Beiträge von Maschdr_of_Desaschdr

    Soweit ich weiß, haben die gar keine Rechtsgrundlage angegeben, sondern haben einfach den Bescheid hinsichtlich geändert, dass diese Kosten vom Einkommen nun abgesetzt werden.


    Bzgl. der Haftpflichtversicherungen ist anzumerken, dass dort lediglich die Haftpflicht von der KFZ-Versicherung anerkannt wird, die normale Privat-Haftpflichtversicherung ist über die Versicherungspauschale in Höhe von 30,-€ schon enthalten.

    Vielleicht kommt noch ein Zückerli dazu und das "Amt" übernimmt auch noch den Mindestbeitrag von 60 € bzw. 5 € monatlich.

    Ja das Zückerli gibt es dazu (als Abzugsbetrag zum Einkommen). Hier ist allerdings zu beachten, dass man die Zahlung monatlich entrichtet. Ich hatte den Fehler gemacht, die kompletten 60,-€ als Einmalzahlung im Juli zu entrichten, das Jobcenter hat mir somit nur 30,-€ anerkannt mit der Begründung, in den Vormonaten wurde nichts entrichtet.

    Hallo zusammen,


    kennt sich hier jemand aus im Zusammenhang Riester und ALG II?

    Bisher war es ja so, dass wenn man ALG II bezogen hat, Beiträge an die Rentenversicherung geflossen sind und man als ALG II Empfänger somit Anspruch auf die Riesterförderung hatte.


    Nun ist es ja so, dass bei ALG II Bezug nur noch eine Mitteilung an die Rentenversicherung geht und es somit zu Anrechnungszeiten kommt, aber echte Beiträge fliesen hier aus meiner Sicht nicht mehr in die Rentenversicherung.


    Somit stellt sich mir nun die Frage, wie es sich mit diesen Anrechnungszeiten verhält.


    Hat man während des ALG II Bezuges weiterhin Anspruch auf die Riesterförderung oder nicht?

    Zählerstände unterliegen einer automatischen Plausibilitätsprüfung. Da gibt es bei einer größeren Abweichung eigentlich keine gute Begründung.

    Auch bei Eigennutzung werden die Zählerstände meines Wissens dokumentiert, weil man muss ja auch teilweise EEG-Umlage dafür bezahlen. Von daher macht das aus meiner Sicht im Gegensatz zur Volleinspeisung keinen Unterschied. Zudem würde mein eigentliches Problem damit nicht wirklich gelöst wird

    Maschdr_of_Desaschdr , hast Du schon andere Unterstützungsmöglichkeiten in Betracht gezogen? Da fällt mir z.B. Wohngeld ein.

    Ja habe ich...und hier ist es in der Tat so, dass die Photovoltaikanlage nicht angerechnet wird wenn man von der Vereinfachungsregel gebrauch macht bzw. halt die Gewinne wenn eine EÜR vorliegt also sprich die Anlage steuerpflichtig ist.


    PS: Wohngeld für Hauseigentümer nennt sich Lastenzuschuß

    Der Netzbetreiber liest bei mir schon seit 2Jahren nicht mehr ab (angeblich wg. Corona-Prävention) von daher sollte das mit "etwas weniger" problemlos möglich sein. Weswegen dürfte es bei Volleinspeisung mit Vorsicht zu geniessen sein? Da komm ich jetzt nicht ganz mit. Da werden die restlichen kWh dann halt im nächsten Jahr ausbezahlt. Der kWh-Preis ist ja ohnehin der gleiche.


    Wenn ein Leistungsbezug-Ende in Sicht ist z.B. mitte des Jahres gibt es aber meiner Meinung nach eine bessere Möglichkeit zu optimieren und zwar man lässt sich bis Ende des Jahres monatlich auszahlen und stellt dann zum Anfang des Folgejahres auf jährliche Zahlung um welche dann ja erst in übernächsten Jahr eintrifft und somit außerhalb des Leistungsbezuges. Von daher würde dann nur das halbe Jahr mit den monatlichen Abrechnungen angerechnet werden.


    Wenn natürlich ein längerer Verbleib im Leistungsbezug geplant ist, funktioniert auch das nicht.


    Ich werde mit dem 100,-€ Freibetrag und den 20% mal mein Glück probieren, sehe die Chancen aber eher gering.

    Bitte in die Regelung schauen. Da lese ich etwas davon, dass Einmalbeträge auf sechs Monate aufgeteilt werden (Seite 13ff der PDF). Bei selbstständiger etc. Tätigkeit wird auf 12 Monate aufgeteilt (S. 22ff der PDF). Der Freibetrag für Erwerbstätigkeit gilt hier ebenfalls (ebenda). Die Anwendbarkeit dürfte jedoch kritisch sein, da die Gewinnerzielungsabsicht fehlt (S.19 der PDF).

    Danke für den Hinweis! Mir ist es zwar auch aufgefallen, aber erst im Nachhinein und da konnte ich den Beitrag nicht mehr ändern.


    Ich denke es wird darauf hinauslaufen, dass ich im Jobcenter mein Glück probieren muss und den Freibetrag von 100,-€ + 20% durchgesetzt bekomme, was ja dann lediglich eine Anrechnung von 48,-€ bedeuten dürfte. Hiervon gehen ja dann meines Erachtens die 30,-€ Pauschale auch noch weg, was dann effektiv auf 18,-€ Kürzung hinausläuft. Dies wäre ja verkraftbar im Gegensatz zu 130,-€ Kürzung.

    Das mit dem 100,-€ Freibetrag und 20% überschiessenden Betrages gilt meines Erachtens nur auf Arbeitseinkommen und nicht auf anderes Einkommen.


    Ich habe aber gerade noch eine ganz andere Idee:


    Aktuell werden mir ja 130,-€ monatlich abgezogen (160,-€ -30,-€ Abzug) macht jährlich 1560,-€ Abzug.


    Wenn ich jetzt beim Energieversorger bei dem ich Einspeise auf jährliche Zahlung umstelle, so erhalte ich ja quasi 1x im Jahr Geld. Einkommen wird ja aus meiner Sicht immer im Monat des Zuflusses als Einkommen gerechnet. Angenommen ich hätte dort 1200,-€ Einkommen so hätte ich halt in diesem Monat keinen Anspruch auf Grundsicherung (besteht Krankversicherungsschutz weiterhin?). Sprich mir würde in diesem Fall halt der Regelbedarf in Höhe von 449,-€ nicht gewährt werden, im Gegenzug wenn mir monatlich 130,-€ abgezogen wird, bleibt im Schnitt 1111,-€ aufs Jahr mehr (1560,-€ - 449,-€).


    Das könnte doch ein kluger Schachzug sein oder?

    Hallo zusammen,


    ich hätte mal ein Frage an alle Wissenden.

    Und zwar ist es so, dass ich auf meinem Einfamilienhaus eine Photovoltaikanlage installiert habe welche ich als Volleinspeiser-Anlage nutze.


    Da es sich bei dieser Anlage um eine kleine PV-Anlage handelt (3,96 kWp) liegt demzufolge keine Gewinnerzielungsabsicht vor und seit vorletztem Jahr fallen damit weder Umsatz- noch Einkommenssteuer an.


    Nun ist es so, dass ja derzeit beim ALG II Bezug ein vereinfachter Zugang möglich ist, und somit auch trotz etwas Vermögen und Haus ALG II bezogen werden kann. Den Bewilligungsbescheid zum ALG II habe ich auch schon bekommen. Allerdings wurden mir hier die kompletten Abschlagszahlungen (160,-€) als Einkommen angerechnet. Es wurde lediglich 30,-€ Abschlag abgezogen.


    Meine Frage daher an alle die sich damit etwas auskennen:

    Ist dieser Abzug schon rechtens? Meiner Meinung nach sollten hier lediglich die Gewinne abgezogen werden, jedoch eine EÜR existiert ja nicht weil keine Steuerpflicht vorliegt.


    Hat irgendjemand einen Tipp wie hier in so einem Fall vorzugehen ist?