Das stimmt, es zählt die prozentuale Steuerpflicht, die bei Rentenbeginn bestand. Die Nachzahlungen werden dennoch etwas anwachsen, da es ja jedes Jahr eine Rentenerhöhung gibt, damit steigt auch die steuerliche Belastung für "Altrentner".
Beiträge von Cassandra
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Vielen Dank deine Antworten.
Pensionen unterliegen schon immer zu 100 % - im Gegensatz zu Renten - der Einkommensteuerpflicht, d. h. Es werden tüchtig Steuern angezweigt und man erhält wie beim Gehalt eine Nettoauszahlung monatlich. Renten sind dagegen nachgelagert steuerpflichtig d. h. Ab einer gewissen Rentenhöhe muss man eine jährliche Steuererklärung machen. Derzeit sind von der Rente um die 80 % steuerpflichtig, das steigt aber auf 100 % bis 2040. Wenn die jährliche Nachzahlung über 500 Euro liegt, verlangt das Finanzamt dann vierteljährlich eine Vorauszahlung, damit der Rentner nicht auf einmal den ganzen Batzen schlucken muss.
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Bei bestehender gKV muss die Beamtenwitwe keine PKV abschließen, nur weil sie Witwenpension bezieht.
Die Pension ist ohne Zuschuss beitragspflichtig in Kranken- und Pflegeversicherung, soweit neben den Arbeitnehmereinkünften die Bemessungsgrenze (2022: 4,837,50 € mtl.) nicht überschritten wird.
Eine Witwenrente neben der Pension kann es geben, wenn der Verblichene vor seiner Beamtung lange genug Arbeitnehmer war und er daraus z. B. Altersrente bezogen hat oder bezogen hätte.
Die Witwenrente ist nach den gleiche Grundsätzen beitragspflichtig wie die Witwenpension.
Vielen Dank deine Auskunft. Weißt du auch, wie es sich mit der Steuerklasse verhält? Normalerweise wäre es ja die 1. Gilt das für Witwenpension und für die Erwerbstätigkeit? Habe gelesen, dass die Erwerbstätigkeit dann mit der Steuerklasse 6 angesetzt wird.
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Hallo.
An der Stelle würde ich mich einfach an die Krankenkasse wenden.
Einmal krankenversichert reicht.
Gibt es neben der Pension auch eine Rente? Es fallen beide Begriffe.
Hallo.
An der Stelle würde ich mich einfach an die Krankenkasse wenden.
Einmal krankenversichert reicht.
Gibt es neben der Pension auch eine Rente? Es fallen beide Begriffe.
Vielen Dank für die Rückmeldung. Nein, es geht nur um die Witwenpension und die daraus resultierende Krankenversicherung bzw. Um die Abgaben, die sich da ergeben
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Ich bin auf der Suche nach Informationen zum Thema Witwenpension. Leider sind die Informationen sehr dünn gesät, was denn letztlich übrigbleibt und welche Ausgaben abgezogen werden von der Witwenpension.
Meine Frage: anscheinend ist es so, dass auf die Witwenpension der volle Beitrag der gesetzlichen Krankenkasse anfällt, also ca. 15 %. Die Witwenpension ist ja beihilfefähig, was natürlich völlig überflüssig ist, da ja die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten trägt. Ich selbst bin erwerbstätig und in der gesetzlichen KV.
Muss ich denn zusätzlich auch noch eine private Krankenversicherung für die Witwenpension abschließen? Wie hoch sind denn dann die Kosten dafür?
Wer kann eigentlich hierzu beraten oder berechnen, was letztendlich übrigbleibt von der Bruttorente? Da gibt es im Internet auch keine Rechner so wie beim Gehalt....
Vielen Dank für Ihre Antwort