Wo ist die Aussage: wenn Ehepartner beide Privatversichert sind, zahlen nicht mehr als 150 Prozent des Höchstbetrages zur gesetzlichen. KV, sofern das Gesamteinkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht überztsteigt geregelt (AGB`s??, Gesetz??) Und gilt dies nur für den Standardtarif.
Vielen Dank und schönes Weekend