Alles anzeigenHallo,
ich habe eine Krankenhaus-Zusatzversicherung mit Chefarztbehandlungen und Zwei-Bett-Zimmer.
Wie schaut es jetzt aus, wenn ich doch in einem Ein-Bett-Zimmer möchte.
Muss ich dann im Krankenhaus nur die Differenz der Kosten vom Ein-Bett zu einem Zwei-Bett-Zimmer zahlen? Oder die vollen Kosten für das Ein-Bett-Zimmer (so, als würde ich keine keine Versicherung für ein Zwei-Bett-Zimmer haben)?
Oder ist das bei den einzelnen Krankenhäusern unterschiedlich?
Weiss das jemand?
Vielen Dank
Viele Grüße
George Sorosch
Vielleicht findest du die Antwort in den Versicherungsbedingungen für deinen Vertrag. Bei mir steht zum Beispiel explizit drin, dass bei der Wahl eines Einzelzimmers die Kosten erstattet werden, die für ein Zweibettzimmer angefallen wären: "Wird [...] die Unterbringung im Einbettzimmer in Anspruch genommen,
ersetzen wir die Aufwendungen, die bei einer Unterbringung im Zweibettzimmer entstanden wären."