Beiträge von Cassandra

    Vielen Dank deine Antworten.

    Pensionen unterliegen schon immer zu 100 % - im Gegensatz zu Renten - der Einkommensteuerpflicht, d. h. Es werden tüchtig Steuern angezweigt und man erhält wie beim Gehalt eine Nettoauszahlung monatlich. Renten sind dagegen nachgelagert steuerpflichtig d. h. Ab einer gewissen Rentenhöhe muss man eine jährliche Steuererklärung machen. Derzeit sind von der Rente um die 80 % steuerpflichtig, das steigt aber auf 100 % bis 2040. Wenn die jährliche Nachzahlung über 500 Euro liegt, verlangt das Finanzamt dann vierteljährlich eine Vorauszahlung, damit der Rentner nicht auf einmal den ganzen Batzen schlucken muss.

    Vielen Dank deine Auskunft. Weißt du auch, wie es sich mit der Steuerklasse verhält? Normalerweise wäre es ja die 1. Gilt das für Witwenpension und für die Erwerbstätigkeit? Habe gelesen, dass die Erwerbstätigkeit dann mit der Steuerklasse 6 angesetzt wird.


    Vielen Dank für die Rückmeldung. Nein, es geht nur um die Witwenpension und die daraus resultierende Krankenversicherung bzw. Um die Abgaben, die sich da ergeben

    Ich bin auf der Suche nach Informationen zum Thema Witwenpension. Leider sind die Informationen sehr dünn gesät, was denn letztlich übrigbleibt und welche Ausgaben abgezogen werden von der Witwenpension.

    Meine Frage: anscheinend ist es so, dass auf die Witwenpension der volle Beitrag der gesetzlichen Krankenkasse anfällt, also ca. 15 %. Die Witwenpension ist ja beihilfefähig, was natürlich völlig überflüssig ist, da ja die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten trägt. Ich selbst bin erwerbstätig und in der gesetzlichen KV.

    Muss ich denn zusätzlich auch noch eine private Krankenversicherung für die Witwenpension abschließen? Wie hoch sind denn dann die Kosten dafür?

    Wer kann eigentlich hierzu beraten oder berechnen, was letztendlich übrigbleibt von der Bruttorente? Da gibt es im Internet auch keine Rechner so wie beim Gehalt....

    Vielen Dank für Ihre Antwort