Beiträge von ichbindasauge

    Scheinbar sind nur die "Freunde"-Zahlungen ausgeschlossen, für die Einkäufe über Paypal gab es Saveback bei mir.

    Wenn ich bei Anbieter X in meinem Account angemeldet bin, dann bekomme ich für einen Artikel A einen Preis von 12,00 Euro angeboten.

    Wenn ich über ein Preisportal einsteige und dann auch in meinem angemeldeten Account lande und meinem Warenkorb sehe dann kostet derselbe Artikel im Warenkorb immer noch 12,00 Euro aber neu zur Auswahl nur noch 8,00 Euro.

    Ich kann den Artikel dann aus dem Warenkorb - mit dem Preis von 12,00 Eutro - entfernen und für 8,00 neu in den Warenkorb packen.

    Ist das erlaubt, doof und/oder witzig?

    Das ist gang und gäbe.


    Ein Beispiel von meiner liebsten Apotheken-Vergleichsseite - dort steht beim Angebot einer bestimmten Apotheke:

    Zitat

    [Apotheke D.] bietet viele Produkte auf Medizinfuchs zu Sonderpreisen an. Diese Sonderpreise werden Ihnen nur berechnet, wenn Sie über die Medizinfuchs-Seite zum [Apotheke D.]-Shop gehen.

    Na ja, das ist doch offensichtlich. Es soll nichts kosten. Kostenlose Kreditkarte und dann noch eine Krankenversicherung für lau dazu .....

    Das Wort "kostenlos" hatte ich tatsächlich übersehen. :huh:


    Eine kostenlose Krankenversicherung wird es sicher nicht geben. Allerdings bekommt als deutscher Rentner in der GKV doch auch bei längeren Aufenthalten in Spanien automatisch die Leistungen auf dem dortigen Level. Man könnte es also riskieren dort ohne Zusatzversicherung zu leben, oder?

    Das wird es wohl nicht geben. Bei dem Alter auch noch kostenlos ...
    Check24: billigste Krankenversicherung, 70 Jahre, 180 Tage -> 792 Euro (siehe Link)

    Auf https://www.reiseversicherung.com/ komme ich auf eine Versicherung von der Allianz für ca. 630€.

    Warum soll es denn unbedingt Teil der Kreditkarte sein? Geht es einfach nur darum, die günstigste zu finden? Vielleicht mal in Foren für deutsche Expats in Spanien schauen. Davon gibt es ja genug.

    Sollte das bei Trade Republic auch so laufen? Mein Referenzkonto dort ist bei der Deutschen Bank - dort habe ich auch noch direkt ein Konto. Musste aber definitiv bei Trade Republic einen eigenen FSA stellen. Anhand der Steuernummer müssten die das ja eigentlich zuordnen können.

    Wenn es um Gehalt als Einkommen geht, können Werbungskosten genau wie bei der Steuer abgesetzt werden, also entweder 1000€/Jahr Pauschal oder mit Nachweis auch mehr.

    Kurz gesagt: Ja

    Siehe auch

    Du gibst einfach deine normale Steuererklärung ab, du brauchst nichts besonderes zu beachten (außer, dass du die Zusammenveranlagung ganz oben ankreuzt). In der Einkommensteuererklärung spielen Steuerklassen keine Rolle mehr - die sind nur dazu da, dass man schon während des Jahres möglichst nah an die endgültige Steuer rankommt. In diesem Fall bekommst du mit der Steuerklärung die zu viel gezahlten Steuern zurück.

    Und dort sagte man mir, ich solle es einfach mit der nächsten Steuererklärung "glatt ziehen".

    Richtig

    Gleich obenan: Ihr habt als Ehepaar pro Jahr 2000 € Kapitaleinkünfte frei, in- oder ausländische, ganz egal. Wenn Ihr nicht mehr als das eingenommen habt (und auch inländisch keine Kapitalertragsteuer bezahlt habt, weil die Freistellungsaufträge gepaßt haben), braucht Ihr die Kapitalerträge nicht zu erklären.

    Bist du sicher? Soweit ich weiß, muss man Kapitalerträge, die nicht der deutschen Besteuerung unterlegen haben, immer angeben. D.h. 1 Euro ausländischer Zinsen führen zur Abgabepflicht der Einkommensteuererklärung und der Anlage KAP. Das gilt meines Wissens auch, wenn letztendlich keine Steuern anfallen, weil die Kapitalerträge insgesamt unter 2000€ liegen.

    Wie epsilon2 schon betont hat, es geht in dem Fall nicht um das Regulierungsverhalten der Versicherung, sondern was Sie eingekauft haben. Die von sog. nichtdeliktfähigen Kindern verursachten Schäden hat der Geschädigte ohne zu murren selbst zu tragen. So ist zumindest die in Paragraphen des BGB gegossene gesellschaftliche Mehrheitsmeinung. Wie Sie schon beschreiben, sehen das nicht alle Geschädigten ein und um hier den Wünschen einiger Kunden entgegenzukommen, haben viele Haftpflichtversicherungen diese Fallkonstellation als Entschädigungsfall mit aufgenommen. Kostet natürlich extra und man muss bei Vertragsabschluss darauf achten.

    Rechtlich gesehen hast du natürlich recht. Nichtdeliktfähigen Kinder habe ich bei meiner Versicherung natürlich eingeschlossen. Und die vertraglichen Leistungen sind natürlich das Wichtigste. Aber Kinder, die das Auto zerkratzen, waren nur ein Beispiel. Hätte jeden anderen Haftpflichtfall nehmen können. Wenn ich oder meine Kinder etwas verbocken, möchte ich nicht, dass der Geschädigte Schwierigkeiten hat, an sein Geld zu kommen, insbesondere, aber nicht nur, wenn er mein Nachbar, Kollege oder Freund ist. Deswegen habe ich @epsilon2 widersprochen, weil er sagte, dass einem das Regulierungsverhalten egal sein kann. Da mir die Menschen um mich rum nicht egal sind, sehe ich das anders als er. Trotzdem wähle ich eine Haftpflichtversicherung sicher auch zuerst nach vertraglichen Leistungen und Preis aus und gehöre nicht zu denen, die gerne viel bezahlen, weil irgendwann vielleicht doch mal bereitwilliger geleistet werden könnte.

    Bei einer Haftpflichtversicherung kann dir das Regulierungsverhalten eigentlich egal sein. Was im Schadensfall zwischen Geschädigtem und Versicherung abläuft, kann der Versicherungsnehmer entspannt beobachten, er bleibt dabei außen vor und die Versicherungsbedingungen verbieten sogar ausdrücklich, dass er sich in die Schadensregulierung einmischt.

    Naja, wenn es nur um die rechtliche Seite geht, magst du recht haben. Aber wenn es um meine Nachbarn, Freunde oder Kollegen geht, bei denen meine Kinder das Auto zerkratzt haben, wäre es mir das Regulierungsverhalten der Versicherung doch sehr wichtig.

    Eigentlich sind die meisten Fragen in diesem Thread doch schon im Finanztip-Artikel beantwortet (https://www.finanztip.de/steuerfolgen-onlineverkauf) ?

    Mitteilungspflicht von Ebay an das Finanzamt heißt ja noch lange nicht, dass eine Steuerpflicht besteht. Das sind zwei unterschiedliche Dinge. Es geht ja darum, die zu finden, die steuerpflichtig wären aber keine Steuern zahlen, also Steuern hinterziehen. Ich habe keine Ahnung, bei wie vielen der Meldungen das Finanzamt nachfragen wird. Durch dieses neue Gesetz wird keiner steuerpflichtig, der es vorher nicht war. Es heißt nur für manche, dass sie einen Brief des Finanzamtes beanworten müssen und für andere, dass ihr Steuerhinterzeihung jetzt leichter auffliegt.