Hallo Pumphut,
vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Die nachgefragte Dienstleistung war eine Schließfachmiete, keine Versicherung. Als vor einem Jahr von Schließfächern, die von der Schule (Hausmeister) betrieben wurden, auf den privaten Anbieter gewechselt wurde, hieß es, die Versicherung sei freiwillig, und es gibt auch Altverträge ohne Versicherung. Nach einem Jahr ist sie nun für Neuverträge zwingend abzuschließen. Insofern werde ich mal bei der Schule nachfragen, ob und welche Bedingungen für das Aufstellen der Schließfächer vereinbart wurden. Von Seite der Schule wird kein Druck ausgeübt, ein Fach zu mieten. Ich halte die Versicherung für überflüssig, ein Schließfach dagegen für hilfreich. Zwar besteht grundsätzlich Vertragsfreiheit, aber beim Anbieten einer Dienstleistung an einer öffentlichen Schule könnten vielleicht zusätzliche Bedingungen gelten, insbesondere, da ich selber kein Schließfach aufstellen darf. Daher meine Frage.
Grüße
dertigr