Beiträge von Hardy22

    Für unser kleines Café ist es manchmal günstiger, Ware nicht im Großhandel, sondern bei Discountern einzukaufen, insbesondere bei Sonderangeboten. Für diese Käufe wird ein normaler Kassenbon ohne Angabe des Käufernamens (also unser Café) ausgestellt.

    Nach welchem Grundsatz des Steuerrechts ist das Finanzamt verpflichtet, diese Kassenbons als notwendige Ausgabe (Wareneinsatz) anzuerkennen. Auf den Bons wird der MwSt-Anteil separat ausgewiesen.

    Danke im Voraus!