Beiträge von Homerl-2022

    Danke lieberjott

    Dachte ich mir's doch: Der Fiskus braucht Geld, das Politiker gerade besonders ungeniert für's unbeschwerte #weiterrasen verbrennen....:evil:

    Gehe ich recht in der Annahme, dass das "ertragbringende Vermögen" bei bei einer EG anteilig zugeordnet wird? Dann hätte ich beim Erben Glück gehabt, denn erst ab da hatte ich anteilig Mieteinnahmen. :thumbup:

    Oder gelten die 154.000,- insgesamt, d.h. über 10 Jahre hinweg als "Schonvermögensgrenze"? :huh:

    Als deutscher Staatsbürger bin ich 2017 nach Arbeitsbeginn und Aufgabe dt. Wohnsitz nach CH verzogen
    2018 habe ich dort seither selbstgenutzte Familienwohnung gekauft
    Von 2020 bis Verkauf einer deutschen Liegenschaft in 2021 war ich Teil einer Erbengemeinschaft.
    Für 2020 anteilig zu versteuernden Mieteinnahmen aus Liegengemeinschaft erreichten 750 €.

    Für 2021 werden die Mieteinnahmen aus Liegenschaft noch geringer ausfallen.


    Ein deutsches FA hat mir nun einen Fragebogen zur beschränkten Steuerpflicht in D zugesandt, in dem u.a. gefragt wird nach:

    1.) Welche Einkünfte erzielen Sie im Ausland (CH) ?

    2.) Wurden oder werden in D Einkünfte erzielt?
    3.) Haben oder hatten Sie Vermögen in D?, dabei neben Beteiligung an EG auch an Kapitalvermögen.

    Unklar ist dabei, auf welchen Zeitpunkt ich Auskünfte erteilen soll:
    Dauer der Erbengemeinschaft, Berufstätigkeit bis 31.07.22, Rentenbeginn CH ab 01.09.

    Wer hat Erfahrung zum relevanten Zeitpunkt?
    Besten Dank für verlinkte Hinweise zum Schlauer werden.