Hallo,
ich habe meine Angelegenheit an den Ombudsmann abgegeben. Dieser prüft mind. genauso Gewissenhaft wie ein Anwalt, kostet mich aber Null! Und bis zu einem Betrag von 10.000 € kann er die Versicherung sogar verpflichtend zur Zahlung evtl. Ansprüche auffordern!
Beiträge von M.B.
-
-
Guten Tag,
ich möchte kurz meinen Fall schildern:
Ich hatte am 05.02.2003 eine Fondsgebundene LV abgeschlossen, die zum 01.03.2003 begann. Hier hatte ich monatl. 50,00 € eingezahlt. Ab 01.10.2012 habe ich die Vers beitragsfrei gestellt und zum 01.08.2013 gekündigt. Der Rückkaufswert lag natürlich unter den bis dahin eingezahlten Beträgen.
Durch Zufall bin ich hier bei Finanztip auf das Urteil zum Rücktritt von VersVerträgen gestoßen bei fehlerhaften oder fehlenden Widerrufsbelehrungen. Daraufhin habe ich meine Unterlagen mal geprüft, die ich noch voll und ganz habe. Dabei ist mir aufgefallen, dass ich im Feb 2003 mit meinem Versicherungsschein, den ich erhalten hatte, überhaupt keine Widerrufssbelehrung erhalten habe und auch einen Empfang dafür gar nicht unterschrieben hatte. Auch unter dem Hinweis "Besondere Vereinbarungen und Hinweise", oder "Sonstige Vertragsinhalte" wird mit keinem Wort auf eine Widerrufsbelehrung verwiesen!!! Auch in den Allgemeinen Bedingungen wird in keinem Absatz auf einen Widerruf bzw. eine Widerrufsbelehrung hingewiesen!Ich habe also mit dem Musterschreiben, hier von Finanztip, am 09.11.2016 den Vertrag wegen der fehlenden Widerrufsbelehrung mit verweis auf das BGH-Urteil widerrufen und die Auszahlung meiner eingezahlten Beiträge gefordert.
Es kam wie es kommen musste: Die Versicherung widerspricht meiner Darstellung bzw. geht gar nicht darauf ein das ich keine Widerrufsbelehrung erhalten habe, sondern schreibt lediglich, dass die von ihnen verwendete Widerspruchsbelehrung (die es ja gar nicht gibt!) rechtskonform sei und deshalb nach dem BGH-Urteil vom 16.07.2014 kein ewiges Widerspruchsrecht besteht.
Weiterhin schreibt sie: "Selbst im Falle einer unterstellten Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des Policenmodells wäre es Ihnen nach Treu und Glauben wegen widersprüchlicher Rechtsausübung verwehrt, sich nach jahrelanger Durchführung des Vertrages auf dessen angebliche Unwirksamkeit zu berufen und daraus Bereicherungsansprüche herzuleiten."Kann mir das vielleicht jemand erklären, bzw. sagen ob ich tatsächlich kein Anspruch auf meine gezahlten Beiträge habe obwohl nachweislich keine Widerrufsbelehrung vorliegt?
-
Nach langem hin und her mit der Filiale haben wir den Darlehensvertrag außerordentlich gekündigt.
Und siehe da, nach 1 Woche kam ein Schreiben vom Kundenservice aus Frankfurt in dem sie den Fehler der Bank bei der Berechnung eingestehen und nicht mehr nachvollziehen können warum man damals seitens der Filiale nicht reagiert hat.
Die DB verzichtet komplett auf die zusätzliche Forderung von über 3000 €!Es zahlt sich sehr wohl aus standhaft zu bleiben und sich nicht von Bankangestellten die Fehler gemacht haben unter Druck setzen zu lassen.
Den Vertrag lassen wir dennoch von der Verbraucherzentrale prüfen wegen evtl. fehlerhafter Widerrufsbelehrung.Ich
verstehe Ihre Aufregung überhaupt nicht. Es ist ja offensichtlich so,
dass Sie durch die "verspätete" Auszahlung des Annuitätendarlehens für
eine gewisse Zeit die Annuität gespart haben. Logischerweise sind Sie
daher noch stärker im Debet als ursprünglich beabsichtigt.Was
die Bank jetzt verlangt, ist schlicht die Lücke zwischen dem
Forward-Darlehen und Ihrem aktuellen Debet-Saldo. Natürlich müssen Sie
für diese Lücke aufkommen. Wer denn sonst? Sie haben doch monatelang
eine zu niedrige Annuität bezahlt, denn die Annuität wäre ja
entsprechend höher gewesen, wenn Sie die kürzere Laufzeit bis zum
Forward-Darlehen berücksichtigt hätten. Also holen Sie mit dieser
Zahlung jetzt nur etwas nach, was Sie in den letzten Monaten versäumt
haben. Wo ist das Problem?Objektiv betrachtet holen Sie mit der
jetzt von Ihnen verlangten Zahlung nur etwas nach, was Sie die letzten
Monate unterlassen haben. Da ist ein Schaden nicht ersichtlich, bzw. der
Schaden ist eher auf Seiten der Bank zu vermuten, denn sie hätte die
ganze letzte Zeit eine höhere Raten von Ihnen bekommen müssen.Sorry, aber Sie haben nicht verstanden worum es geht! Ich habe nicht in Frage gestellt das wir den Betrag zu zahlen haben! Hier ging es darum das eine Bankfiliale nicht in der Lage war bzw. ganz klar Fehler bei der Berechnung gemacht hat.
Und das die Bank jetzt im Rahmen ihrer Kulanz auf genau diesen Betrag verzichtet zeigt ganz deutlich das sie den Fehler eingestehen. -
Hallo und ich hoffe ich bekomme hier etwas Hilfestellung:
Im Sept 2012 haben wir ein Forward Darlehen bei der DB abgeschlossen um
ein Hypothekendarlehen nach 10 Jahren vorzeitig abzulösen und
umzuschulden wegen der aktuell günstigeren Zinsen. Das soll jetzt zum
03.08.15 passieren.Gestern haben wir einen Brief der DB zugesandt bekommen in dem jetzt
eine höhere Restschuld als Forderung steht als unser Darlehen eigentlich
vorsieht. Wir sollen jetzt zusätzlich über 3000 € an die DB überweisen,
weil das der Betrag ist der nicht über das Darlehen abgedeckt ist.Nach meiner ersten Prüfung hat sich die DB wohl in 2012 stur an den
Tilgungsplan gehalten und nicht beachtet, dass das Hypothekendarlehen
damals fast 1 Jahr verzögert zur Auszahlung kam und wir somit natürlich
auch ein Jahr weniger getilgt hatten und somit jetzt eine höhere
Restschuld offen steht.Meine Frage jetzt: Müssen wir der Forderung der DB auf Zahlung der über
3000 € einfach so nachkommen, oder hat nicht die Bank bei der Berechnung
des Darlehens den "amateurhaften" Fehler gemacht und sich stur an einen
10 Jahre alten Tilgungsplan orientiert ohne vielleicht mal beim
Darlehensgeber mal nachzufragen wie hoch denn die tatsächliche
Restschuld zum Termin sein wird??? Erst Recht unverständlich für mich,
weil genau dieselbe Bank und Geschäftsstelle ja unsere gesamte BauFi
damals abgewickelt hatte und eigentlich doch auch wissen müsste und
hätte sehen müssen in ihren Unterlagen dass dieses Hypodarlehen damals
verzögert zur Auszahlung kam!!!!!Ist es jetzt evtl. sogar möglich, dass das gesamte Forward Darlehen von
uns außerordentlich gekündigt werden kann, weil ja die Berechnung
schlichtweg falsch ist??!Ich muss sagen dass wir schon ziemlich schockiert sind über diese Forderung.
Im Übrigen wurden wir UND die DB damals 4 Wochen nach
Vertragsunterzeichnung von der Versicherung, die das Hypothekendarlehen
gestellt hatte, damals auch angeschrieben in dem die höhere Restschuld
auch stand. Aber die DB hat das offenbar gar nicht beachtet oder
bemerkt, wie wir auch nicht.Aber ich darf doch als Verbraucher, der sich von einer Bank beraten
lässt und dafür sogar noch viel Geld bezahlt, erwarten können, dass die
in der Lage sind eine Anschlussfinanzierung richtig zu berechnen!!!Haben wir jetzt evtl. ein außerordentliches Widerrufsrecht des Forward Darlehens????
Ich freue mich auf hoffentlich hilfreiche Antworten.
-
Habe auch 2. Verträge bei der DB Widerrufen.
Diese wurden abgelehnt und deshalb konnte ich meine RSV einschalten.
Dadurch habe ich die Freigabe, für außergerichtliche Einigung mit der DB.
Leider kein Kontakt bzw. Reaktion von der DB.
Wahrscheinlich muss man erst Klage einreichen, um sein Recht zu bekommen.
Hoffe die RSV übernimmt, auch die Kosten für die Klage vor Gericht.
Melde mich, wenn etwas neues bei mir gibt.
Wie sind Eure Erfahrungen?Hallo.
Darf ich fragen um was für Kredite es ging (Immobiliendarlehen?) und warum erst nach der Ablehnung der Bank die RSV dafür in Anspruch genommen werden konnte?Danke.
-
Hallo nochmal,
hat denn hier wirklich kein Experte eine Meinung zu???
Würde mich einfach interessieren ob es evtl. Erfahrungen dazu gibt. -
Hallo und ich hoffe ich bekomme hier etwas Hilfestellung:
Im Sept 2012 haben wir ein Forward Darlehen bei der DB abgeschlossen um ein Hypothekendarlehen nach 10 Jahren vorzeitig abzulösen und umzuschulden wegen der aktuell günstigeren Zinsen. Das soll jetzt zum 03.08.15 passieren.
Gestern haben wir einen Brief der DB zugesandt bekommen in dem jetzt eine höhere Restschuld als Forderung steht als unser Darlehen eigentlich vorsieht. Wir sollen jetzt zusätzlich über 3000 € an die DB überweisen, weil das der Betrag ist der nicht über das Darlehen abgedeckt ist.
Nach meiner ersten Prüfung hat sich die DB wohl in 2012 stur an den Tilgungsplan gehalten und nicht beachtet, dass das Hypothekendarlehen damals fast 1 Jahr verzögert zur Auszahlung kam und wir somit natürlich auch ein Jahr weniger getilgt hatten und somit jetzt eine höhere Restschuld offen steht.Meine Frage jetzt: Müssen wir der Forderung der DB auf Zahlung der über 3000 € einfach so nachkommen, oder hat nicht die Bank bei der Berechnung des Darlehens den "amateurhaften" Fehler gemacht und sich stur an einen 10 Jahre alten Tilgungsplan orientiert ohne vielleicht mal beim Darlehensgeber mal nachzufragen wie hoch denn die tatsächliche Restschuld zum Termin sein wird??? Erst Recht unverständlich für mich, weil genau dieselbe Bank und Geschäftsstelle ja unsere gesamte BauFi damals abgewickelt hatte und eigentlich doch auch wissen müsste und hätte sehen müssen in ihren Unterlagen dass dieses Hypodarlehen damals verzögert zur Auszahlung kam!!!!!
Ist es jetzt evtl. sogar möglich, dass das gesamte Forward Darlehen von uns außerordentlich gekündigt werden kann, weil ja die Berechnung schlichtweg falsch ist??!
Ich muss sagen dass wir schon ziemlich schockiert sind über diese Forderung.Im Übrigen wurden wir UND die DB damals 4 Wochen nach Vertragsunterzeichnung von der Versicherung, die das Hypothekendarlehen gestellt hatte, damals auch angeschrieben in dem die höhere Restschuld auch stand. Aber die DB hat das offenbar gar nicht beachtet oder bemerkt, wie wir auch nicht.
Aber ich darf doch als Verbraucher, der sich von einer Bank beraten lässt und dafür sogar noch viel Geld bezahlt, erwarten können, dass die in der Lage sind eine Anschlussfinanzierung richtig zu berechnen!!!Haben wir jetzt evtl. ein außerordentliches Widerrufsrecht des Forward Darlehens????
Ich freue mich auf hoffentlich hilfreiche Antworten.