Beiträge von hxb

    Mit §313 hat der Anbieter einen guten Hebel um die Preiserhöhung tatsächlich durchzudrücken. Dazu muss auch kein Gasnotfall ausgerufen werden o.ä., es reicht dass die Kalkulation für den Anbieter massiv nicht mehr aufgeht.

    Aber: der Anbieter muss dann meines Wissens nach auch die entsprechende Fehlkalkulation offenlegen und er muss einen größeren Teil der Fehlkalkulation als Geschäftsrisiko selbst tragen. Eigentlich ist das eine Angelegenheit für einen Anwalt

    Vielen Dank. Ich möchte keinen Rechtsstreit beginnen. Das möchte ich vermeiden.

    Welcher Schaden mir entstanden ist? Telefonate, Emails, Zeit in Foren usw. :)

    Habe jetzt für 2 Jahre jeweils für Haushaltsstrom und Wärmepumpumpenstrom abgeschlossen. War günstiger als alles andere was ich finden konnte auf Check24 und verifox.

    Ja, evtl. einfach bei einer zukünftigen Auswahl des Stromanbieters darauf achten, ob es sich um einen reinen Vermittler oder einen Anbieter mit eigener Infrastruktur (Kraftwerke) handelt.

    Wir sind vor einigen Jahren auf die Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (BEV) hereingefallen. Haben dort noch Forderungen von fast 200€ offen.


    Seither schauen wir dreimal hin, mit welchen Unternehmen wir einen Stromvertrag abschließen.

    Wie bekommt man das raus?

    Ich würde kündigen, zum Grundversorger wechseln, und gut ist es. Das ist auch das, was der Anbieter mit seinem vertragswidrigen Verhalten bezweckt. Er will schlichtweg Kunden loswerden, die Ihn Geld kosten.

    Das Unternehmen hat sich schlichtweg verkalkuliert bzw. verzockt und Leistungen zu einem Preis verkauft, die man zuvor nicht eingekauft hatte (Energie).


    Klar, kannst Du Schadenersatz einfordern, nur dürfte es damit m.E. schwer werden, da Du lt. Deinen Angaben bei einem Wechsel zum Grundversorger ja gar keinen Schaden erleidest.;)

    Eigentlich müsstest Du ja sogar dankbar sein, dass Du vorzeitig aus Deinem Vertrag heraus kommst.

    Danke. Denke auch so. Ich hatte den Vertrag im Februar abgeschlossen und dabei schon größere Probleme mit dem Lieferanten bekommen (hatte ich noch nie mit einem Lieferanten). Extra Energie lies mich auch auch nicht los, als er es mit dem Wechsel nicht hinbekam. (Ich weiß nicht ob es an ihm oder am davorigen Lieferanten am Ende lag.) Ich merkte schon damals dass ich beim Grundversorger besser wegkommen würde. Er lies mich aber natürlich nicht los. Wenn er aber mich loshaben will, ist es für ihn leicht. Das ist natürlich nicht fair.

    Wie ich geschrieben habe, ist der Grundversorger günstiger als Extra Energie bisher war.

    Ich habe auch direkt beim Grundversorger einen neuen Vertrag abgeschlossen, weil ich solchen Preis sonst nirgends bekomme.


    d.h. ich kann keine Schadensersatzforderung stellen?

    Ich könnte ja, alter Preis gegen neuen Preis Schadensersatz stellen, oder denke ich da falsch?

    Hallo zusammen,


    ich habe bei Extra Energie (Haushaltsstrom) eine Preisgarantie bis zum 18.02.2023 (habe für 12 Monate Preisgarantie und Vertragsbindung abgeschlossen).


    Die erhöhen mir aber den Preis zum 01.09.2022 von 36,80 Cent/kWh auf 67,54 Cent/KWh.


    Grundgebühr ändert sich kaum (aber auch unzulässig, wie ich verstehe) von 11,32 EUR/Monat auf 11,89 EUR.


    Kann ich eine Schadensersatzforderung geltend machen? Oder gibt es eine sinnvollere Reaktion auf die unberechtigte Preiserhöhung?


    Aktuell bekomme ich beim Grundversorger Süwag folgenden Preis (Webseite Süwag, Wohne in 56130 Bad Ems)


    9,90 EUR /Monat Grundgebühr und 30,74 cent/kWh (bei 12 Monatiger vertragsbindung) und 30,13 Cent/kWh (bei 24 monatiger Vertragsbindung)


    Hier der Auszug aus der Mail von extra Energie:


    extraenergie ist Ihr sicherer Energieversorger in Zeiten der Energiekrise! Bei Vertragsabschlüssen und Preiskalkulationen berücksichtigen wir stets verschiedene Aspekte, um die Preisstabilität zu gewährleisten. In den letzten 12 Monaten konnten wir die meisten Erhöhungen im großen Maße selbst tragen, doch die Auswirkungen auf die Gas- und Strompreise, die durch den Krieg in der Ukraine sowie durch zusätzlich staatliche Eingriffe ausgelöst wurden, sind außergewöhnlich und beispiellos. Leider sehen wir nicht, dass sich die Situation in absehbarer Zeit ändern wird, was uns leider dazu veranlasst Ihnen mitzuteilen, dass wir die aktuellen Preisanpassungen trotz bestehender Preisfixierung bzw. Preisgarantie entsprechend den gestiegenen Energiekosten vornehmen müssen.

    Unvorhersehbare, schwerwiegende Situationen wie sie derzeit durch den Krieg in der Ukraine oder die anhaltenden staatlichen Eingriffe in den deutschen Energiemarkt gegeben sind und die das Vertragsverhältnis – wie in diesem Fall durch immense Preissteigerungen am Beschaffungsmarkt – nachhaltig negativ beeinflussen, bezeichnet das deutsche Zivilrecht (§ 313 BGB) als Störung der Geschäftsgrundlage. Dies berechtigt uns unter den gegebenen Umständen, die Anpassung bestehender Vertragsverhältnisse zu verlangen oder mit unmittelbarer Wirkung zu kündigen.

    Ihr Arbeitspreis verändert sich zum 01.09.2022 auf 67,54 Cent/kWh (brutto). Ihr monatlicher Grundpreis verändert sich auf 11,89 EUR (brutto).

    Der Versorgeranteil ist unverändert.

    Sie haben das Recht, Ihren Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung in Textform zu kündigen.


    Gruß

    h.bergen