Beiträge von FinanceRiser

    Erstmal sorry, dass ich solange nicht geantwortet habe. Ich hatte im letzten Jahr leider so viel um die Ohren (vor allem studientechnisch bedingt), dass ich das irgendwie komplett vergessen habe.


    Aber hier nun für alle jene die Auflösung, welche in derselben Situation sind wie ich damals:


    Ja, der private Versicherungsschutz bleibt bestehen, sofern man zu Studienbeginn bei einer beliebigen gesetzlichen Krankenversicherung einen Antrag auf Befreiung von der Krankenversicherungspflicht stellt. Rein gesetzlich betrachtet hat man dafür 3 Monate Zeit, in meinem Fall musste ich den "Prozess" schon während der Bewerbung anstoßen, da ein Nachweis über die Art der Krankenversicherung Studiumsvoraussetzung war. Dasselbe gilt, wenn man sich für einen anschließenden Master-Studiengang bewirbt, die Übergangszeiten (max. 4 Monate) sind stets abgedeckt.


    Mit 25 fällt dann der Beihilfeanspruch weg und es gibt dann eine entsprechende Tarifänderung bei der PKV. Die Beiträge werden dann halt erhöht, da man dann in den normalen Studierendentarif rutscht. (So hab' ich das jedenfalls verstanden.) Das muss natürlich jeder für sich abwägen, inwieweit er das finanziell gestemmt bekommt. In meinem Fall würde sich die Höhe des Beitrages in etwa verdreifachen: Von 52€ nochwas auf 160€ monatlich (Stand Sommer 2022). Aber mal schauen, erstmal das eine Studium zu Ende bringen, bevor ich mir schon über das nächste den Kopf zerbreche. ;)

    Generell dürfte es schwierig sein, in so kurzer Zeit (ja, so lang sind 10 Jahre nun auch wieder nicht) auf legale Weise so viel Geld zu erwirtschaften(, es sei denn man geht hohe (Verlust-)Risiken ein). Und das sollte auch nicht das Ziel sein, man muss defenitiv kein Millionär sein, um glücklich zu sein.


    Außerdem wird man sicherlich nicht glücklich, wenn man unlautere Methoden zur Erwirtschaftung des Geldes anwendet (zum Beispiel indem man eher einfältigen Leuten Hoffnung und Lügen verkauft, wie bereits genannt). Es sei denn, man hat kein Gewissen.

    Ganz unabhängig vom finanziellen noch ein Aspekt zur Privatsphäre: Ich war im Studium ebenfalls privat mitversichert über die Beihilfe bzw. private Zusatzversicherung. In Baden-Württemberg mussten damals die Eltern die Arztrechung und Rezepte einreichen. Das hat zur Folge, dass die Eltern natürlich jederzeit über den Gesundheitszustand und gegebenenfalls auch Tatsachen, die man Eltern nicht direkt mitteilen wollte, voll informiert sind. Vielleicht kann man mittlerweile auch direkt einreichen oder es spielt für Dich keine Rolle. Ich würde heute aus diesem Grund die GKV wählen.

    Zum Glück ist das für mich nicht so relevant, ich habe ein gutes Verhältnis zu meinen Eltern. Trotzdem ist es ein guter Einwand. ;) Für den Ein oder Anderen dürfte das nämlich sehr wohl eine Rolle spielen.

    Liegt im letzten Halbsatz evtl. ein Missverständnis vor? Ich lese es so: Wer immer schon PKV-versichert war, bleibt das auch, wenn er als angestellter Berufsanfänger unterhalb der Entgeltgrenze einsteigt.


    Sollte "... ist das aber egal" tatsächlich so gemeint gewesen sein, wäre es der Holzweg: In diesem Fall entsteht Versicherungspflicht in der GKV, unabhängig, davon, ob und wie lange der Betreffende zuvor in der PKV war.


    Ok, eine Ausnahme gibt es: Wenn er soweit unter der Entgeltgrenze liegt, dass er quasi limbomäßig sogar noch die Geringfügigkeitsgenze von bisher 450 € mtl. von unten betrachten kann.:(

    Ja, das stimmt, in diesem Fall wird man versicherungspflichtig...


    Na ja, da liegt bestimmt wirklich nur ein Missverständnis vor. Pantoffelheld ist schließlich auch nicht allwissend. ;)

    Mal gucken, ich könnte mich nach dem Studium selbstständig machen oder mich um eine Stellung im öffentlichen Dienst bewerben. Gerade in letzterem Fall wäre ein Verbleib in der PKV natürlich lukrativ, wegen des Beihilfeanspruchs (bei einer möglichen Verbeamtung). Allerdings muss man bezüglich der Selbstständigkeit beachten, dass dort eben kein Beihilfeanspruch besteht und man sämtliche Beitragskosten alleine trägt. Auch kann man, wenn man im Studium privat versichert war, und sich dann selbstständig macht, nicht zwischen PKV und GKV wählen, sondern muss sich weiterhin privat versichern. Das ist mal wieder ein Sonderfall.


    Abgesehen davon strebe Ich generell schon an, in der PKV zu verbleiben, wegen der besseren Leistungen. Auch wenn es private Zusatzversicherungen zur GKV gibt, ich weiß. ;) Allerdings muss man als gesetzlich Versicherter öfter mal Versuchskaninchen spielen, ich sag' nur (das verpflichtende!) E-Rezept oder die ePa, welche (für GKV-Mitlieder) offenbar per Opt-out eingeführt werden soll (auch hier nachzulesen). Die gesetzlichen Krankenkassen werden halt generell stärker von der Gesetzeslage beeinflusst.


    Ja, ich denke zumindest während des Bachelor-Studiums bleibe ich lieber noch in der PKV. Falls ich allerdings hintendran einen Master-Studiengang absolvieren sollte, muss ich ja den Wegfall der Beihilfe beachten. Da müsste ich dann halt sehen, inwiefern ich die Beitragskosten eines normalen Studententarifes stemmen könnte. Aber unter Umständen werde ich dabei väterlicherseits unterstützt, mal schauen.

    Wobei natürlich die 25er Grenze deutlich weniger schlimm ist als früher. Damals mit Abi nach 13 Jahren und Wehr-/Zivildienst war man auch gerne beim Studienbeginn schon 21 Jahre alt. Heute ist man 2 Jahre früher dran und ein Master in 5 Jahren ist keine Hexerei ;)

    Joa, sofern man nicht wie ich in der Mittelstufe eine Ehrenrunde gedreht hat, trifft dies durchaus zu. ;) Da wir bei uns wieder das G9-Abi haben, habe ich somit sogar 14 Jahre in der Schule verbracht. Da kannst du dir sicherlich ausrechnen, dass sich ein hypothetisches Master-Studium mit dem Wegfall des Kindergeldes überschneiden dürfte. ;) Aber wenigstens muss ich keinen Wehr-/Zivildienst ableisten. Davon halte ich auch nicht besonders viel, da man dadurch nur noch später ins Berufsleben startet.

    Und ich finde es gut, dass Du Dir beizeiten Gedanken zu diesem drögen Thema machst. :thumbup:

    Tja, wat mutt dat mutt. ;)


    Aber ganz ehrlich: ich regele das lieber jetzt schon, damit ich die nächsten Monate (bis zum Studium) entspannt die Füße hochlegen kann. ;) Die Büffelei geht schließlich schon früh genug wieder los.

    Ja, über diese Wahlmöglichkeiten habe ich mich schon ausführlich informiert. Mit dem letztgenannten Aspekt (Wegfall der Beihilfe) bin ich mittlerweile auch vertraut - das könnte für mich insofern relevant werden, wenn ich an den Bachelor-Studiengang noch einen Master-Studiengang dranhängen würde. Da sollte ich mir also wirklich nochmal Gedanken machen.


    Ich finde es gut, dass du das ansprichst (also auch die Wahlmöglichkeiten), das ist sicherlich für Einige, die diesen Thread lesen ebenfalls interessant.

    Da kannst du bei deiner Krankenversicherung nachfragen. Das ist am sichersten, du kannst auch um schriftliche Antwort bitte. Bei mir war das so, dass ich versichtert blieb.

    Ja, stimmt, auf deren Website gibt es ein entsprechendes Kontaktformular. Ich war mir bloß nicht sicher, wie schnell die antworten, deswegen wollte ich erstmal Erfahrungen anderer Betroffener erfragen. Aber danke für den Hinweis! :thumbup:

    Hallo Community,


    ich möchte im Herbst (Oktober) ein Studium beginnen, und da stellt sich mir die Frage, ob ich in den Übergangsmonaten (zwischen Schule und Studium) über meine seit Geburt bestehende Private Krankenversicherung (Debeka) abgesichert bin. (Ein Elternteil ist als Beamter privat versichert und der* andere Elternteil im Angestelltenverhältnis gesetzlich pflichtversichert.) Das Kindergeld wird auch weiterhin ausgezahlt - das wurde schon abgeklärt - somit habe ich als Beamtenkind auch weiterhin Anspruch auf Beihilfe. Ich weiß auch, dass ich zu Beginn des Studiums zwischen GKV und PKV wählen kann.


    Im Internet habe ich leider nichts Vernünftiges zu diesem Thema gefunden, es ging stets nur um die gesetzliche Familienversicherung und nicht um die PKV.


    Wisst ihr da mehr oder habt ihr vielleicht schon Erfahrung(en) bezüglich dieser Thematik gemacht? Ihr könnt gerne auch weiterführende Links posten.


    * Ja, es heißt "der" Elternteil und nicht das, da habe ich extra nachgeguckt. ;)