Aus den Infos der BaFin
https://www.bafin.de/DE/Verbra…nlagensicherung_node.html
schließe ich, dass ich mich bei Wertpapiera lagen nicht um die 100.000 Euro Sicherungsgrenze kümmern muss, da die Papiere mein Privatbesitz sind, nur von der Bank verwahrt werden und im Insolvenzfall auf ein Depot bei einer anderen Bank übertragen werden können, das ist doch so richtig, oder? Wenn ja, wäre das eine wichtige neue Information für mich.