Beiträge von Sandkiste

    Hallo,
    wie versprochen werde ich über das Ergebnis zur o.g. Diskussion berichten.
    Der Steuerbescheid ist diese Woche eingetroffen und es hat sich gelohnt. Wenn ich das richtig verstehe wurden die Fahrten ind den Werbekosten anerkannt. Hier stiegen die Ausbildungskosten von ca. 500€ (das waren nur Semesterbeiträge) im Vorjahr auf 1500€. Am Ende dürfte dies einen Anteil in der Rückerstattung von etwa 400 bis 500€ ausgemacht haben! Genau kann ich es nicht sagen, da ich die Gewichtung nicht ganz kenne aber ich habe es mit den Bescheiden der Vorjahre verglichen.


    Ein Tip: Der Steuererklärung unbedingt einen Nachweis darüber, dass es sich um ein Erststudium handelt, ein Abschlußzeugnis der Berufsausbildung und eine tabellarische Auflistung der Fahrttage beifügen.


    Vielen Dank nochmal für die sehr Gute Hilfe!

    Ja leider ist es nun so mit dem verschenkten Geld. Mir hat bisher immer ein Verwandter geholfen - er ist Finanzbeamter... Aber auch von denen kann nicht jeder alles wissen, zumal es da ja auch in den letzten Jahren einige Änderungen gab...
    Ich werde es also über Anlage N versuchen (auch wenn ich über keine eigenen Einkünfte verfüge) und eine Kopie meines Ausbildungszeugnisses beifügen!


    Vielen Dank @RaphaelP für die gewinnbringenden Beiträge!!! Ich werden in ferner Zukunft ;) über das Ergebnis berichten!

    Ah ok, die von @muc zitierte Vorschrift ist mir jetzt klar - danke! Es war eine 2-jährige Ausbildung zum staatlich geprüften Biologisch-technischen-Assistenten.
    Für die Altjahre sind die Steuererklärungen schon abgegeben...

    Ich bins nochmal. Mir ist gerade aufgefallen, dass wenn ich mir § 9 Abs. 6 Satz 1 EStG anschaue ( muc), fällt darunter ja auch ein abgeschlossenes Studium, in dem man ja auch keine Vergütung erhält!? Also doch Anlage N? ?(

    Vielen Dank erst mal für die raschen und kompetenten Antworten!


    Das hilft mir auf jeden Fall schon mal weiter! Leider wusste ich bei den letzten beiden Steuererklärungen noch nichts davon... ;( Naja besser spät als nie! Ich habe zwar vor meinem Studium auch eine Ausbildung abgeschlossen aber die wird mir sicherlich nicht weiter helfen, denn zum einen war es eine schulische Ausbildung, also ohne Vergütung, und zum anderen habe ich nach dem Abschluß nie in dem Beruf gearbeitet...


    Nochmals vielen Dank für die Hilfe :)

    Hallo,


    ich habe erfahren, dass mir als Student (Erststudium) auch die Pendlerpauschale zusteht - ist das richtig? Falls ja: Ich bin mit meiner Frau (voll erwerbstätig) gemeinsam veranlagt. Welches Formular muss ich nutzen, um auch für die Fahrten zu meiner Uni die Pendlerpauschale zu bekommen? Muss ich dann noch einmal für mich Formular/Anlage N ausfüllen? Achso, ich verfüge über kein eigenes Einkommen! Vielen Dank schon mal!!!