Beiträge von bolleken96

    Erstmal danke für die Verlinkung.


    Bedeutet also, meine Frau kann die Fahrtkosten Gelsenkirchen-Köln nicht steuerlich absetzen (Lesementorin).
    Habe ich es richtig verstanden, wenn sie sich vom Träger die Fahrtkosten als Spende bescheinigen lässt, dann könnte man die Fahrtkosten in der Steuererklärung als Spende geltend machen?

    Hallo. Ich habe eine ähnliche Frage. Meine Frau arbeitet ehrenamtlich und vollkommen unentgeldlich ebenfalls als Lesementorin in Köln. Sie fährt einmal die Woche von Gelsenkirchen (Arbeitsplatz) nach Köln, um Ihre Aufgabe zu erfüllen.
    Kann man diese Fahrtkosten steuerlich geltend machen? Wenn ja, wo in der Steuererklärung?


    Gruß
    Bolleken