Beiträge von natat1964

    Hallo zusammen,


    vielleicht weiß jemand sicheren Rat zu folgender Situation:


    Einzug in die Wohnung Mitte Januar 2015 in einem Zweifamilienhaus.
    Von unserer Seite erfolgten Investitionen in die neue Wohnung von ca. 2000 € (exkl. Umzugsunternehmen)


    Ende April 2015 erhalten wir die Nachricht, daß das Haus verkauft werden soll.
    Uns droht damit eine Kündigung wegen Eigenbedarfs durch den neuen Besitzer.



    Dezember 2014 wurde vom Vermieter ein Gutachter mit der Wertermittlung beauftragt. Diese wurde im Februar 2015 durchgeführt.
    Mietern und Hausverwaltung wurde gesagt, es handele sich um einen Versicherungsmakler, der das Haus begehen wird.


    Wir sind nun ein wenig sauer, da geplant war die Wohnung die nächsten 10 Jahre zu nutzen.


    Fragen:
    - Können wir Schadenersatz für die investierten Summen vom alten Vermieter verlangen?
    - Liegt eine Täuschung von Seiten des Vermieters vor da er uns den geplanten Verkauf vor Einzug verschwiegen hat?
    - Mit welchen Fristen müssen wir bei der Kündigung durch den neuen Eigentümer rechnen. Es gab wohl mal eine 3 Jahres Regel, findet die noch Anwendung bzw. fand diese jemals in solch einen Fall Anwendung?



    Wir freuen uns auf sachdienliche Hinweise.


    Liebe Grüße


    Bernd & Lotta