Also einen Ehevertrag würde ich auch nur machen, wenn wirklich sehr große Gehaltsunterschiede existieren.
Gehaltsunterschiede sind eigentlich gar nicht das Schlimme, sondern Vermögensunterschiede.
wenn ich schon ein gewisses eigenes Vermögen hätte, dann gilt ja nur das, was innerhalb der Ehe dazugekommen ist.
Das ist zwar formal scheinbar richtig, in der Praxis aber leider Quell unerfreulicher Zugewinnausgleiche.
Nehmen wir mal für alle folgenden Fälle an, dass Adam und Eva beide ein leeres Sparkonto mit in die Ehe bringen. Beide sparen brav während der zehnjährigen Ehe jeweils 100.000 an. Dann lassen sie sich scheiden.
Fall 1: Beide bringen zusätzlich jeweils eine vermietete Eigentumswohnung für 250.000 Euro mit in die Ehe. Nach 10 Jahren ist Adams Wohnung leider nur noch 150.000 Euro wert, weil nebenan eine Bahnstrecke gebaut wurde und die Wohnung auch noch sanierungsbedürftig ist. Evas Wohnung dagegen ist glückhaft im Preis gestiegen, denn das Viertel ist begehrter denn je zuvor, und bringt jetzt 350.000 Euro.
Adam hat also Null Zugewinn, denn Sparguthaben und Wertverlust werden verrechnet. Eva hat 200.000 Zugewinn, denn Sparguthaben und Wertgewinn werden addiert. Eva muss 100.000 an Adam zahlen -- obwohl beide weiterhin ihre alte Wohnung besitzen und auch gar nicht verkaufen wollen.
Fall 2: Das gleiche Experiment funktioniert natürlich auch so: Beide bringen ein Aktiendepot für 250.000 Euro in die Ehe ein. Adams Depot floppt und ist nur noch 150.000 wert, Eva hat dagegen eine glückliche Hand bewiesen und ihr Depot ist inzwischen 350.000 wert. Auch hier muss Eva nun 100.000 an Adam zahlen und dazu notfalls sogar Anteile ihres Depots verkaufen. Und das, obwohl beide gar nichts am Depot gemacht haben und die gleichen Anteile besitzen wie zu Beginn. Beim Zugewinn geht es nur um den Wert, nicht darum, ob es noch die gleichen Aktien oder die gleiche Wohnung ist.
Fall 3: Dieses Mal bringt Eva zusätzlich ein Festgeld in Höhe von 100.000 in die Ehe mit und Adam seinen Ferrari, sein ganzer Stolz, auch im Zeitwert von 100.000. Nach acht Jahren fährt Adam den Ferrari gegen einen Baum und den Wert auf Null. Wieder wird alles verrechnet. Adam hat wieder Null Zugewinn, weil Sparkonto und Autoverlust sich aufheben. Eva muss 50.000 ihres Ersparten an Adam zahlen.
Fall 4: Sehr häufig liegt folgender schmerzhafter Fall vor: Eva bringt ein Einfamilienhaus in die Ehe ein, Wert 500.000. 10 Jahre später ist das Haus sogar 700.000 wert. Und wieder muss Eva 100.000 an Adam zahlen, nämlich den Zugewinn der Wertsteigerung des Hauses. Auch wenn sie dafür eine Hypothek aufnehmen oder verkaufen muss. Auch wenn es eigentlich genau das gleiche Haus ist.
Ja, es geht immer nur um Zugewinn. Trotzdem übel.
Ein weiterer Punkt sind auch die erworbenen Rentenanteile, falls die Gehälter deutlich unterschiedlich sind oder nur einer in die gesetzliche Rente einzahlt. Wenn Adam selbständig ist und nicht in eine Rentenversicherung einzahlt und Eva in den 10 Jahren mit gutem Verdienst 12 Entgeltpunkte erwirbt, verliert sie davon 6 an Adam. Extrem schmerzhaft, denn sie wird ihr gesamtes Leben als Rentnerin deutlich weniger Rente bekommen.