Hallo,
die Bundesregierung hat am 15.6.2021 eine Änderung des Verbraucherdarlehensrechts beschlossen.
Unter anderem geht es um klare Widerrufsinformationen.
" Das gesetzliche Muster für dier Widerrufsinformation in Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen wird angepasst. Es soll um alle erforderlichen Pflichtangaben ergänzt werden, ohne auf gesetzliche Bestimmungen zu verweisen.
Später heißt es dann " Kreditnehmer müssen - künftig - in der Widerrufsinformation des Vertrages alle Modalitäten, die für die Berechnung der Widerrufsfrist notwendig sind, angeben.
Verbraucher sollen so alle notwendigen Informationen von ihrem Kreditinstitut erhalten ohne noch einmal in das Gesetz schauen zu müssen, wann die Widerrufsfrist beginnt.
---- Verweist eine solche Information auf Vorschriften des nationalen Rechts, die wiederum auf andere Vorschriften verweisen ( sogernannter Kaskadenverweis) entspricht dies --nicht - den Vorgaben.
So weit die Bundesregierung am 22.6.2021.
Ich habe einen Verbraucherdarlehensvertrag aus 2013, aufgrund des sich abzeichnenden Urteils des EUGH habe ich 2019 Kontakt zu meiner Bank aufgenommen und auf Fehler durch den Kaskadenverweis hingewiesen. Die Bank lehnte einen günstigeren Zins ab, die Bank habe die Musterbelehrung des Gesetzgebers verwandt und sei aus dem Schneider.
Der BGH hat dann ja auch entsprechend geurteilt.
Nun die Vorgabe der Bundesregierung, aber könnte mir und vielen anderen diese Vorgabe tatsächlich etwas bringen, bei einem Darlehen aus 2013?
Kann jemand etwas dazu sagen?