Danke Horni, für deine Antwort. Ich hätte mir gerne das Procedere mit der Zweitwohnsitzanmeldung und -steuer gespart. Aber wenn ich dich richtig verstehe, muss ich, um eben die handwerklichen Leistungen absetzen zu können, zumindest dort meinen Zweitwohnsitz angemeldet haben. Der Eigentumsnachweis spielt keine Rolle.