Hallo Markus,
die sachliche Analyse schätze ich sehr! Danke dafür!
Kurz zu den 50 Euro, die ich Ihnen sehr gerne überweise, wenn es denn stimmt, dass die Garantie einer lebenslangen Rente von der Bank kommt. In Ihrem Fall sieht es mir jedoch verdächtig nach Versicherung aus. Warum? Weil der Vermittler (hier: eine Bank/Sparkasse) nicht die Garantie stellt. Ein Versicherungsprodukt bei einer Bank abzuschließen ist schließlich nichts außergewöhnliches und löst (gemäß den oben beschrieben Bedingungen ) nicht die Zahlung der 50 Euro aus.
Die VKB (=Versicherungskammer Bayern) ist selbstverständlich eine Versicherung. Vielleicht haben Sie aber auch einen Riester-Banksparplan bei der Sparkasse gemacht, aber auch da würde es mich sehr wundern, wenn man Ihnen (aus dem Sparplan heraus) eine garantierte lebenslange Rente versprochen hat.
Was Verbraucherschützer mangels Kenntnis überhaupt nicht auf der Platte haben: Das Problem, welches Sie angesprochen haben, nämlich das die Versicherung Ihre Rechnungsgrundlagen aussucht, ist doch bei Riester-Sparplänen - egal ob Fondssparplan oder Banksparplan - noch viel größer. Warum? Weil Sie dort nicht die heutigen - mutmaßlich besseren Rechnungsgrundlagen (weil geringere Lebenserwartung als in 50 Jahren anzunehmen ist) - verwenden, sondern die zum Renteneintritt und dann nochmal die zum 85. Lebensjahr.
Was passiert denn, wenn Sie mit 67 in Rente gehen? Es gibt einen Auszahlplan bis zum 85. Lebensjahr. Was das mit Versicherung zu tun hat? Das Institut, dass die Auszahlplan macht, muss (!) Betrag X zurückhalten um ihn zum 85. Lebensjahr in eine Versicherung einzahlen zu können. Kein Wunschkonzert - das ist Gesetz!
Nehmen wir nun weiter an, dass ein heute 37-Jähriger mit 67 in Rente gehen will. Er spart inkl. Zulagen 100.000 Euro an. Stand heute bei DWS und co.: rund 28.000 Euro müssen zurückgehalten werden. 72.000 Euro werden für den Auszahlplan verlangt.
Rechnungsgrundlage: der heute 37-Jährige wird 92 Jahre alt - da kann man jetzt trefflich streiten, ob es Willkür oder ... ist; Aus meiner Sicht ist es höchstwahrscheinlich, dass die/der heute 37-Jährige Altersvorsorgesparer im Durchschnitt deutlich älter wird als die heutige Sterblichkeit laut Bundesamt für Statistik. Das liegt zum einen am fortschreitenden med. Fortschritt und zum anderen daran, dass die die gar nicht 37 geworden sind (demzufolge keine Altersvorsorge betreiben) mit in der Statistik drin sind und zum anderen Menschen mit geringerer Lebenserwartung (z.B. wegen Vorerkrankungen - nicht nur Diabetes, MS, etc.) deutlich weniger in die Altersvorsorge investieren.
Zurück zu den 92 Jahren. Was glauben Sie, wird man als Lebenserwartung in 30 Jahren annehmen? Mehr oder weniger als 30 Jahre zuvor? Bleiben wir vorsichtig und sagen die angenommene Lebenserwartung steigt um 3 Jahre auf 95. Dann muss der Auszahlungsplan gekürzt werden, weil mehr zurückgelegt werden muss auf Grund des höheren Kapitalbedarfs nach dem 85. Lebensjahr. In dem Fall sind es dann schon 35,7%, also 35.714 Euro von 100.000 Euro.
Folge: Die "Rente" aus dem Auszahlplan sinkt schon bei geringer Steigerung der angenommenen Lebenserwartung. Hier -11%; Bei einer um 5 Jahren höheren angenommenen Lebenserwartung sind es dann schon -17%; In 30 Jahren kann noch sehr viel mehr passieren. Krebsheilung? Roboter mit menschlichem Antlitz, die uns sehr viel länger ein lebenswertes Leben ermöglichen. Wer weiß...
Was viele nicht wissen?
Es gibt bei Versicherungen verschiedene Gewinntöpfe. Je nach Gewinnart, muss (!) die Versicherung der Versichertengemeinschaft min. 75 oder gar 90% dieser Gewinne der Versichertengemeinschaft rückvergüten. Wenn es also sogenannte "Sterblichkeitsgewinne" (nennt sich Risikogewinne) aus zu hoch kalkulierten Lebenserwartungen macht, muss die Versicherung den verbliebenen Versicherten 90 von 100 Euro rückvergüten. Das tut sie z.B. in Form von Rentensteigerungen. Auch das ist Gesetz.
Das liegt in der guten deutschen Tradition der immer noch weit verbreiteten Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit und entspricht der ursprünglichen (übrigens auch deutschen Idee) von Versicherungen, in der sich Menschen zum Ausgleich nicht allein zu schulternder Risiken zusammentun und einander helfen.
Wir dürfen nicht die Augen verschließen vor dem was Versicherungen schlecht machen, es bringt uns aber auch nicht einseitig und in Ermangelung besseren Wissen alles kaputt zu reden.
Schöne Grüße aus Freiburg,
Michael
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Michael Schreiber
Versicherungs- und Finanzanlagenfachmann