Beiträge von UmGutenRatFrager

    Hallo Community,


    ich bekomme 2017 eine ziemlich hohe Abfindung aus einem Auflösungsvertrag.


    Was kann ich tun um die enorme Einkommensteuerbelastung zu senken?


    Die Fünftelregelung werde ich mir noch ausrechnen lassen. Habe schon einen Termin.


    Meine Frage: Ist es sinnvoll in meiner Situation eine Einmaleinzahlung nur in diesem Jahr 2017 in einen RÜRUP Vertrag zu machen? Ist das überhaupt einmalig möglich, ich möchte nämlich keine weitere monatliche Belastung haben.


    Da ich noch unbedarft in Sachen Rürup bin bin ich dankbar für Eure Ratschläge und Infos.


    Vielen Dank für Antworten.

    Hallo Stefan,
    vielen Dank für Deine hilfreiche Antwort.
    Genau das habe ich vor. Zahlung 2017, vielleicht eine Zusatzqualifikation machen. Wieviel mir die Fünftelregelung bringt weiß ich noch nicht, werde aber einen Steuerberater konsultieren.
    Ist Dir bekannt ob man einen Rürup-Vertrag mit einer Einmaleinzahlung nur in einem einzigen Jahr machen kann? Ich lese das immer so dass es z.B. mtl. zu zahlen ist und zusätzlich Sonder/Einmalzahlungen möglich sind.
    Da ich schon mtl. Riestere würde ich nur einmalig im Jahr 2017 um Steuern zu sparen einen größeren Einmalbetrag aufwenden wollen. Das müßte sich doch zusätzlich zur Fünftelregelung zu meinen Gunsten auswirken.


    Freue mich auf Antworten.
    Danke im Voraus
    Manfred

    Ich habe versprochen zu berichten:


    Die Antwort von Fondsdiscount ob ich Vorteile habe wenn ich den Sparplan über einen Fondsvermittler oder direkt bei Consorsbank abschließe ergab folgendes:
    "Leider können wir Ihnen in diesem Fall keinen Vorteil bieten. Einen ETF-Sparplan führen sie auch über unsere verhandelten Sonderkonditionen bei der comdirectbank, Consorsbank und DAB zu gleichen Konditionen aus wie beim Direkterwerb. Unsere Vorteile greifen hingegen für die Besparung von "nromalen" Investmentfonds. Depotgebühren fallen bei den vorgenannten 3 Partnern über uns als Vermittler nicht an."


    Vielen Dank chris2702, Du hattst vollkommen recht.

    Vielen Dank Altsachse und chris2702 für die Antworten. Hat mir schon geholfen, danke.


    Consors bietet den Sparplan mit 1,5% Kosten an. Wenn ich z.B. über den Fondsvermittler: Fonds Discount.de abschließe ist der Ausgabeaufschlag 0,00 und die Partnerbank ebenfalls die Consorsbank. Kann man sich das trauen?
    Hat Jemand Erfahrung mit Fondsvermittlern?
    Je mehr ich lese umso verwirrter werde ich.
    Na wenigstens bin ich mir mit der Auswahl des ETF's schon mal sicher.
    Vielen Dank im Voraus für weitere Antworten.

    Hallo Zusammen,
    ich beabsichtige einen mtl. Sparplan Consorsbank mit € 200 auf den MSCI-World abzuschließen.
    Ich habe mir den auch vom Finanztipp empfohlenen iShares Core MSCI World UCITS ETF ISIN IE00B4L5Y983 angesehen. Physisch, vor den synthetischen scheue ich mich etwas. Ich steige bei den Gebühren nicht so recht durch. Jetzt würde ich gerne mal die Meinung von Euch "Experten" hören.
    Oder gibt es aus der Erfahrung heraus eine Alternative?
    Bin Neuling in Sachen ETF's.
    Tausend Dank im Voraus.

    • Welche Vor- oder Nachteile könnten es für mich sein wenn der Arbeitgeber mir vorschlägt, die Abfindung erst zum 01.07.2017 auszuzahlen obwohl das Arbeitsverhältnis bereits zum 31.12.2016 endet. Nachteil: Zinsausfall für die Anlage des Betrages für 1/2 Jahr, aber was sonst.?. Steuerlich ist ja das Gesamtjahr entscheidend. Der AG hat keinen Grund genannt warum er mir das vorschlägt. Die Liquidität des Unternehmens ist es nicht.


      Außerdem interessiert mich ob ich für den Betrag der Abfindung Krankenkassenbeiträge zahlen muss. Ich bin freiwillig gesetzlich versichert, habe 2 Monate Sperrfrist und bekomme dann Arbeitslosengeld.


      Kommt es auf eine bestimmte Formulierung im Aufhebungsvertrag an ob ich auf die gesamte Summe Krankenkassenbeiträge zahlen muss?


      Vielleicht kann mir Jemand helfen der in Sachen Arbeitsrecht fit ist.
      Im Voraus vielen Dank

    • Ich habe den Aufhebungsvertrag noch nicht unterschrieben.







    Hallo,
    ich wollte fragen ob es mir etwas nützt dass mir die Bausparkasse auf Nachfrage per E-Mail vor 3 Jahren eindeutig so wortwörtlich bestätigt hat, "dass der Bausparvertrag bis zum Erreichen der Bausparsumme (Guthaben + Basiszinsen) bei der BSK verbleiben kann". Es gäbe "neue Erkenntnisse" war die Antwort auf meinen Widerspruch der Kündigung wegen Erreichen der Bausparsumme durch Addition von Basis- und Bonuszinsen. BSK bleibt stur. Frei nach dem Motto: Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern. Was ist mit Vertragstreue? 100%iger Widerspruch in den Aussagen. Auch interressiert mich was passiert wenn ich den vorbereiteten Auszahlungsauftrag nicht unterschreibe und den Scheck den mir die BSK schicken will zurückschicke? (Sollte ich evtl. ein separates Konto eröffnen für die Auszahlungssumme und es nicht anrühren bis evtl. ein OLG Urteil Schadensersatzansprüche rechtfertigt und dies der BSK so mitteilen?) Bedanke mich im Voraus falls mir Jemand Rat weiß.