Beiträge von Abino

    Hallo, wir müssen für unsere Vermietung für 2020 eine Steuernachzahlung über 6000,- € leisten. Zeitgleich wird lt. Steuerberater eine "nachträgliche Vorauszahlung in der selben Höhe für 2021 gefordert werden. Zudem zahlen wir derzeit vierteljährlich einen Abschlag (Vorauszahlung) für das Steuerjahr 2022 über 1300,-€.

    Zur Erklärung: Wir vermieten seit 2018. Die Steuererklärung wird von einer Steuerkanzlei bearbeitet.

    Meine Frage: kann das Finanzamt die "nachträgliche Vorauszahlung" für das Steuerjahr 2021 stunden? Die Nachzahlung für 2020 wäre im September fällig, und wahrscheinlich werden sie dann auch das Geld für 2021 verlangen. Zeitgleich müssen wir auch noch unseren Tank mit Heizöl befüllen lassen. Das sind natürlich Unsummen die auf uns zukommen würden. Nimmt das FA auf solche Situationen Rücksicht?

    Ich muss noch dazu sagen, dass ein Antrag auf Stundung von meinem Steuerberater schon mal abgelehnt wurde. Dies war jedoch Anfang des Jahres, also vor der Finanzkrise.