Beiträge von sg_12

    Hallo,
    in dem Artikel zur Privathaftpflicht ( https://www.finanztip.de/haftp…herung/privathaftpflicht/ ) wurde unter anderem die Premium der Barmenia empfohlen. Im Artikel wird auch darauf verwiesen, dass alle empfohlenen Versicherungen Regressansprüche zwischen den Versicherten abdeckt.


    "Das kann vor allem zum Problem werden, falls ein Partner den anderen versehentlich verletzt. Denn dann fordert die Kran­ken­kas­se des Geschädigten vom Unfallverursacher die entstandenen Behandlungskosten zurück (Regressansprüche)...Unsere Emp­feh­lungen beinhalten auch Haftpflichtansprüche untereinander. Damit sind die Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern explizit mitabdeckt."

    Wenn ich aber die Versicherung abschließen möchte und ein Angebot bekomme sehe ich dort den Absatz:
    Gibt es Deckungsbeschränkungen?
    Wir können nicht alle denkbaren Streitigkeiten versichern.
    Sonst müssten wir einen erheblich höheren Beitrag verlan-
    gen. Deshalb haben wir einige Fälle aus dem Versicherungs-
    schutz herausgenommen, z. B. alle Schäden:
    - die Sie vorsätzlich herbeiführen.
    - zwischen Mitversicherten
    .....

    Versteh ich das falsch, oder bedeutet, Schäden zwischen den Mitversicherten genau die Regressansprüche, die eigentlich ausgeschlossen sein sollten?