Beiträge von gentry99

    Was haltet Ihr von folgender Überlegung?


    Ein Arbeitnehmer hat von 1975 bis 2020 45 Jahre lang den Durchschnittssatz in die Rentenkasse eingezahlt. Das sind in Summe rund 235.000 EUR. Bei einer angenommenen Verzinsung von nur 2,5% ergibt das einen Endwert von ca. 380.000 EUR.


    Der Arbeitnehmer hat 2020 einen Rentenanspruch in Höhe von mtl. 1.538,55 EUR. Ausgehend von einer Lebenserwartung von 20 Jahren ergeben sich Renten-Zahlungen über 369.252 EUR.



    Dieses Zahlenbeispiel lässt den Rückschluss zu, dass unter rein versicherungsmathematischen Gesichtspunkten die Rente durch die Einzahlungen im Wesentlichen gedeckt ist.



    Das Rentensystem ist ja bekanntlich so aufgebaut, dass die Einzahlungen die Auszahlungen decken sollen (Umlagesystem). Das hat in der Vergangenheit so gut geklappt, dass die Politik die automatisch entstandenen Rücklagen (viele Arbeitnehmer und wenige Rentner) mit mehr oder weniger sinnvollen Anpassungen (z.B. Mütterrente, Rente mit 63 u.v.m.) bzw. politischen Erfordernissen (z.B. Rente für alle nach der Wiedervereinigung) verfrühstückt hat. Die Rentenkassen leiden an der Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben für die es einmal jährlich einen nicht Kosten deckenden Zuschuss gibt.



    Damit komme ich zu dem Thema der versicherungsfremden Leistungen. Die Liste ist lang und die o.g. Beispiele (Mütterrente usw.) sind ja nur ein kleiner Ausschnitt.



    Es gibt schon seit Jahren eine Diskussion über die versicherungsfremden Leistungen. Diverse Gutachten wurden erstellt und führten zu keiner einheitlichen Sichtweise. Die Politik weigert sich beharrlich, sich hier festzulegen.



    Solange aber die Höhe der versicherungsfremden Leistungen nicht festgelegt wird, ist eine Forderung nach einer Verlängerung des Renteneintrittsalters, Erhöhung der Beiträge oder Reduzierung der Rentenhöhe aus meiner Sicht nicht haltbar. Die Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen wird dadurch ausschließlich durch die Arbeitnehmer erbracht, obwohl sie ein gesamtpolitisches Problem ist.



    Deshalb sind aus meiner Sicht Rentenanpassungen ausschließlich zu Lasten der Arbeitnehmer ungerecht, wenn nicht sogar nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz verfassungswidrig.



    Über ein Feedback würde ich mich sehr freuen.