Vielen Dank für die schnellen Antworten. Die Arbeiten sind nicht von mir beauftragt, bezahlt worden oder über meinen Namen gelaufen, das hätte eigentlich schon ein Anhaltspunkt für mich sein können.
Ich glaube (fast) die kompletten Dacharbeiten gelten dem 2. Link zufolge als Erhaltungskosten. Aber nach dem 1. Link kann ich das dann wohl einfach ab dem nächsten Jahr über die Nebenkosten als Handwerkerkosten absetzen (ist ja weniger als 1.200€).
Ich war einfach unsicher, weil ich zwar die Ankündigung der Mieterhöhung samt Handwerker-Rechnung von 2021 schon bekommen hab, sich das aber erst ab kommendem Monat in der Miete niederschlägt und ich natürlich noch keine Aufschlüsselung der Nebenkosten für 2022 in der Hand habe. Es wurde mit aus dem Schreiben nicht ganz deutlich, ob die Kaltmiete erhöht wird oder es als zusätzliche Nebenkosten auftaucht.
Ich muss noch nicht so lange Steuererklärungen machen, da ist das oft etwas einschüchternd.
Insofern vielen Dank Ihr drei, Ihr habt mir sehr weitergeholfen!