Beiträge von Vorsorgemanagement

    Hallo @SauBaer2016


    danke für Ihre Darlegung und vorab alles Gute für alles was kommt für Sie und Ihr Kind!


    Ich würde gerne eine konkrete Aussage treffen und denke, dass ich dazu als Fachmann auch in der Lage wäre. Dafür benötige ich den konkreten Wortlaut der von der Württembergischen formulierten Erschwernis vom ersten bis zum letzten Wort.


    Eine Nachmeldepflicht zu neu hinzugekommenen Erkrankungen besteht in der BU-Versicherung nicht.


    Hilfreich für sachdienliche Aussagen wären auch der Zeitpunkt des Abschlusses der Versicherung und der Tarifname.


    Gute Besserung!


    Schöne Grüße,
    Michael

    @MichaelF


    Das ist natürlich ärgerlich. Ich warne Kunden regelmäßig davor zu große Erwartungen zu haben an ein Produkt, dass wenig kostet aber vorgeblich unglaublich viele Dinge abdeckt. Es zählt am Ende ausschließlich der Vertrag, der geschlossen wurde.
    Es interessiert in letzter Konsequenz leider keine Versicherung, was eine bestimmte Person erwartet oder nicht erwartet. Hart aber wahr!


    Gibt es einen Link zu den Versicherungsbedingungen als PDF? Das ist schließlich die Grundlage des Vertrages. Oder wenigstens den Abschnitt aus dem Bedingungstext wo es um den Verlust des Arbeitsplatzes geht.


    Zum Thema unerwarteter Verlust des Arbeitsplatzes. Bitte ganz genau die Bedingungen hierzu lesen:


    - Versicherungsbedingungen beinhalten häufig zum Beispiel die Formulierung "Verlust des Arbeitsplatzes durch eine betriebsbedingte Kündigung" als Konkretisierung für den "unerwarteten" Verlust
    - eine andere Formulierung "Verlust des Arbeitsplatzes der versicherten Person oder einer mitreisenden Risikoperson
    durch eine unerwartete betriebsbedingte Kündigung des Arbeitgebers." verschärft das ganze nochmal


    Es ist im Übrigen nachvollziehbar wenn eine Versicherung der Während der Probezeit generell eine Kündigung als erwartbares Ereignis ansieht, weil das Arbeitsverhältnis jederzeit und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann.

    Mir war nicht bewusst, dass Sie sich ausschließlich auf Produkte beziehen, in die eine hohe Einmalvergütung eingerechnet wird. Bei weitem nicht immer sind hohe Einmalvergütungen ungerechtfertigt. Wenn es aber um eine Rürup-Rente mit relativ geringem Beratungsumfang und recht hohen Beitrag sowie gleichzeitig langer Laufzeit geht, stimme ich Ihnen zu. Das ist aber nachweislich selten, wird und wurde bereits eingedämmt. Es ist davon auszugehen, dass es dies in absehbarer Zeit ohnehin nicht mehr gibt. Zu Recht!


    Der Prozentanteil der in Deutschland geschlossenen Versicherungsverträge mit mehreren tausend Euro Einmalvergütung liegt deutlich unter 5%. Die Haftungszeiten für Vermittler liegen bei 5 bis 10 Jahren. So passiert es, dass bei einem nach 5 Jahren gekündigten Vertrag 50% der Vergütung zurückgezahlt werden müssen. Verträge, die sehr früh gekündigt oder widerrufen werden (sogenannte Frühstorno), sind oft 100%-Storno, sprich 0 Euro Einnahme.


    Über 50% der in Deutschland geschlossenen Versicherungsverträge führen beim Vermittler zu einer Vergütung von unter 80 Euro - bei teilweise mehrstündiger Beratung. Von der Vergütung werden übrigens Bürokosten, Angestellte und Steuern bezahlt bevor der Vermittler davon etwas hat. Ohne Vermittlung stehen nach wie vor 0 Euro Vergütung, aber nennenswerte Kosten (also ein Minus) zu Buche.


    So werden aus Skandalen Skandälchen.


    Ihr achso wissender Kommentar "legaler Betrug" ist also weitgehend zurückzuweisen, weil nachweislich Käse. Das ist jedoch nur Zeugnis einer Zeit, in der Dinge immer stärker skandalisiert werden, wobei es den Autoren zumeist an fundierten Kenntnissen mangelt, aber ein paar YouTube-Videos ausreichend sind für die Stärkung eigene Dogmen.


    Ich für meinen Teil informiere Interessenten und Kunden über die Vergütung. Ersatzweise zur Courtage biete ich an mich direkt zu bezahlen und auf courtagefreie Tarife zurückzugreifen. Ebenso biete ich an - wie ohnenhin in den meisten Versicherungssparten üblich - eine ratierliche Courtage zu nutzen.


    Schöne Grüße aus Freiburg,
    Michael



    ---
    Michael Schreiber
    Versicherungsmakler und Finanzanlagenfachmann in Freiburg

    @chris2702
    Die Wikipedia sagt:
    "Der Begriff Rosstäuscher (oder Rosstäuscherei) stammt aus dem Handel mit Pferden. Er bezeichnete zunächst nur einen Pferdehändler, der die Tiere gegen Geld oder gegen andere Ware eintauscht, später vor allem ein betrügerisches Verhalten eines Händlers, der Kunden mit verschiedenen Tricks über Gesundheitszustand, Alter und Wert des Pferdes täuscht."


    Vermutlich werden wir hierzu keine Entschuldigung lesen. Gleichwohl weise ich auf den Ausfall hin. Im Grunde wird dem MLP-Mann damit ebenso betrügerisches Verhalten zugeordnet obwohl er sich doch offenbar mehrfach menschlich und korrekt gezeigt hat. Der MLP-Mann könnte sogar als Begründung dafür herhalten, dass das bestehende System ganz super ist, denn kostenfrei wäre man wohl kaum rangekommen an die wichtigen Informationen.


    Ich habe keinen Einblick in die Immoblienmaklerei und äußere mich daher nicht zu einer mir eher fremden Branche - schon gar nicht in Form von Pauschalurteilen über zehntausende Menschen. Zudem maße ich es mir nicht an zu behaupten der Ausbildungsstand in dieser Branche sei gut oder schlecht ohne mehrjährige tiefgehende persönliche Erfahrung. Komplett abwägig wäre es zu behaupten, es gäbe dort nur Geldgeier.


    Bei Versicherungen weiß ich sehr wohl, dass die Kenntnisse über die Materie einen direkten Zusammenhang haben zur dem Kunden gelieferten Qualität. Ein sehr gut ausgebildeter Versicherungsmakler wird seinen Kunden im Durchschnitt eine bessere Hilfe sein als ein schlecht ausgebildeter Versicherungsmakler. Es geht bei weitem nicht alles über die Vergütung. Wenn ich ein unfähiger KfZ-Mechaniker wäre, könnte ich das Auto des Kunden nicht wieder in einen guten Zustand versetzen - ganz egal wie wenig oder viel ich dafür bekommen. Insofern ist die Ausbildung eine enorm wichtige Grundlage - in fast jeder Branche, erst Rechte in Versicherungen.


    Ich stelle in meiner eigenen Arbeit täglich fest, dass Menschen falsch versichert sind und sich anschließend zu ähnlichen Preisen besser versichern können oder gerne bereit sind mehr zu bezahlen, weil sie bestimmte Deckungseinschlüsse definitiv wünschen, aber bisher gar nicht wussten was das überhaupt bedeutet.


    Zwei Beispiele:
    1. Gestern und heute gab es (teilweise überraschend) mächtige Überschwemmungen. Was glaubt die geneigte Leserschaft wie viele Hausbesitzer Ihr Haus gegen die wichtigen Elementarschäden versichert haben? Zu wenige.
    Wer hat seinen Hausrat gegen Elementarschäden versichert? Nicht mehr als 2 von 10. Und hinterher ist es wieder die böse Versicherung gewesen, die nicht zahlt. ;)


    2. Was ist schief gelaufen, wenn ein Versicherungsmakler seine Kunden nicht über Lücken z.B. in der Privathaftpflicht - einer der einfachsten Versicherungen - wie grobe Fahrlässigkeit informiert? Das hat mit der Vergütung nichts zu tun, sondern mit mangelnden Kenntnissen. Der Kunde zahlt für mehr Leistung einen höheren Preis und weiß hoffentlich warum. Der Versicherungsmakler bekommt auf Grund des höheren Beitrage und dem gleichem %-ualen Courtagesatz eine höhere Gesamtcourtage. An der Stelle funktioniert das System gut.


    Die Incentivierung wie Du so schön schreibst, man könnte es auch erfolgsabhängige Vergütung nennen, hat natürlich den Vorteil, dass nichts gezahlt werden muss, wenn ein Vertrag nicht unterschrieben und/oder nicht erfüllt wird. Bei reiner Honorarberatung ist die Vergütung jedoch immer fällig wird.
    Das Allheilmittel Honorarberatung zündet leider nicht wie politisch gewollt, weil es (derzeit) von großen Teilen der Bevölkerung abgelehnt wird/werden würde. Zudem kann der Berater auch dort seinen Eigenutz in den Vordergrung stellen und sein Honorar maximieren. Täuschen und dafür kassieren kann ein Honorarberater letztlich genauso gut. Erschwerend hinzu kommt, dass der Kunde am Ende die in den Beitrag schon eingerechnete Provision/Courtage meist trotzdem bezahlen muss.
    Dass ein Honorar nur dann wirklich akzeptiert wird, wenn eine umfangreiche Ausbildung vorliegt, zeigen uns die Beispiele Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Steuerberater, etc. sehr deutlich. Wer also Honorarberatung will, muss an der Schraube drehen und zwar ganz gewaltig.


    Schöne Grüße aus Freiburg,
    Michael

    Exkurs (Relevanz zum Ausgangspost gering):


    Hallo @chris2702


    wenn - so wie hier - der äußerst seltene Fall eintritt, dass jemand das Thema Versicherungen und Finanzen als eigenes Hobby begreift und bereit ist (z.B. 100h/Jahr, knapp 2h pro Woche oder 16,5 Min/Tag) Zeit zu investieren und dazu am besten noch über einen entsprechenden Ausbildungshintergrund verfügt, ist das wunderbar.
    Nicht ganz nachvollziehen kann ich das Festhalten an MLP. Die Produkte kann doch jeder x-beliebige Versicherungsmakler vermitteln. Dafür braucht es MLP nicht.


    Worauf ich eigentlich hinaus wollte - ja, ich weiß führt hier wahrscheinlich zu weit - ist, wie wir dazu kommen eine ausreichend hohe Anzahl Menschen, die bei weitgehendem Gleichklang der Interessen Ihren Kunden passende Versicherungs- und Finanzlösungen vermitteln. Ich gehe davon aus, dass der überwiegende Teil der Bevölkerung Versicherungen und Finanzen auch in Zukunft nicht als Hobby wünscht.


    Es gibt, trotz rapide sinkender Zahlen eher noch zu viele Vermittler als zu wenige. Dennoch gibt es aber viel zu wenige, die tatsächlich im Interesse Ihrer Kunden Konzepte und Lösungen erarbeiten. Honorarberatung ist schön und gut, aber längst keine Garantie. Ein Versicherungsberater der gegen Honorar berät, kann morgen Versicherungsvertreter bei ERGO sein oder Versicherungsmakler bei MLP.


    Ein wichtiger Faktor scheint mir die Ausbildung zu sein. Wenn sich ein Interessent für eine Versicherung entsprechend vorinformiert mit den bekannten Mitteln im Netz, weiß er/sie nicht selten schon mehr als der Versicherungsvermittler. Das ist ein absoluter Witz und das Menschen dann sagen, "wozu brauchen wir die?", absolut nachvollziehbar.
    Ein Schritt wäre also die Mindestausbildungsvoraussetzungen zu erhöhen. Diese gibt es erstmals seit 2007 - sie wurden jedoch seither nicht angerührt.



    Herzliche Grüße,
    Michael

    Bleibt neben meiner kleinen Rente nun die private Vorsorge. Die habe ich aber fast kostenfrei zu meiner Zufriedenheit.
    Ich halte für mich diese Art der Geldanlage als guten Kompromiss zwischen Rendite und Risiko.

    Ich bin großer Fan davon, dass sich die Leute intensiv damit auseinandersetzen, wo Sie Ihr (sauer verdientes) Geld investieren.
    Zu dem Thema kostenfrei interessiert mich aber mal, ob es auch Kommentatoren hier gibt, die mal Ihr Zeitinvestment gegengerechnet haben. Fest steht für mich, dass, wenn wir das alles aufaddieren, einiges zusammenkommt. Gibt es da jemanden?

    Die bAV ist genau dann nachteilig, wenn durch die Beiträge in der Ansparzeit keine Sozialversicherungsbeiträge gespart werden (oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenkasse), diese in der Rentenzeit jedoch gezahlt werden müssen.

    --> Recht viele Menschen mit Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze, sind noch nicht einmal gesetzlich krankenversichert. Von daher und aus weiteren Gründen ist die Aussage in Ihrer Verallgemeinerung nicht korrekt.

    Es ist für mich noch nicht ganz eindeutig und ich habe dazu auch schon verschiedene Dinge gelesen, wie hoch der Krankenkassenbeitrag auf die Auszahlung ist. Denn: die Krankenkasse bekommt ja immer ihren vollen Satz von ~15% (derzeit, hier nur als ungefähre Rechengröße). Da bei der Auszahlung kein Arbeitgeber mehr bereitsteht, der seine Hälfte übernimmt, springt in einigen Fällen die KVDR ein (als Zusatz zur gesetzlichen Rente). Dazu gibt es wiederum ein Formblatt, wann und wie man in die KVDR aufgenommen wird als Rentner und wann nicht.

    --> Die Regelungen, auch die Beitragshöhe und weiteres können Sie hier nachlesen:
    Krankenversicherung der Rentner (KvdR)
    und hier:
    Krankenversicherung der Rentner - finanztip


    Schöne Grüße aus Freiburg,
    Michael

    Es gibt aber doch auch noch den Fall - der allerdings nicht explizit angesprochen wurde - dass es zu einem schuldhaften Wasserschaden kommt. Wenn ich also meine Badewanne volllaufen lasse, das Telefon klingelt, mich meine Frau zwei Stunden am Telefon aufhält und ich irgendwann merke, dass ich nasse Füße bekomme, dann ist das wohl ein Fall, der - unabhängig von der Frage der groben Fahrlässigkeit - doch gar nicht vom Versicherungsumfang der Wohngebäudeversicherung gedeckt ist.


    Und dann wird doch das Regressverzichtsabkommen kaum greifen, oder?

    Ich würde meinen es sei darüber gedeckt, kann mich aber irren. Ich wüsste jemanden, der es mir genau sagen kann (mit Quelle etc.). Interesse bzw. wichtig genug? ;)

    Allerdings habe ich in anderen Quellen gelesen, dass eine Hausratversicherung auch dann sinnvoll sein kann, wenn man (unverschuldet) einen Wasserschaden verursacht, bei dem z. B. die Wohnung des Mieters unter einem zu Schaden kommt.


    Die Ausgangsfrage war ja, ob die Hausratversicherung des VN auch die Schäden am Hausrat in der Wohnung darunter zahlt. Insofern ist es zwar beruhigend, wenn die Wohngebäudeversicherung (auch) für bestimmte Schäden einspringt. Sie wird das aber nicht für beschädigten Hausrat des Fremden tun, oder?


    Wie zu sehen, war laut Ausgangspost schon die Frage zu klären welche Versicherung hier was zahlt. Von der eigenen Hausrat nicht - war ja schon beantwortet. Wenn ich einen Schaden an fremden Sachen oder Personen verursache, ist zunächst mal die Haftpflicht dran. Der Schaden ("Wasserschaden verursacht, bei dem z. B. die Wohnung des Mieters unter einem zu Schaden kommt.) am Gebäude und mit dem Gebäude fest verbundene Bestandteile ist jedoch nicht von der eigenen Privathaftpflicht zu tragen, sondern wegen Regressverzichtsabkommen von der Gebäudeversicherung des Hausbesitzers.

    Allerdings habe ich in anderen Quellen gelesen, dass eine Hausratversicherung auch dann sinnvoll sein kann, wenn man (unverschuldet) einen Wasserschaden verursacht, bei dem z. B. die Wohnung des Mieters unter einem zu Schaden kommt. DIese Absicherung erscheint für mich schon sinnvoll zu sein und lässt mich noch an der Kündigung zweifeln.


    Einfach gesagt, ist es wie folgt:


    Die Hausratversicherung ersetzt Schäden, die am Mobiliar sowie anderen beweglichen Dingen in Ihrer Wohnung entstehen.


    Wirkt sich der "Ihr" Wasserschaden auf die Wohnung unter Ihnen aus, dann müssen Sie möglicherweise Schadenersatz leisten. Besitzen Sie eine Privat-Haftpflichtversicherung, übernimmt diese (hoffentlich) die Zahlung Ihrer Kosten. Bei unverschuldeten Schäden kann eine Leistungspflicht der Wohngebäudeversicherung gegeben sein.


    Besitzen Sie eine Privat-Haftpflichtversicherung, übernimmt diese (hoffentlich) die Zahlung Ihrer Kosten. Bei unverschuldeten Schäden kann eine Leistungspflicht der Wohngebäudeversicherung gegeben sein.


    Hier ist das sogenannte Regressverzichtsabkommen zwischen den Sparten Privathaftpflicht und Wohngebäudeversicherung zu beachten. Schäden bis 150.000 Euro übernimmt demnach die Gebäudeversicherung des Gebäudeinhabers.



    Danke für die Antworten! Kann man das denn wirklich auf den einen Satz herunterbrechen: "Wenn man alles im Hausrat sofort ersetzen könnte, braucht man keine Hausratversicherung"? Ich will nur nichts übersehen haben. Z. B. hatte ich gerade über die (mit vermietete) Einbauküche nachgedacht, aber dann schon nachrecherchiert, dass diese ja Sache der Vermieterin ist, wenn sie z. B. komplett abbrennen würde.
    Oder gibt es noch andere Fälle, wo man sagen würde, dass man da unbedingt eine Hausratversicherung bräuchte? Ich zahle 6,41 € im Monat, aber wenn ich sie nicht brauche, kann ich ja auch kündigen. ;)

    Auch wenn sich viele Deutsche in der Versicherung davor scheuen einen Selbstbehalt einzubauen, obwohl ich das für unsinnig halte. Kleinstschäden bis 150 Euro werden leider nicht selten von Menschen abgeholt, die Versicherungsbetrug als Kavaliersdelikt empfinden. Da sollte sich jeder überlegen, ob er/sie mit denen in einer Schiksals-/Versichertengemeinschaft sein möchte. ;)
    6,41 Euro im Monat = 76,92 Euro/Jahr --> erste Einsparmöglichkeit: jährlich zahlen spart bis zu 8% vom Beitrag :D
    bei 500 Euro Selbstbehalt lassen sich ca. 30% vom Beitrag sparen


    Eines möchte ich noch zu bedenken, viele Menschen unterschätzen den Wert (in Hausrat Neuwert) Ihres Hausrats enorm. Wenn ich mit Kunden eine Aufstellung mache, passiert es regelmäßig, dass ich großes Erstauen erlebe. Ist eigentlich auch klar, dass man Dinge nicht so wertig empfindet, wenn sie über einen langen Zeitraum peu á peu angeschafft wurden.
    Wenn die auf einmal zerstört sind, wollen aber die wenigsten von Flohmarkt zu Flohmarkt gehen für den Ersatz. Dann ist das Thema Neuwertentschädigung in der Hausratversicherung wichtig. Einen jahrealten Tisch, ein Sofa, den Fernseher, etc., all das kann ich von der Entschädigungssumme der Hausrat dann neu anschaffen.


    Und überlegt mal: Warum bemisst die Hausrat 650 Euro Versicherungssumme pro qm? Das sind immerhin 65.000 Euro für den Unterversicherungsverzicht...


    Schöne Grüße aus Freiburg,
    Euer
    Michael

    Vorsorgemanagement: mir geht es um grundsätzliche Infos, wie z.B. Kosten über den Vertragszeitraum (ca. 40 Jahre) bei 100 €/Monat, Auszahlungsmöglichkeiten, garantierte Rente, Einzahlungsunterbrechungen, etc.

    Hallo @tobiasbalogh,


    einfache Fragen haben leider die Angewohnheit viel zu lange Antworten nach sich zu ziehen ;) , denn die Produkte mit UWP gibt es in allen 3 Schichten der Altersvorsorge, in unterschiedlichen Tarifen, mit unterschiedlichen Vor- und Nachteilen, Auszahlungsmöglichkeiten sind nicht "Canada LIfe - typisch" sondern nach Recht und Gesetz (in der 1. Schicht: wie immer nur als Rente, in der 2. Schicht: bei Canada Life kein Riester sondern ausschließlich bAV, daher auch wie immer als Rente oder als Einmalbeitrag mit Fünftel-Regelung, in der 3. Schicht: als Rente mit Versteuerung nach Ertragsanteil und/oder Einmalauszahlung meist gemäß Halbeinkünfteverfahren ---> in allen 3 Schichten für Auszahlungen ab dem 62. Lebensjahr, davor gelten andere Regelungen).


    Hier mal die Kurzübersicht bei 40 Jahren Laufzeit und 100 Euro Beitrag: Kurzübersicht 40 Jahre Laufzeit 100 Euro Canada Life UWP GENERATION.pdf
    Da kann die Frage zu Garantiewerten schon recht gut beantwortet werden. Doch Achtung: es gibt zwar eine garantierte Ablaufleistung, eine garantierte Rente wird aber gar nicht ausgewiesen. Die kann man sich nur mit Hilfe des sehr viel weiter untenstehenden garanatierten Rentenfaktors errechnen.


    Es handelt sich in dem Beispiel um den Tarif GENERATION der Canada Life in der 3. Schicht des Alterseinkünftegesetzes.


    Kosten laut Produktinformationsblatt:
    Abschluss- und Vertriebskosten in Höhe von 2.251,50 €
    monatliche Verwaltungsgebühr in Höhe von 5,00 € erhoben, jährlich also 60,00 €
    Fondsverwaltungsgebühr beträgt derzeit 1,5 %. Für je 1.000 € sind dies also 15,00 € pro Jahr
    Sicherstellung der Garantie fällt eine gesonderte Gebühr in Höhe von 0,25 % p.a --> 2,50 Euro je 1.000 Euro Fondsvermögen
    Reduzierung der Kostenbelastung durch Treueboni --> Die Auswirkung der Kostenbelastungen auf den Vertrag reduziert sich durch die Zuteilung von zusätzlichen Anteilen als Treueboni, die vertragstreuen Kunden ab dem 6. Versicherungsjahr zugewiesen werden.
    Für obiges Beispiel teilt die Canada Life folgendes mit:
    "Bei einer angenommenen Wertentwicklung der Anteile von 4 % p.a. werden Ihrem Vertrag aufgrund der laufenden Treueboni und des Treuebonus am Ende des 12. Versicherungsjahres zusätzliche Anteile in Höhe von 543,33 €2) zugewiesen." Weiteres dazu steht hier:

    Hallo @peca,


    Pumphut hat schon sehr gut erklärt.


    Wenn die aktuellen Versicherungsverträge übertragen werden, erhält zukünftig der neue Versicherungsmakler die sogenannte Bestandscourtage (-provision bei Versicherungsvertretern). Diese ist bereits in den Beitrag eingerechnet und geht dann an die/den "Neue/n". Das heißt, für Dich ändert sich an den Versicherungsverträgen erstmal nichts.


    Ein neuer Versicherungsmakler ist aber schon per Gesetz verpflichtet, in absehbarer Zeit nach Übernahme des Mandats zu schauen ob die Versicherungsverträge zu Deinem Bedarf und Wünschen passen, die dafür erfragt werden bei gesetzeskonformen Verhalten des Versicherungsmaklers.


    Die Versicherungs-App-Anbieter sind meines Wissen alle selbst als Versicherungsmakler registriert. Das heißt beim Wechsel zu einer App wechselt man regelmäßig auch den Versicherungsmakler. Zum Teil muss nach App-Download ein Maklerauftrag inkl. Maklervollmacht unterschrieben werden (mit dem Finger auf dem Smartphone), um die App überhaupt nutzen zu können.
    Bei den meisten großen App-Anbietern - ausnahmslos alljene für die Millionen von Euro für Fernsehwerbung ausgegeben werden (Knip, Clark, getSafe) - verlierst Du Deinen Versicherungsmakler automatisch mit Unterschrift auf dem Smartphone, weil die Betreuung dann auf das Unternehmen (=Versicherungsmakler) übergeht, dass die App anbietet.
    Die Apps, die es Dir freistellen einen neuen Makler zu nehmen oder nicht (z.B. simplr und asuro), können ausgiebig getestet werden, der volle Funktionsumfang (z.B. kündigen bestehender Versicherungen, um durch eine bessere Alternative zu ersetzen, automatische Datenabgleich mit der Versicherung, Bsp.: Änderung bei neuem Beitrag) steht dann nach Erteilung des Maklerauftrags zur Verfügung. Das hat einfach rechtliche Hintergründe. Wäre auch komisch, wenn jemand ohne Deine Zustimmung Versicherungen kündigt und neue macht...


    Wichtig: es gibt Apps wo Du auf Wunsch auch einen Betreuer erhältst. Wenn Du willst kann das auch ein Versicherungsmakler vor Ort sein, der Dir auf eigenen Wunsch auch außerhalb der App zur Verfügung steht. Da gibt es inzwischen einige Anbieter. Ich selbst biete meinen Kunden simplr an. Ein Vorteil: Die Kunden behalten mich als Ansprechpartner aus Fleisch und Blut, haben aber gleichzeitig Zugang zur bestbewerteten Versicherungs-App in den Stores. Diese App gibt es wie die meisten anderen auch im AppStore und im GooglePlayStore. Seit neuesten funktioniert es auch auf Amazon Geräten.



    Hintergrundwissen:
    Ich möchte noch Ergänzungen machen. Zuvor vielleicht nochmal kurz zu Unterscheidung, weil hier die Begrifflichkeiten oft - auch von sogenannten Experten im TV - durcheinander geschmissen werden. Das aber ist für Versicherungskunden hochproblematisch, weil es eben nicht das gleich ist.


    Versicherungsmakler sind diejenigen, die im Kundenauftrag für diesen einen Versicherungsschutz "besorgen".
    Versicherungsvertreter sind diejenigen, die im Auftrag meist einer manchmal mehrerer Versicherungen diese vermitteln. Sie sind Erfüllungsgehilfen von Versicherungen und an deren Weisungen gebunden.


    Verteilung in Deutschland (gemäß Vermittlerverzeichnis des DIHK):
    Versicherungsvertreter - ca. 80%
    Versicherungsmakler - ca. 20%


    Die Gesamtzahl der Versicherungsvermittler nahm innerhalb von 5 Jahren um über 30.000 ab - diese Reduzierung geht fast komplett auf das Konto der Versicherungsvertreter.


    Der von Pumphut genannte Dienstleistungsvertrag, besser bekannt als Maklervertrag, wird ein Versicherungsmakler regelmäßig mit seinen Interessenten und Kunden schließen, um den Kundenauftrag in einem rechtssicheren Rahmen zu definieren.
    Ein schriftlicher Maklervertrag ist aber keine Pflicht. Der umsatzmäßig größte Versicherungsmakler in Deutschland - Check24 - arbeitet bislang komplett ohne Maklervertrag. Dennoch ist Check24, wie jeder andere Versicherungsmakler auch, verpflichtet die maklerüblichen Dienstleistungen zu stellen, die sich von denen eines Versicherungsvertreters teilweise stark unterscheiden. Das ist auch der Grund warum der größte Versicherungsvertreterverbank in Deutschland BVK gegen Check24 klagt. Man ist der Ansicht, dass Check24 seinen Pflichten als Versicherungsmakler nicht komplett nachkommt. Absehbar wird der Klage in mindestens einem Punkt entsprochen.


    Bei Fragen gerne fragen :)


    Schöne Grüße aus Freiburg,
    Michael
    :)

    Hallo @Bergfex,


    ich fange dann mal an.


    Zunächst erstmal der Link zur ARD Mediathek, damit alle wissen worum es genau geht.


    Ja, es gibt Verträge, die von der nachträglichen Änderung betroffen sind und somit den sonst (auch in weit über 90% der Fälle existierenden) Bestandsschutz nicht genießen. Und ja, ich finde das ebenso skandlös.


    Worum geht es?
    Es gibt Menschen die mittels betrieblicher Altersvorsorge gespart haben und den Sparbeitrag abgeführt haben ohne von Sozialversicherungsersparnissen zu profitieren. Im Umkehrschluss wäre es dann gerecht, wenn auf die Rente auch keine Sozialversicherung zu zahlen wäre.


    Gedacht ist es so:
    Es handelt sich also um eine Art Tauschgeschäft, was auch die Vorteilhaftigkeit einer betrieblichen Altervorsorge ausmacht. In der Zeit des Erwerbslebens werden Sozialversicherungsvorteile (Kranken- und Pflegeversicherung sowie Arbeitslosenversicherung und gesetzliche Rentenversicherung) und Steuervorteile gewährt, von der Rente aber gehen Sozialversicherungsbeiträge (dann nur noch Kranken- und Pflegeversicherung) sowie Steuern ab.
    Die betriebliche Altersvorsorge ist schon länger (seit wann? können meine Mitkommentatoren gerne exakt ergänzen) demgemäß umgestaltet worden.
    "Vergessen" wurden diejenigen, die noch nach alten Regeln gespart haben, aber nun nach neuen Regeln Steuern und Abgaben auf die Rente zahlen sollen.


    Allerdings!
    Das Thema ist weit komplexer als es der Beitrag von PlusMinus vermuten läßt, denn die Sozialabgabenpflicht ist ein ganz eigenes Thema, dass ich leider nicht in gewünschter Kürze hier darlegen kann. Unter bestimmten Voraussetzungen können nämlich (so oder so) eigentlich sozialabgabenfreie Renten sozialabgabenpflichtig sein und die dahinter liegende Logik - man glaubt es kaum - ist sogar gerecht, wenn auch wie immer leider nicht für jeden.


    Fairerweise muss man auch ganz klar feststellen:
    Die Versicherungsnehmerin hat sich für eine Einmalauszahlung anstelle einer Rente entschieden. Somit kommt es gemäß gesetzlicher Regelungen nunmal zu einer Sofortbelastung mit Steuern und Abgaben in bedeutender Höhe. Die Frau hat zudem - nicht wie die Sparer seit Änderung der Gesetzgebung zur betrieblichen Altersvorsorge - keine Minderung Ihrer Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Was soll das heißen? Wer heute eine solche Vorsorge hat, bekommt wie zuvor beschrieben Sozialversicherungsersparnisse. Dazu gehören auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (Beiträge von beiden - Arbeitnehmer und Arbeitgeber). Fallen diese geringer aus, ist natürlich auch die gesetzliche Rente hinterher etwas kleiner. Diesen Nachteil erleidet die Frau aus dem Beitrag also nicht!


    Zusatz:
    Die Empfehlung aus dem Beitrag, den Arbeitgeber mit Zuschüssen in Höhe seiner Sozialversicherungsersparnis (Arbeitgeber spart sich nämlich abzuführende Beiträge) an der betrieblichen Altersvorsorge zu beteiligen, unterstütze ich ausdrückliche. Der Hinweis steht allerdings nicht im Sachzusammenhang des PlusMinus-Beitrages, da es in dem Fall gar keine Sozialversicherungsersparrnisse gab.


    Mein Hinweis noch zum Zuschuss:
    Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet einen Zuschuss zu leisten - es sei denn es gibt innerbetriebliche oder tarifvertragliche Vereinbarungen, die das festlegen. Einen gesetzlichen Anspruch haben Arbeitnehmer jedoch und zwar den, dass der Arbeitgeber betriebliche Altersvorsorge machen muss, wenn es die/der Arbeitnehmer/-in möchte.


    Schöne Grüße aus Freiburg,
    Michael

    Hallo @Manuel,


    vielen Dank für die prompte Antwort! Hier allerdings arbeiten Sie mit dem Prinzip Hoffnung und unterlassen es - wie es sonst Ihre gute Art ist - dem Leser Nachteile klar zu verdeutlichen.


    zu 1.
    Sie schreiben von Möglichkeit. Das ist korrekt. Ein Versicherer kann das machen, ein Verpflichtung dazu gibt es aber nicht. Wo klärt der finanztip seine Leser darüber auf, dass es niemanden gibt der das Geld nehmen muss?? Zudem: was glauben Sie zu welchen Kosten das
    Danke für den Link! Der allerdings zeigt überdeutlich, dass es hier ein großes Problem gibt. So wird direkt am Anfang geschrieben: "Nur 2 von 44 Anbietern klassischer Renten­versicherungen akzeptieren Neukunden direkt zur Rentenphase." Woher wissen Sie, dass es später überhaupt noch einen Anbieter gibt, der das macht? Als Experte für Altersvorsorge teile ich Ihnen mit, dass keine Versicherung das gerne macht.
    Wie begründen Sie Ihre Einschätzung, dass es dann später schon mehr Anbieter werden?
    Mit welchen Kosten rechnen Sie? Werden die Versicherer eher wenig von den vorherigen Fondssparer verlangen oder eher mehr, weil die Sparer erst auf sie zukommen wenn es gar nicht mehr anders geht?
    Meine Meinung:
    Solange es hier keine Pflicht gibt, regiert das Prinzip Hoffnung, wo sich Altersvorsorgesparer Sicherheit wünschen. Die Pflicht wäre übrigens (verfassungs-)rechtlich problematisch, weil es einen weitgehender Eingriff in wichtige Rechte bedeutet, der zusätzlich auch noch Nachteile für die schon bestehende Versichertengemeinschaft bringen kann.


    zu 2.
    Der überwiegende Teil der Altersvorsorgesparer, wird keine Einmalbeträge, sondern eine Rente in Anspruch nehmen. Dies ist bei allen (!) Fondssparplänen aus Kundensicht nachteilig geregelt. Es gelten nämlich nicht die heutigen Rechnungsgrundlagen, sondern die zum Renteneintritt. Da aber nur die eingezahlten Beiträge plus Zulagen, nicht aber die Rente garantiert sind, regiert wiederum das Prinzip Hoffnung - in dem Fall darauf, dass die Menschen hoffentlich in 30 oder 50 Jahren genauso kurz/lang leben wie heute. Eine haarsträubende Annahme, wenn man sich die Entwicklungen der Vergangenheit anschaut.


    Schöne Grüße aus Freiburg,
    Michael

    Hallo liebe Community,


    zwei Dinge ärgern mich an der beinahe vorbehaltlosen Empfehlung zugunsten von fairr.de und dem fairriester besonders:


    1. Die Rentenphase wird komplett ausgeblendet, dabei ist genau das doch das Ziel einer Altersvorsorge. Die Begründung dafür - man könne sich ja dann noch umentscheiden, man wird ja dann sehen - ist furchtbar schwammig und zudem leider auch noch falsch. Es gibt für andere Anbieter keinerlei Pflicht, Kapital aus einem fairriester-Sparplan zu verrenten oder einen Auszahlplan daraus zu machen und es ist auch überhaupt nicht einsichtig warum die das dann nachher (zu guten Konditionen) machen sollen.
    Was passiert denn wenn ich dann eine Rente will, aber niemand da ist um zu verrenten? Der neue Versicherungspartner MyLife ist eine äußerst kleine Versicherung (0,06% Marktanteil) und wer weiß schon ob es die in 30 Jahren noch gibt. Die meisten Versicherungen, die es in Deutschland noch gibt, haben Weltwirtschaftskrisen und 2 Weltkriege überlebt. Was kann MyLife - außer zweifelhaften Bilanzkennzahlen - vorweisen?


    2. finanztip weist mit Recht darauf hin, dass man nicht sicher sei, dass die von der (winzigen) Sutor Bank gestellte Garantie auf die Gesamtbeiträge des Riestersparers wirklich halten wird. Auch das wird im Überschwang aber letztlich außen vor gelassen und fleißig weiterempfohlen.


    Das Kritiker nun behaupten, dass finanztip aus den Empfehlungen von Herrn Tenhagen finanzielle Vorteile generiert, ist doch völlig klar, wenn Euch jeder Klick Geld bringt und dann noch "Fernsehwerbung" gemacht wird.


    Mir persönlich wird viel zu wenig auf die offenkundigen Nachteile dieses noch sehr neuen Produktgebers hingewiesen.


    Schöne Grüße aus Freiburg,
    Michael

    Bin nun am überlegen, ob ich die Versicherung ganz kündige,

    Hallo @Carsten,


    Moment, vorher würde ich noch die steuerliche Seite prüfen (lassen). Eventuell sind die Beiträge noch steuerlich absetzbar (bei ausreichend hohen Steuersatz interessant). Die Voraussetzungen für Steuerbefreiung bei der Auszahlung als Einmalbeitrag sollten ja ohnehin gegeben sein (min. 60% Todesfallschutz, 12 Jahre Vertragsdauer, wobei min. 5 Jahre Beiträge gezahlt wurden).
    Besteht auch die Option oder Wunsch nach einer Auszahlung als lebenslange Rente? In dem Fall gibt es eine Besteuerung des Ertragsanteils, wobei dieser umso höher ist (und damit auch die zu zahlenden Steuern), je früher die Rente in Anspruch genommen wird.


    Schöne Grüße aus Freiburg,
    Michael

    Schreibt man da einfach hin und sagt, ich bekomme bereits seit zwei Monaten eine unbefristete teilweise Erwerbsminderungsrente, bitte zahlt mir nun auch meine Berufsunfähigkeitsrente aus?


    Hallo @Rapunzel,


    hier wurden ja von Oekonom schon wunderbare Hinweise gegeben auf den Kollegen Helberg, der zu Recht schreibt, dass ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente noch keine Zahlung einer BU-Rente auslöst, und auch auf den möglichen sogar kostenfreien Rechtsbeistand.


    Meiner Erfahrung mit BU-Fällen nach ist eines besonders wichtig: beauftragen Sie von Anfang an Experten damit. Wenn Sie auch nur ansatzweise das Gefühl haben bei der kostenlosen Rechtsberatung Ihres Verbandes nicht auf kompetentes Personal zu treffen oder Sie an "irgendeine" Kanzlei verwiesen werden, schwenken Sie unbedingt um. Viele Anwälte würden einen "BU-Fall" gerne übernehmen (auch ohne die erforderlichen und für Sie überaus nützlichen Spezialkenntnisse). Das ganz ist - auch auf Grund der oft sehr hohen Streitwerte - finanziell für viele Kanzleien interessant.


    Meine Empfehlung: Eine Experte/in an Ihrer Seite spart nicht nur Nerven, sondern sorgt mit höherer Wahrscheinlichkeit für die Leistung (nochmal Erwerbsminderung ist nicht deckungsgleich mit Berufsunfähigkeit) und (oft noch wichtiger) es verkürzt die Dauer bis Sie die Leistung erhalten enorm. Nichts kann man weniger gebrauchen als eine jahrelange Auseinandersetzung mit einer Versicherung.
    Ein hervorragender Experte für den BU-Leistungsfall ist Herr Stephan Kaiser mit seinem BU Expertenservice.
    Sehr gute anwaltliche Unterstützung erhalten Sie hier.


    Herzliche Grüße aus Freiburg,
    Michael

    Mich stört die offensichtliche begriffliche Gleichsetzung von DIENSTUNFÄHIGKEIT und BERUFSUNFÄHIGKEIT.

    Daumen hoch dafür!


    Es gibt nämlich auch keine Dienstunfähigkeitsversicherung, sondern lediglich eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel. Das ist auch gut so! Man stelle sich mal vor, ein Beamter scheidet freiwillig aus dem Dienst aus oder Beamte auf Widerruf sowie Beamte auf Probe werden später nicht zu Beamten auf Lebenszeit. Dann hätten Sie eine unsinnige Versicherung abgeschlossen (deren Laufzeit sinnigerweise ja bis zum Renteneintritt läuft).


    Schöne Grüße aus Freiburg,
    Michael

    der Hinweis ist berechtigt. Macht aber in diesem Thread aber leider wenig Sinn, da es sich um das Thema "Dienstunfähigkeit" handelt und das können ja lediglich Beamte werden.

    Hallo @Henning,


    es waren ja zwei Hinweise und beide sind wichtig für die Dienstunfähigkeit. Das Thema ist übrigens ausdrücklich eine BU-Versicherung mit DU-Klausel. Steht ja ganz oben sehr deutlich.


    Der erste Hinweis (Berufsgruppen-Unterschiede auch unter Beamten selbst sind wichtig, womit sich eine abweichende Vorteilhaftigkeit von Versicherung zu Versicherung ergibt) bezieht sich zudem direkt und ausschließlich auf Beamte. Das war auch sehr klar formuliert, weil Beispiele genannt wurden. Ein Polizeibeamter und ein Lehrer haben bei gleicher Absicherung in der Berufsunfähigkeitsversicherung mit DU-Klausel wesentlich mehr zu zahlen als beamtete Ärzte und Richter.


    Der zweite Hinweis ist allgemein gültig und der zweithäufigste Ablehnungsgrund bei Leistungsanträgen zur BU-Versicherung. Es ist also bei weitem nicht damit getan eine Versicherung mit gutem Preis-/Leistungsverhältnis zu finden. Es macht häufig sogar Sinn die Suche sehr viel breiter anzulegen.


    Schöne Grüße aus Freiburg,
    Michael