Beiträge von Vorsorgemanagement

    sie erwecken den Eindruck total unabhängig zu sein....

    Im Eindruck erwecken (man ist gerne ein "kleines Start-up mit angeblich revolutionären Ideen" ohne im Kern was Neues, oft aber viel Altes zu bieten) sind einige der Anbieter recht stark.


    Tatsache ist, dass hinter einigen dieser Apps (vornehmlich die mit enormen Werbebudget gemessen an der Anzahl der Bestandskunden) oft sehr große Investoren mit vielen Millionen Euro stehen, was erstmal ein Hinweis auf Potential ist. Wer aber den mit (gespielten) Idealismus getränkten Sales-Stories wirklich Glauben schenkt, hat nicht alle Sinne beeinander. Da testen noch sehr viel größere Unternehmen (gerne auch aus Kalifornien) über Ableger und Subunternehmen den Markt. Im Zweifel hat man, wenn es nicht so gut läuft, mindestens Daten, die man auswerten kann, um es in einem weiteren Schritt besser zu machen.


    Es gilt hier - wie immer - lest den Vertrag, den Ihr mit diesen Unternehmen schließt. Das sind Maklervertrag, Maklervollmacht und Datenschutzerklärung.


    Schöne Grüße aus Freiburg,
    Michael


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    Versicherungsmakler und
    Finanzlanlagenfachmann
    in Freiburg im Breisgau

    Hallo @go4java,


    der Arzt ist nicht verpflichtet zu GKV-Sätzen abzurechen.


    zum Verständnis: Zwischen Privat-Patient und Arzt kommt ein Behandlungsvertrag zustande, was erstmal nichts zu tun hat mit der Krankenversicherung. Privat-Patienten sind - egal in welchem Tarif - zunächst einmal Selbstzahler, die sich im Anschluss an den Erhalt der Rechnung den Rechnungsbetrag von Ihrer Versicherung erstatten lassen wollen.


    Nach welchen Sätzen der Arzt abrechnet hängt also davon ab was der Patient mit ihm vereinbart hat.


    Tip:
    Keine falsche Scham und von Anfang an die Karten auf den Tisch legen, sich dann nicht wundern über längere Wartezeiten, etc.


    Schöne Grüße,
    Michael


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    Michael Schreiber
    Versicherungsmakler und
    Finanzanlagenfachmann
    in Freiburg im Breisgau

    1. Frage: Kann die Tochter aus UNSEREM in die PKV wechseln und ich verbleibe in der GKV und kündige damit meine Anwartschaftsversicherung?


    2. Frage: Wenn ich jetzt, nach 15 Jahren, alternativ die Anwartschaftsversicherung für uns BEIDE kündigen würde, bekomme ich da von der PKV noch Geld wieder? Ich hatte da mal was diesbezügliches gehört. Im Zusammenhang mit Altersrückstellungen. Mein Altvertrag statt aus den Jahren 1990-1995.

    1. Frage: Wenn Ihre Tochter nun eine eigene Arbeit aufnimmt, ist sie ja in der Regel nicht freiwillig versichert - sofern nicht selbständig und nicht über der Jahresarbeitentgeltgrenze (derzeit 56.250 Euro/Jahr) verdienend. Als Angestellte oder Auszubildende ist sie Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung.
    Darüber hinaus, eine Anwartschaftsversicherung (egal ob große oder kleine Anwartschaft) sieht regelmäßig vor, dass man der in die PKV zurückkehrt sobald eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV vorliegt. Mit anderen Worten, der Kunde muss sich melden, wenn er/sie sich privat voll versichern könnte. Es ist also kein "ich-wechsel-wann-ich-will", sondern es besteht eine Meldepflicht. Anschließend erstellt die Krankenversicherung ein Umstellungsangebot. Hier ist Vorsicht geboten. Die PKV-Anwartschaft für Kinder lautet auf einen Krankenversicherungstarif (Ambulant+Stationär+Zahn) und Pflege, nicht aber auf Krankentagegeld. Hierfür würde eine Risikoprüfung erforderlich.


    2. Frage: Leider nein.

    Hallo @Michael_1,


    gern geschehen!


    Zurück zu meinem Fazit. Das war so gemeint, dass es aus meiner Sicht nicht so klar ist, dass man definitiv in die GKV muss. Es müssen erst alle Fakten auf den Tisch und dann kann man sich ein Bild verschaffen. Deshalb ist da noch ein Weg zu gehen bis zu einer guten Entscheidung. Teilweise gehören zu diesen Fakten auch Dinge, die man nicht öffentlich in einem Forum diskutiert, aber erheblich sind für eine Einschätzung. Dazu gehören z.B. Risikozuschläge, die man von der KV erhalten hat für risikoreiche Hobby oder für Vorerkrankungen.


    Ersteinmal zum Vergleich GKV - Standardtarif/Basistarif ohne Betrachtung des Beitrages:
    Hier ist die GKV deutlich vorzuziehen. Die Leistungen auf gesetzlichem Niveau in der Privaten wie im Basistarif, aber trotzdem die Rechnung vorstrecken mit ungewissem Ausgang und dann regelmäßig kürzen lassen, weil der Arzt "falsch" (z.B. weil z.T. privatärztlich, was es ja eigentlich immer noch ist) liquidiert hat. Man darf auch nicht vergessen, dass das aus Sicht der PKV erstmal Zwangstarife sind, die man am liebsten links liegen lässt.


    Die Höhe der aktuellen Alterungsrückstellungen:
    Die müssen Dir jedes Jahr mitgeteilt werden - ähnlich wie die Standmitteilungen zu Lebens- und Rentenversicherung.


    Versicherte Tarife:
    A118 ---> 1.100 Euro SB (ist aber nur auf den ambulanten Bereich bezogen) --> ggf. kann in den A80/100 Tarif gewechselt werden, dort 20% SB aber max 330 Euro pro Jahr
    K20, K30 oder K20+K/S? --> stat. Tarif (kein Selbstbehalt)
    Z100/80 oder Z80/60 ---> auch 0 Euro Selbstbehalt und insbesondere bei der ersten Variante gibt es gehörige Einsparungen gegenüber der Gesetzlichen spätestens sobald mal der Zahnersatz dran ist (gerade in fortschreitendem Alter knallt's da gewaltig und da bin ich lieber Privat-Patient oder GKV + sehr Zusatzversicherung)
    PVN
    welches KT? --> geht ja bei Selbständigen gerne mal vor der 6. Krankheitswoche los


    Beachten, dass im Alter:
    - der gesetzliche Zuschlag wegfällt, 10% auf den KV-Beitrag und
    - der Krankentagegeldtarif ebenfalls wegfällt und ggf.
    - hast Du schon heute einen Tarif zur späteren Beitragssenkung versichert, der später ebenfalls wegfällt und die Beiträge im Alter senkt (heißt bei Deiner Versicherung PBE)


    Wichtig:
    - Wie hoch wäre der Beitrag zur gesetzlichen Versicherung?
    - Wer an der Beitragsbemessungsgrenze verdient, zahlt in GKV inzwischen deutlich über 700 Euro inklusive Pflege.
    - Gesamtbetrachtung: Ist-Zustand (inkl. Alterungsrückstellungen), Phase bis zur Rente, Rentenphase


    Hier mal die Beitragsentwicklung in der GKV (nur der KV-Beitrag; Pflegeppflichtversicherung wurde erst zum 01.01.1995 eingeführt):


    2016 GKV Entwicklung_.pdf




    Zu Deiner Krankenversicherung:
    Mit Alte Oldenburger hast Du eine KV erwischt, die sehr nachhaltig arbeitet. Ständig neue Tarife oder Spitz-auf-Knopf-Kalkulationen sucht man hier vergebens. Eine gute Wahl!
    Dafür aber hat diese Versicherung im Verhältnis zu vielen anderen schon heute Beiträge, die andere Versicherungen eigentlichen nehmen müssten, damit man wirklich mit dem Geld auskommt. Folge aus meiner Überzeugung ist, dass Alte Oldenburger Versicherte zu den 20% am besten Versicherten gehören, im Alter vermutlich zu den 10% besten.


    Schöne Grüße,
    Michael


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    Michael Schreiber
    Versicherungsmakler und
    Finanzanlagenfachmann
    in Freiburg im Breisgau

    Hallo @Michael_1,



    Kann ich pauschal 15% auf alle meine Einkommen annehmen (unabhängig von der Pension meiner Frau) - also 1000,- Euro == 150,-€ Beitrag ?

    Nicht ganz. Wie die Beitragssätze für freiwillig versicherte sind, findest Du hier: BeitragstabelleKVdR


    Wie auch dort beschrieben kommen zum Krankenkassenbeitrag noch hinzu: diegesetzliche Pflegeversicherung und der Zusatzbeitrag.



    Bei der PKV habe ich angefragt und hier wurde mir angeboten als Rentner in den Basistarif zu wechseln, der bei max 650,- Euro monatlich liegen soll. Nur was heißt das - dass ich von 1000,- Euro für den Basistarif 650,- Euro Beitrag zahlen muss ?

    Die Auskunft der PKV ist so - vor allem in Ihrer Verallgemeinerung - nicht korrekt. Der Standard- und der Basistarif sind sogenannte Sozialtarife. Beim Wechsel eines PKV-Kunden werden die bisher gebildeten Alterungsrückstellungen natürlich mit angerechnet, so dass - vorausgesetzt es wurde nicht/kaum gewechselt und wird auch zukünftig nicht gewechselt - wird dieser Tarif im Alter wesentlich günstiger sein als 650 Euro.


    Hierzu mal ein Beispiel aus meinem eigenen Zahlenmaterial:
    Mann, mit 29 in die PKV gegangen, 36 Jahre ununterbrochen bis zu seinem Renteneintritt mit 65 in der PKV --> Beitrag mit 65: 454 Euro (nur KV, nicht Pflege), Beitrag bei Wechsel in den Standardtarif: 127 Euro;
    Anderes Beispiel: Eintritt mit 39, 26 Jahre versichert, Beitrag mit 65: 639 Euro; Beitrag bei Wechsel in den Standardtarif: 170 Euro


    Tipp:
    Was hier gebraucht wird, sind verbindliche schriftliche Auskünfte des eigenen Krankenversicherers. Es kann natürlich keine Prognose über 15 Jahre abgegeben werden, aber zumindest mal festgestellt werden, wie hoch die bisher gebildeten Alterungsrückstellungen sind und wie sich diese bei einem Wechsel auswirken.


    Bevor ein PKV-Kunde aber in einen Sozialtarif wechselt, sollten die Möglichkeiten eines Tarifwechsels nach §204 VVG geprüft werden. Leider gibt es hier viele wenig seriöse Angebote zur Prüfung dieses Sachverhalts und zur Ausführung - oft völlig überhöhten Erfolgshonoraren stehen oft schwache und wenig fundierte Leistungen gegenüber.


    Fazit:
    Es steht ein Weg aus, wo es doch lohnenswert erscheint, den noch zu gehen bevor eine so elementare Entscheidung zu treffen ist.


    Schöne Grüße,
    Michael



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    Michael Schreiber
    Versicherungsmakler und
    Finanzanlagenfachmann
    in Freiburg im Breisgau

    Liebe Community,


    die InterRisk hat mir nun auf meine Anfrage hin geantwortet. Es ist nicht möglich, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen, wenn man seinen Wohnsitz schon im Ausland hat.




    Schöne Grüße,
    Michael


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    Michael Schreiber
    Versicherungsmakler und
    Finanzanlagenfachmann
    in Freiburg im Breisgau

    Auf der anderen Seite kann man möglicherweise für das Geld auch eine persönliche Beratung dazu bekommen, wenn man denn einen Honorarberater findet.

    Bitte immer berücksichtigen, dass man mit einer Honorarberatung den Vertrag noch nicht in der Tasche hat. Der Honorarberater nimmt Geld für seine Beratung zum Produkt. Der Vertragsschluss kann mit neuen Kosten einhergehen. Antragsbearbeitung, Nacharbeiten und Kontrolle der Police werden zumeist nicht kostenfrei sein. Jedenfalls dann nicht, wenn es sich um einen seriös wirtschaftenden und somit ernstzunehmenden Versicherungsberater handelt.


    Wenn das Vorgehen ein anderes ist, sollte das zumindest kritisch hinterfragt werden. Echte Experten kosten Geld. Ersatzweise kann man sich aber auch selbst zum Versicherungskaufmann ausbilden. ;)


    Bitte auch beachten, dass es in Deutschland nicht einmal 300 Versicherungsberater gibt, so dass auf einen Versicherungsberater über 250.000 Menschen kommen. Quelle: Deutsche Industrie- und Handelskammer



    Die Zahlen zeigen auch sehr schön wer das Bild von Versicherungen in Deutschland maßgeblich in den vergangenen Jahrzehnten geprägt hat. Es sind Versicherungsvertreter, insbesondere die erlaubnisfreien Vertreter, die aber in den vergangenen 5 Jahren um über 30.000 geschrumpft sind. Die anderen Vermittlerzahlen sind relativ konstant.


    Schöne Grüße,
    Michael


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    Versicherungsmakler
    in Freiburg

    Hallo,


    bedeutet das, dass ich also erst einen Honorarberater finden (und bezahlen) muss, auch wenn ich mir sicher bin, dass ich einen solchen Tarif (z.B. "Arag Forte3D Honorar") haben möchte?


    Viele Grüße
    tbk



    Hallo,


    Vorsorgekampagne de - besser gesagt die i-finance GmbH - ist KEIN Honorarberater oder Versicherungsberater, sondern ein Versicherungsmakler wie z.B. ich selbst, Check24, MLP und viele andere kleine Maklerunternehmen. Ich verweise auf das Impressum, wo klar und deutlich steht "Die i-finance GmbH ist Versicherungsmakler im Sinne des § 93 HGB (Anm.: Handelsmakler-Paragraph) mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO."
    Hinweis: Hier hat man den falschen Paragraphen verwendet, denn der Versicherungsmakler wird schon seit 2007 in §59(3) des VVG definiert.


    Jeder Versicherungsmakler kann gegen ein sogenanntes Vermittlungsentgelt auch einen Nettotarif oder einen Tarif ohne Abschluss- und Vertriebskosten (ist längst nicht immer deckungsgleich) vermitteln.


    Unterschied zum Versicherungsberater:
    - der Versicherungsmakler schuldet für die Entgegennahme eines Entgelts den Vermittlungserfolg während ein Versicherungsberater, der wie ein Steuerberater gg. echtes Honorar arbeitet, auch dann eine Rechnung stellen wird, wenn gar kein Versicherungsvertrag zustande gekommen ist
    - ein Versicherungsmakler darf darüber hinaus ein Serviceentgelt (Vorsorgekampagne bezeichnet es als Servicegebühr) erheben, wenn er dafür Leistungen anbietet, die nicht zu den üblichen Pflichten gehören


    Mein Fazit:
    Vorsorgekampagne verfolgt ein nachvollziehbares und stimmiges Konzept, vom (möglicherweise eigenem) Anspruch auf Transparenz ist man aber noch ein Stück weit entfernt.


    Schöne Grüße aus Freiburg,
    Michael


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    Michael Schreiber
    Versicherungsmakler und
    Finanzanlagenfachmann
    in Freiburg im Breisgau

    Ich würde das jetzt nicht als "schief gehen" bezeichnen.
    Der Fall einer Probezeit-Kündigung ist schlicht nicht versicherbar.


    Wäre der Fall einer Krankheit oder einer der anderen Fälle eingetreten, hätte die "mitgebuchte" Versicherung ja durchaus leisten müssen.


    Ich käme jedenfalls nicht auf die Idee, wegen einer Reiserücktrittskostenversicherung einen Versicherungsvermittler zu bemühen.

    Eine große Beratung braucht man hier in der Tat nicht. Die Bedingungswerke sind überschaubar. Einen Versicherungsvermittler bemüht man allerdings immer - ob das jetzt online ist mit Vergleichsmöglichkeiten (hielte ich für empfehlenswert, viele Makler haben das auf Ihren Homepages) oder bei der Reisebuchung. Die müssen sich alle registrieren als Versicherungsvermittler, denn sonst dürfen sie nicht vermitteln. ;)

    @trumpet


    Danke für die Frage! In Hausrat, Privathaftpflicht, Wohngebäude habe ich hier leider auch keine Erfahrungswerte mit GVO.
    Äußern kann ich mich nur zur Glasversicherung - das ist auch der Spezialbereich von GVO. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es bei dieser doch sehr kleinen Versicherung in den anderen genannten Sparten namhafte Bestände gibt.


    Ich möchte aber betonen, dass "klein" bei Versicherungen nicht selten in Zusammenhang zu bringen ist mit "klein aber fein". Da gibt es kleine Versicherungen, die in verschiedensten Bereichen den "Großen" sehr viel voraus haben.


    Schöne Grüße,
    Michael

    Finanztest schreibt:


    "Fast sechs Prozent Rendite – und das seit 15 Jahren
    In den vergangenen 15 Jahren hat der ausgewogene Pantoffel-Sparplan eine Rendite von 5,9 Prozent pro Jahr erzielt.
    "



    Das ist ehrlich gesagt Käse und genau die Verkaufsstrategie für jede Menge Fonds, die neu an den Start gehen. Das ganze nennt sich Backtest. Ich schaue also wie sich eine bestimmte Strategie ausgewirkt hätte, wenn ich Sie schon über so und so lange Zeit genutzt hätte.
    Dabei verschweigt Finanztest, dass es die vorgeschlagenen ETF vor 15 Jahren, auch vor 10 Jahren, überhaupt noch nicht gab. Nun könnte man ja schreiben, "na und, was interessiert's mich, wenn es sie gegeben hätte...blabla." Es hat sie nicht gegeben und sie haben demnach bisher auch nichts bewiesen.


    Ich kann mich nicht erinnern, dass Finanztest vor 10 oder 15 Jahren nennenswert Anlageempfehlungen ausgesprochen hat, die sich überdurchschnittlich ausgezahlt haben. Nun gut, ich kann mich gut erinnern an die Empfehlung zum Riester Fondssparplan von Union Investment, der blind in die Cash-Lock-Falle rannte, mehrmals.



    Grundsätzlich bin ich überhaupt nicht gegen ETF. Da gibt es gute Fonds. Es ist aber schon länger erkennbar, dass sich hier nicht nur Perlen tummeln.



    Zu den Rentenfonds:
    Das sind zum überwiegenden Teil Investments in Staatsschulden. Bei einem Anlagehorizont von über 10 Jahren würde ich das definitiv sein lassen. Dennoch ist es zu akzeptieren, dass große Teile der Bevölkerung diese (vermeintliche) Sicherheit wünschen.



    Schaue ich mir den durchschnittlichen Anleger in Deutschland an, so habe ich Sorge, dass viele Ihren Pantoffel schleunigst ausziehen, wenn es in ein paar Jahren mal abwärts geht. Bei Aktienfonds ist es immerhin nicht unmöglich, dass wir hier massiv dazu gelernt haben und gerade dann weitersparen, wenn die Preise (=Kurse) niedrig sind. Sollte es aber am Anleihemarkt (--> Rentenfonds) nach unten gehen, so wird es massiv, denn wenn der Pantoffel genau an der Stelle drückt an der er Halt geben sollte, werden große Zweifel aufkommen.
    Die Geschichte zeigt, der deutsche Privat-Anleger geht raus dem Markt nachdem(!) es abwärts gegangen ist. Das ist mein ganz persönlicher Backtest zum Anlageverhalten in Deutschland. ;)



    Damit das hier niemand in den falschen Hals bekommt, ich bin seit 2008 treuer Abonennt der Finanztest. Sicher nicht ohne Grund. Dennoch gilt: nie, nie, nie irgendwo blind folgen!



    Schöne Grüße,
    Michael



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    Michael Schreiber
    Versicherungsmakler und
    Finanzanlagenfachmann
    in Freiburg im Breisgau

    ich frage meinen Berater auch danach, welche Fachzeitschrift er liest. Bisher war das Ergebnis immer negativ.

    @Altsachse
    Wie kann Ihr Ergebnis immer negativ sein, wenn Sie gar keinen Berater haben, weil Sie doch seit langem ausschließlich in Fonds investieren und dafür einen Fondsvermittler nutzen (mit entsprechender Kostenreduktion, aber gewiss auch ohne Beratung)?
    Und was heißt negativ? Ist es negativ, wenn jemand andere Lektüre nutzt als man selbst?

    Vielen Dank!


    In den Bedingungen steht:
    "Grundlage für die Erstattung [...] ist:
    Verlust des Arbeitsplatzes der versicherten Person aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung
    des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber"


    Damit ist dann leider auch klar, dass der Versicherer bei einer Kündigung in der Probezeit nicht erstatten muss.


    Schade aber wahr. Tut mir Leid für Dich!


    Schöne Grüße,
    Michael

    Allgemein zu Ihren Ausführungen @Agusta109:
    Der Ombudsmann ist zwar nicht das Sprachrohr von Versicherungen, aber leider aus Verbrauchersicht ein recht schwaches Schwert. Dass die PKV sich direkt an die Rechnungssteller wendet, ist aber tatsächlich nicht vorgesehen. Das ist in der PKV so. Sie sind grundsätzlich aus Sicht des Rechnungsstellers Selbstzahler. Ob Ihnen jemand die Rechnung erstattet ist aus Sicht des Rechnungsstellers unerheblich, den zwischen ihm und der Versicherung besteht kein Vertragsverhältnis.
    Die Gebührenordnungen (GOÄ, GOZ, etc.) sind in der Leistungsabrechnung extrem wichtig, denn es gibt Vorschriften wonach Ziffer XXX erst dann abgerechnet werden darf wenn Ziffer YYY zuvor aufgeführt war. Nicht alle Arztpraxen lassen hier die erforderliche Sorgfalt walten und verweisen dann zu Unrecht auf die "böse" Versicherung.
    Von einer Beitragskürzung - noch dazu ohne entsprechende Kenntnis über die Auswirkungen und ohne anwaltliche Begleitung - würde ich an Ihrer Stelle absehen. Die Reaktion der Versicherung würde Sie vermutlich in eine sehr unangenehme Lage versetzen.


    Meine ganz persönliche Sicht auf die Voll-PKV:
    Es ist eine Mischung aus vielen Dingen. Der privat Versicherte sitzt zwischen allen Stühlen und hat nur dann eine gute Wahl getroffen, wenn er/sie in einem sehr guten Tarif bei einem sehr guten Versicherer ist. Sämtlich mir bekannte hierzu veröffentlichte Tests sind untauglich bis haarsträubend, weil nicht annähernd verstanden wird, wie eine Krankenversicherung funktioniert.
    Auf der einen Seite stehen die Leistungserbringer im Gesundheitssystem, die (obwohl sich ihre Hände in Unschuld waschend) kräftig an der Schraube drehen welche ihre Verdienstmöglichkeiten steigert. Zu nennen sind dabei Krankenhäuser (deren Wahlleistung und Privatstationen, siehe auch unnötige Behandlungen und Op's), Ärzte (hier sind bestimmte Fachrichtungen aktiver als andere), aber auch Pharma und Gerätehersteller.
    All diese Leistungserbringer optimieren sich über die Maßen zuungunsten privat Versicherter Patienten und die PKV schaut zu (teils in Ermangelung von Abwehrmöglichkeiten, teils in ergebenen Gehorsam).


    Folge:
    Einige Versicherer - insbesondere jene, die für Ihr Leistungsspektrum zu wenig Beitrag nehmen und genommen haben und jene, die eine von den Risiken her ungünstig zusammengesetzte Versichertengemeinschaft haben - versuchen dann die Einsparungen über die Leistungsabteilung zu realisieren.


    Mögliche Lösung(en):
    Ich habe schon x-fach erfolgreich für meine Kunden interveniert. Also, dem eigenen Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter Beine machen - in der PKV gibt es immerhin zumeist 2% Bestandsvergütung vom Beitrag (= Beitrag ohne gesetzlichen Zuschlag und ohne Pflege) - oder den Betreuer wechseln. Es spricht schließlich nichts dagegen, wenn man sich für eine oft immerhin dreistellige Vergütung pro Jahr auch mal für seine Kunden einsetzt. ;)
    Wenn das nicht hilft, kann ein Versicherungsberater eingeschaltet werden, der aber dringend auf das Gebiet spezialisiert sein sollte. Zumeist wird mindestens ein größerer Teil des Honorars dem Versicherer in Rechnung gestellt, weil dieser die Kosten nach RDG zu verantworten hat, wenn nicht bedingungsgemäß geleistet wurde.
    Kleine Ergänzung: Ich behaupte nicht, dass es immer so ist, aber es ist immerhin möglich, dass Versicherer Ihre Kunden in ein bestimmtes Schema einstufen und das jene, die sich nicht wehren künftig weitere und ggf. noch größere Nachteile erleiden.


    Ich wünsche viel Erfolg für die Geltendmachung von Leistungen bei Ihrer PKV!


    Herzliche Grüße,
    Michael


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    Michael Schreiber
    Versicherungsmakler und
    Finanzanlagenfachmann
    in Freiburg im Breisgau

    Liebe Community,


    hier ein paar zusätzliche Denkanstöße zum Thema Rechtsschutzversicherung und Arbeitskraftabsicherung.


    Soweit ich erkennen kann, wurde in der Diskussion hier im Forum als auch in der Abhandlung von finanztip etwas wichtiges außen vor gelassen.


    Gemeint ist: die sogenannte Fol­ge­e­reig­nis­theo­rie sowie die Ein­jah­res­re­ge­lung


    Fol­ge­e­reig­nis­theo­rie:
    - Wenn ein Versicherer nach Folgeereignistheorie leistet, wird er auch dann zahlen, wenn die den Anspruch begründende Ursache zwar vor Vertragsschluss liegt, der Schaden aber erst später eintritt.



    Einjahresregelung:
    Gewöhnlich - und darauf stellt ja die ganze Diskussion rund um die Rechtsschutzversicherung in Kombination mit der Erwerbsunfähigkeits-/Berufsunfähigkeitsversicherung ab - ist immer der erste Rechtsschutzfall der entscheidende, wenn mehrere ursächlich sind. Es gibt Versicherungen, die Rechtsschutzfälle außer Betracht lassen, die länger als ein Jahr vor Beginn des Versicherungsschutzes liegen.



    Nur mal so: Es gibt ja auch Menschen, die schon eine EU- oder BU-Versicherung haben und noch keine Rechtsschutzversicherung. Und ich kann nur immer wieder darauf hinweisen, dass es ziemlicher Mumpitz ist, den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung (fast) ausschließlich mit EU und BU zu begründen.
    Das individuelle Risiko der meisten BU-/EU-Versicherten liegt deutlich unter 10%, dass Sie irgendwann einmal vom Leistungsfall betroffen sind. In ca. 60% der Fälle dieser Fälle leistet der Versicherer anstandslos und für den Rest besorgt Ihr Euch eine Rechtsschutzversicherung für durchschnittlich ca. 5.000 Euro Beitrag bis zum Ende Eurer Erwerbstätigkeit??
    Das ist Wahnsinn! Deshalb auch an der Stelle nochmal der Aufruf dringend auch auf die weiteren Leistungsbereiche zu achten, denn in weit über 90% der Rechtsschutzfälle, die Euch im Leben mal begegnen werden, geht es nicht um BU oder EU.
    Neben den Leistungen ist auch Hintergrundwissen nicht verkehrt. Die Beiträge in der Rechtsschutzversicherung kennen nur eine Richtung (Norden und das deutlich über der Inflationsrate) und das wird auch in Zukunft der Fall - insbesondere dann, wenn Deutschland weiter in Richtung amerikanische Verhältnisse strebt. Wenn Euch also ein Versicherer begegnet mit heute wahnsinnig gutem Preis-/Leistungsverhältnis sagt das regelmäßig rein garnichts (positives) aus.


    Schöne Grüße,
    Michael


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    Michael Schreiber
    Versicherungsmakler und
    Finanzanlagenfachmann
    in Freiburg im Breisgau

    Liebe Community,


    beruflich habe ich recht viel zu tun mit der InterRisk.


    Besonders auffällig, weil mit sehr guten Bedingungen (im XXL-Tarif) ausgestattet zu einem fairen Preis sind:


    - die Wohngebäudeversicherung, hier konzentriert sich die Versicherung insbesondere im städtischen Bereich und auf "junge" Immobilien; bei älteren Gebäuden und/oder Gebäuden auf dem Land ist die Versicherung erheblich teurer --> insgesamt eine nachvollziehbare Strategie des Versicherers und bei dem Deckungsumfang auch nicht anders machbar
    - die Unfallversicherung bei jüngeren Personen, später gibt es eine feste Steigerung des Beitrages
    - die Haftpflicht- und die Hausratversicherung liegen i, Marktvergleich auch im oberen Drittel bzgl. Preis-/Leistungsverhältnis
    - Risikolebensversicherung für Raucher --> eine der wenigen, die für Raucher bezahlbar sind


    Gelegentlich muss man bei den Versicherungsbedingen einen zweiten Blick drauf werfen, weil die Versicherung mit Hauptsitz in Wien auch Begriffe aus dem Österreichischen verwendet, die in Deutschland nicht jedem geläufig sind.


    Schadensfälle:
    Bekannt sind mir Fälle in der Wohngebäudeversicherung, die umfänglich in rekordverdächtiger Geschwindigkeit reguliert worden sind. Es gibt hier zum Glück inzwischen einige Versicherer, die Ihre Prozesse dahingehend sehr gut optimieren konnten.


    Schöne Grüße,
    Michael


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    Michael Schreiber
    Versicherungsmakler und
    Finanzanlagenfachmann
    in Freiburg im Breisgau

    Der Aufenthalt findet in Israel statt

    Hallo @ralf64,


    das ist ein sehr guter Punkt!


    !Wichtig!: Es kann bei verschiedenen Versicherungen (in Wirklichkeit sogar bei ein und dem selben) zu höchst unterschiedlichen Reaktionen kommen. Wie die Reaktion ausfallen wird, kann vorher nicht mit Sicherheit bestimmt werden. Weder Personen, die schon eine ähnliche Situation hatten (Beantragung mit Auslandsfragebogen), noch der Außendienst der Versicherung und auch ein freier Versicherungsmakler mit vielen verschiedenen Versicherern können Ihnen verbindlich Auskunft darüber geben.
    Die Annahmerichtlinien von Versicherungen sind nicht in Stein gemeißelt. Dafür das sich da was ändert muss noch nicht einmal aktuell irgendetwas passiert sein im Bestimmungsland des Auslandsaufenthaltes. Es muss zusätzlich auch die Region (hier: naher Osten mit möglichen "Ausflugszielen" während des Aufenthalts) berücksichtigt werden.


    Fazit:
    Einen solchen Sachverhalt würde ich auch vorab im Wege einer Voranfrage prüfen (lassen). Zuschläge für Auslandsaufenthalte können vergeben werden, müssen aber nicht. Die Anfrage sollte anonym gestellt werden können.


    Schöne Grüße,
    Michael




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    Michael Schreiber
    Versicherungsmakler und
    Finanzanlagenfachmann
    in Freiburg

    Zur Rechtsschutzversicherung


    Erstmal ganz generell: Ich zahle ja nicht 100, 200 oder 300 Euro im Jahr für eine Rechtsschutzversicherung über die nächsten 50 Jahre nur für den Fall, dass ich vielleicht mal berufsunfähig werde und der Versicherer nicht zahlen möchte. Wenn ich eine Rechtsschutzversicherung abschließe muss ich sehr viel mehr als das prüfen - schon allein weil es noch andere Rechtsschutzfälle gibt für die eine Deckung auch wunderbar wäre.


    In Punkto BU-Versicherungsvertragsrechtsschutz und auch ganz generell würde ich mir an Deiner Stelle Auxilia sehr genau anschauen.


    Zur allgemeinen Vorgehensweise:


    Ich kann viele Punkte erkennen, die großen Sinn machen. Zeigt auch, dass sich hier intensiv mit der Sache auseinandergesetzt wurde.


    Ich bin dennoch der Überzeugung, dass ein Laie in den vielen voraussichtlich noch kommenden Punkten von einer Betreuung durch einen Experten stark profitieren kann - trotz aller eingenen Anstrengungen.
    Die Risikovoranfragen auf eigene Faust zu machen, indem man zu x-verschiedenen Agenturen geht, noch dazu haben viele Versicherungen nicht einmal Agenturen, halte ich für abenteuerlich.
    Empfehlen kann ich hier den Kollegen Matthias Helberg --> Website


    Zu den Hintergründen: freie Versicherungsmakler mit Spezialgebiet BU-Versicherung haben sehr gute Zugangskanäle und darüber hinaus noch Möglichkeiten generell anonym zu prüfen. Man muss dabei wissen, dass Versicherungen auf diese Risikovoranfragen Null Bock haben. Einige stellen das für gewisse Zeiten im Jahr ganz oder teilweise ein. Dafür ist es gut zu wissen, dass eine Versicherung hier auch nicht total verkehrt handelt aus Sicht Ihrer Kunden. Wenn man 50 Voranfragen bearbeitet (Aufwand exakt so hoch wie bei einem Normalantrag und oft größer) und dann am Ende ein Antrag wirklich policiert wird, so steht das oft in keinem Verhältnis. Demgemäß sollte ein beauftragter Vermitter gute Kontakte haben.


    Schöne Grüße,
    Michael



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    Michael Schreiber
    Versicherungsmakler und Finanzanlagenfachmann in Freiburg

    kann man den Antrag gleichzeitig bei mehrerer Versicherern einreichen und später eine widerrufen. Das hat den Vorteil, dass man dem anderen Versicherer nicht mitteilen muss, ob man bereits woanderes eine Versicherung unter (erschwerten) Bedingungen bekommen oder beantragt hat, da dies ja gleichzeitig geschieht.


    Die Vorgehensweise ist nicht zu empfehlen.
    1. Der oder die Versicherer, welche/r ein Angebot mit Erschwernis erstellen, werden das mit hoher Wahrscheinlichkeit in Hinweisinformationssystem (HIS) der Versicherungswirtschaft informa einmelden. Das kann zu Problemen führen bei späteren Anträgen, z.B. eine neue BU, weil die erste doch nicht passte oder für Risikolebensversicherungen.
    Zudem: Was ist wenn alle Versicherer Angebote mit Erschwernis - dann noch für unterschiedliche Krankheitsbilder machen?
    Das führt ins Chaos.
    2. Es winkt unter Umständen eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletztung, weil auch die sogenannte gleichzeitige Beantragung (schon die Gleichzeitigkeit ist zu bezweifeln) gegebenenfalls abgefragt wird.