    Die Berechnung der Grundsteuer ist intransparent. Wir/Ich haben weder den Grundsteuerwertbescheid noch den Grundsteuermessbescheid erhalten.

    haben wir als Widerspruch angeführt.

    Von der Gemeinde kam ein Schreiben, dass der Widerspruch bis zum 31.08 zurückgezogen werden soll, ansonsten geht es zur Rechtsabteilung und es fallen Mehrkosten an. Und die fehlenden Dokumente müsse man beim Finanzamt beantragen.


    Meine Mutter hat unter Vorbehalt (schriftlich) den Widerspruch zurückgezogen.

    Das Finanzamt ist natürlich überlastet.


    Habt ihr eine Idee, wie man weiter verfahren sollte. Ein Rechtsstreit will meine Mutter nicht haben.

    Hat jmd. schon Erfahrung damit gemacht - Grundsteuer mit fehlenden Bescheiden.


    Mit freundlichen Grüßen

    Hobbes

    Danke für die Ganze Antworten!

    Ich werde dies alles mal weitergeben, so gut es geht.


    Soviel vorab - es ist nicht viel Geld im Monat über.

    Von den Ersparnissen wird das Erbe ausgeglichen.

    Der Tagesverzehr findet von einer Rente statt, die unter dem Mindestlohn liegt.


    Ich versuche hier alles so anonym wie möglich zu gestalten, rein aus "Sicherheitsmaßnahmen" meines Bekanntenkreises. Ich weiß auch, dass man nur grobe Diagnose abgeben kann.

    Hoffe einfach auf Ratschläge & Erfahrungswerte - gerade von Leuten von min. 10 Jahre Anlageerfahrung - und eben allg. Erfahrungswerte mit wenig Geld sich zumindest etwas kleines zu "erwirtschaften".


    Lohnt sich bei 0 anzufangen und nur 50-100€ in einen ETF zu stecken?

    Danke :)

    Guten Tag liebes Forum,


    folgende Situation:


    Person X

    - 60 Jahre alt

    - Frührentner*in

    - Besitzer*in einer Eigentumswohnung


    Person X hat nur ein Girokonto, mehrere Bausparverträge und eine Lebensversicherung.


    In "naher" Zukunft muss Sie, Person Y & Person Z ausbezahlen um eine weitere Eigentumwohnung aus einem Erbfall zu erhalten. Dies soll aus größtenteils aus den Bausparverträgen passieren.


    Die Lebensversicherung soll zum Teil in die eigene Eigentumswohnung fließen.


    Und nun ist da der "Ganze Rest"!


    Person X ist kein Freund*in von neuen Dingen.

    Person X hat sein Geld am liebsten "unter der Matratze".


    Wie kann man Person X den Anlagehorizont erweitern und was ist vorallem sinnvoll in dem Alter?

    Lohnt sich ein Sparplan mit geringer Quote? Oftmals will Person X schnell Bargeld haben, falls Reparaturen etc. anstehen.


    Danke & Grüße

    Hobbes

    Man sollte bei der Heizung schon berücksichtigen, daß im Winter mehr geheizt wird als im Sommer. Im Januar und im Februar werden etwa 17% und 15 %, also etwa ein Drittel der Heizenergie des Jahres verbraucht. Wenn man das linear rechnet (also 2/12 = 1/6), dann ist das zu Deinem Nachteil.


    Wie wird das Warmwasser in Deiner Wohnung abgerechnet?

    Warmwasser wird nach Verbrauch berechnet. Die Zahlen wurden auch bei Einzug erfasst.

    Sollt da kein Problem sein.


    Mein Vermieter meinte nur, er wolle beim Vormieter auch erfragen welche Methode bevorzugt wird wenn die Zahlen (der Heizkörper) nicht irgendwo auftauchen.


    Gruß Hobbes

    Guten Tag Forum,


    mit dem Thema Lebensversicherung habe ich mich noch NIE befasst.

    Eine Bekannte hat aber erwähnt, dass nun bald die Auszahlung ihrer Lebensversicherung ansteht. Daher wollte ich mal ein paar Fragen und Ratschläge holen. Korrigiert mich gerne bei meinem Halbwissen.



    1) Bei der Auszahlung der Lebensversicherung fallen doch (Kapitalertrags)Steuern an - 26,375%?

    1.1) Führt der dt. Anbieter/Auszahler die Steuer direkt ab?


    2) Man hat ein jährlichen Freistellungsauftrag von 1000€ (als Einzelperson)?

    2.1.) Kann man das rückwirkend machen?


    3) Wie ist ein optimale Gewinnerzielung möglich?


    3.1.) Kann die Auszahlung gestückelt werden, damit der zu versteuernde Anteil nicht mehr als 1000€ ist?

    3.2.) Kann die Auszahlung direkt vor Steuerzahlung in was neues Investiert werden? Wenn ja, in was


    4.) Welche Schritte sind nun (dringend) notwendig vor der Auszahlung.


    Edit:

    Hab mir gerade den Finanztip Artikel durchgelesen. Wenn der Vertrag vor 2005 ist, ist keine Steuer fällig? Wenn ja, dann hat sich das erledigt.


    Danke für eure Hilfe :thumbup:

    Hobbes