Ich gehe davon aus, dass folgendes funktioniert: ich kündige meine Mitgliedschaft bei meiner Krankenversicherung zum Jahresende, meine Frau setzt Ihre Mitgliedschaft fort und ist ab 01.01.2023 zwangsweise "freiwilliges" Mitglied. Ich werde dann bei meiner Frau familienmitversichert und muss maximal für Januar (wo ich meine Abfindung bekomme) Beitrag zahlen. Siehe https://rentenberatung-aktuell…rotz-hoher-abfindung.html
Beiträge von MilesTeg
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Sorry, ich meinte nicht Rentenbeiträge, sondern Krankenversicherungsbeiträge, mein Fehler
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Ich bin 53 Jahre alt und habe nach 21 Jahren Firmenzugehörigkeit im Juni einen Aufhebungsvertrag unterschrieben, der mein Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 31.12.2022 beendet. Mein Monatsverdienst liegt über der Beitragsbemessunggrenze, ich bin also freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Die im Aufhebungsvertrag festgelegte Abfindung erhalte ich auf eigenen Wunsch erst Ende Januar 2023. Meine Ehefrau verdient unter der Beitragsbemessungsgrenze und ist demnach gesetzlich plichtversichert. Ich habe 2 Kinder (18 und 20), die im September ein Studium aufnehmen und dann bei meiner Frau mitversichert sein werden. Meine Frau gibt aber zum Jahresende auch ihren Job auf. Wir beabsichtigen beide nicht, Arbeitslosengeld zu beziehen, sondern 1 bis 2 Sabbatjahre einzulegen. Jetzt habe ich gelesen, dass freiwillig Versicherte (im Gegensatz zu gesetzlich Versicherten) auf ihre Abfindung Rentenbeiträge zahlen müssen und dazu das letzte Monatsgehalt als Grundlage herangezogen wird, bzw. 25% der Abfindung. Trifft das auf meine Situation zu? Gibt es Möglichkeiten, das zu vermeiden?