Beiträge von Blume

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ich erhalte Trennungsunterhalt für meine Tochter und mich von meinem Mann.

    Er wünscht, dass ich die Anlage U rückwirkend unterschreibe.

    Ist es richtig, dass ich den Unterhalt somit versteuern muss ?

    Wie ist es mit der Krankenversicherung, ab wann muss ich diese selbst übernehmen?, bzw. wo ist dies geregelt?

    Ist die KV an das Kalenderjahr entsprechend dem Steuerjahr gekoppelt?

    Vielen Dank

    Blume