Beiträge von glamau

    Hallo,

    die Bundesregierung hat am 15.6.2021 eine Änderung des Verbraucherdarlehensrechts beschlossen.

    Unter anderem geht es um klare Widerrufsinformationen.

    " Das gesetzliche Muster für dier Widerrufsinformation in Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen wird angepasst. Es soll um alle erforderlichen Pflichtangaben ergänzt werden, ohne auf gesetzliche Bestimmungen zu verweisen.

    Später heißt es dann " Kreditnehmer müssen - künftig - in der Widerrufsinformation des Vertrages alle Modalitäten, die für die Berechnung der Widerrufsfrist notwendig sind, angeben.

    Verbraucher sollen so alle notwendigen Informationen von ihrem Kreditinstitut erhalten ohne noch einmal in das Gesetz schauen zu müssen, wann die Widerrufsfrist beginnt.

    ---- Verweist eine solche Information auf Vorschriften des nationalen Rechts, die wiederum auf andere Vorschriften verweisen ( sogernannter Kaskadenverweis) entspricht dies --nicht - den Vorgaben.

    So weit die Bundesregierung am 22.6.2021.


    Ich habe einen Verbraucherdarlehensvertrag aus 2013, aufgrund des sich abzeichnenden Urteils des EUGH habe ich 2019 Kontakt zu meiner Bank aufgenommen und auf Fehler durch den Kaskadenverweis hingewiesen. Die Bank lehnte einen günstigeren Zins ab, die Bank habe die Musterbelehrung des Gesetzgebers verwandt und sei aus dem Schneider.

    Der BGH hat dann ja auch entsprechend geurteilt.

    Nun die Vorgabe der Bundesregierung, aber könnte mir und vielen anderen diese Vorgabe tatsächlich etwas bringen, bei einem Darlehen aus 2013?


    Kann jemand etwas dazu sagen?

    Hallo,
    bei einem Autokredit hat die Bank die Restschuldversicherung einbezogen und auch auf diese Zinsen berechnet.


    Nach 1 1/2 Jahren wurde die Restschuldversicherung in voller Höhe erstattet da - wie die Versicherung mitteilte -keine Versicherbarkeit vorlag.


    Die berechneten Zinsen wurden jedoch nicht erstattet.


    Hätte die Bank doch sofort danach machen müssen oder sehe ich dies falsch?


    Vielen Dank.

    Hallo,
    ich habe in 2007 einen Autokredit erhalten, inzwischen ist dieser abbezahlt.


    Nun habe ich festgestellt dass die Widerrufsbelehrung nicht der vom Gesetzgeber von 2004 bis 2008 vorgegebenen Belehrung entspricht,
    im Absatz Widerrufsfolgen fehlt der Hinweis "bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht usw.


    Nun stellt sich die Frage, macht dies die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ?