Beiträge von Boris175

    Jetzt bin ich doch noch fündig geworden, direkt im Gesetzestext.


    In § 10a EStG ist die Förderung geregelt.

    Dort heißt es u.a.:

    "... gelten entsprechend für Steuerpflichtige, die nicht zum begünstigten Personenkreis nach Satz 1 oder 3 gehören und eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit oder eine Versorgung wegen Dienstunfähigkeit aus einem der in Satz 1 oder 3 genannten Alterssicherungssysteme beziehen ..."

    Es gibt noch ein paar Randbedingungen, aber die treffen bei mir alle zu.


    Ich verstehe das so:

    Bei Ruhestandsbeamten, die wegen voller Dienstunfähigkeit Versorgungsbezüge erhalten, besteht unmittelbare Zulageberechtigung.

    Gilt ebenso für voll erwerbsgeminderte Frührentner.


    Danke noch an Referat Janders für die Antwort!

    Hallo,

    wer kann helfen?


    Bin ich als (Früh-)pensionär (nicht Rentner, sondern nicht mehr aktiver Beamter) weiterhin unmittelbar riesterzulagenberechtigt oder nur noch mittelbar über meine rentenversicherungspflichtige Ehefrau?


    Leider konnte ich nirgends Informationen dazu finden. Es wird überall nur von Beamten oder Rentnern geschrieben aber nichts über Pensionäre.