Erstmal sorry, dass ich solange nicht geantwortet habe. Ich hatte im letzten Jahr leider so viel um die Ohren (vor allem studientechnisch bedingt), dass ich das irgendwie komplett vergessen habe.
Aber hier nun für alle jene die Auflösung, welche in derselben Situation sind wie ich damals:
Ja, der private Versicherungsschutz bleibt bestehen, sofern man zu Studienbeginn bei einer beliebigen gesetzlichen Krankenversicherung einen Antrag auf Befreiung von der Krankenversicherungspflicht stellt. Rein gesetzlich betrachtet hat man dafür 3 Monate Zeit, in meinem Fall musste ich den "Prozess" schon während der Bewerbung anstoßen, da ein Nachweis über die Art der Krankenversicherung Studiumsvoraussetzung war. Dasselbe gilt, wenn man sich für einen anschließenden Master-Studiengang bewirbt, die Übergangszeiten (max. 4 Monate) sind stets abgedeckt.
Mit 25 fällt dann der Beihilfeanspruch weg und es gibt dann eine entsprechende Tarifänderung bei der PKV. Die Beiträge werden dann halt erhöht, da man dann in den normalen Studierendentarif rutscht. (So hab' ich das jedenfalls verstanden.) Das muss natürlich jeder für sich abwägen, inwieweit er das finanziell gestemmt bekommt. In meinem Fall würde sich die Höhe des Beitrages in etwa verdreifachen: Von 52€ nochwas auf 160€ monatlich (Stand Sommer 2022). Aber mal schauen, erstmal das eine Studium zu Ende bringen, bevor ich mir schon über das nächste den Kopf zerbreche.