Ich gebe das meinen Steuerberater, der wird das wohl wissen oder ?
Genau, gib die Bescheinigung deinem Steuerberater, dann gibt er es in der Steuererklärung an und in diesem Rahmen wird dann auch noch der Freibetrag berücksichtigt
Ich gebe das meinen Steuerberater, der wird das wohl wissen oder ?
Genau, gib die Bescheinigung deinem Steuerberater, dann gibt er es in der Steuererklärung an und in diesem Rahmen wird dann auch noch der Freibetrag berücksichtigt
Du musst die Ergänzungspflegschaft beim Familiengericht beantragen.
Und ja, ganz normaler Darlehensvertrag (also einschließlich üblicher Sicherheiten) zu marktgerechten Zinsen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die steuerliche Absetzbarkeit von Zinsen für gerade mal 10.000,00 € Darlehen, den Aufwand und die Kosten rechtfertigt.
Bei einer Darlehenssumme von 10.000€ mit einem Zins von 6% p.a. ist die maximale Steuerersparnis rd. 300 €, ob sich dafür der ganze Aufwand lohnt…
Ich würde mal denken solche Gestaltungen sind für die obersten x-%, die dann den kompletten Freibetrag ausschöpfen können.
Alles anzeigenFrist für Abschluss 31.12.2022 ist ohne Steuerberater der 31.12.2023. Mit Steuerberater der 02.04.2024.
Eine Verlängerung der Frist ist nicht möglich. Allerdings kommt bei einer fehlenden Einreichung erst eine Mahnung, die dich 103,50 Euro kostet. Darin hast du m.E. eine Frist von 4 Wochen (evtl. aber auch 6?), danach kostet dich der Spaß mindestens 2.500 Euro. Und zwar wiederholt 2.500 Euro, bis du endlich die Unterlagen einreichst.
Die Einreichung per Publikations-Plattform ist unbequem, funktioniert aber. Allerdings dauert der Registrierungsprozess über den Daumen bestimmt 2 Wochen, da Passwörter etc. per Post versandt werden. Einfacher ist es für einen Steuerberater, der veröffentlicht die Daten direkt aus dem Abschluss heraus per Datev.
Ich veröffentliche unsere Abschlüsse über die Software der Datev (Unterberaternummer).
Andere Software wird das aber vermutlich auch können.
Und ja, meines Wissens nach ist die elektronische Veröffentlichung der einzige Weg.
Bist du dir sicher, dass da Passwörter per Post verschickt werden?
Ich meine mich daran erinnern zu können, dass ich mithilfe der AusweisApp und der digitalen Funktion des Personalausweises sehr schnell Zugriff hatte
Hallo.
"Möglichst sicher" und jährliche Entnahme von 6% und mehr passen nicht zusammen.
Wenn es ein 1-Mann-Betrieb ist und er nicht mehr kann, sollte der Betrieb dann nicht abgewickelt werden?
Vermutlich sind in der GmbH Pensionsverpflichtungen, die an den Mann zu zahlen sind. Problematisch ist, dass somit die GmbH nicht einfach liquidiert werden kann, weil man davor die Pensionsverpflichtung aus der GmbH bekommen muss. Das geht meistens nur mit teuren Abschlägen, wenn die GmbH bspw die Verpflichtung auf eine Versicherung überträgt und dafür Betrag X zahlt. Betrag X ist deutlich teurer als die Verpflichtung.
Ein Verzicht auf die Pension ist steuerlich auch nicht ratsam, da das zu fiktivem Arbeitslohn beim Mann führt, der versteuert werden muss ohne, dass ihm tatsächlich etwas zufließt.
Ggf. gibt es eine Möglichkeit die Pension statt in Raten über eine Einmalzahlung abzufinden. Das kommt auf die Pensionsvereinbarung an. So oder so, müsste man da den Steuerberater ins Boot holen.
Der Mit der Home-Office-Pauschale ist es wie mit jeder Pauschale, wenn die Voraussetzungen vorliegen (x Tage im Jahr Heimarbeit), ist sie ohne weiteres zu berücksichtigen. Genauso wie jeder Arbeitnehmer die Werbungskostenpauschale und jeder Steuerpflichtige die Sonderausgabenpauschale bekommt, auch wenn im Einzelfall überhaupt keine entsprechenden Kosten entstanden sind.
Der Fragesteller sitzt bei der Bermietungs-Variante aber ja nicht mehr im Homeoffice, sondern in einem durch seinen Arbeitgeber angemieteten Büro. Somit kann es ja auch keine Homeoffice-Pauschale mehr geben.
Hallo zusammen,
mit großer Begeisterung verfolge ich nahezu täglich die verschiedenen Themen hier im Forum. Insbesondere die Themen der privaten Altersvorsorge mit ETFs und Themen rund um Baufinanzierungen haben es mir als sparsamen Schwaben, der trotzdem versucht den Traum vom eigenen Häusle zurückgezahlt zu bekommen, angetan.
Vergangene Woche hatte ich jetzt aber ein potentielles "Hallo-Wach-Erlebnis", was das Sparerherz herausfordert. Bei uns im Ort (Großraum Stuttgart) wurde zu einem Tag der offenen Tür eines neuen Alten- und Pflegeheims eingeladen. Gewollt oder nicht, war auf der Einladung auch gleich die (vorläufige) Entgeltübersicht für ein Dauerpflege-Einzelzimmer abgedruckt. Hieraus ergibt sich:
Monatliche Kosten (nach Abzug Erstattung der Pflegekasse): rd. 3.500 €
-> Bedeutet im Jahr rd. 42.000 €
Als nicht schlecht verdienende Familie liegt unser Fokus momentan auf der Abbezahlung unserer Immobilie. Anschließend wäre unser derzeitiger Plan die Altersvorsorge mit deutlich erhöhten Raten unseren ETF-Sparplan auszubauen sowie unseren beiden Kindern eine gute Ausbildung zu ermöglichen und für diese auch mal noch etwas zu hinterlassen.
Wenn ich jetzt die o.g. Preise durchdenke, und ganz grob überschlage, wie die sich dann in den nächsten 40 bis 50 Jahren entwickeln, frage ich mich, ob unser schwäbisches Sparmodell "ausgedient" hat. Viele Familien in unserem Bekannten- und Freundeskreis "genießen" bzw. leben das Leben bereits heute anders als wir. Für mich war das bisher überhaupt kein Problem, weil es mir bspw. größte Freude macht, sich irgendwas nicht zu kaufen, stattdessen einen MSCI-World-ETF für 100 € zu kaufen und die Entwicklung dieser Investition über Zinses-Zins-Rechner zu simulieren. Was mir jetzt weniger Freude bereitet ist die Aussicht dieses Investment für mögliche Pflegekosten zu verwenden, während anderweitig durch Steuerzahlungen oder sonstigen Umverteilungen bezuschusst wird.
Wahrscheinlich sehe ich das ganze Thema momentan zu "emotional" und bin daher wenig objektiv, dennoch haben mich die Preise etwas deprimiert. Ich wäre auf Eure Meinungen oder Einstellungen hierzu gespannt.
Viele Grüße aus dem Schwabenland
Dann fallen aber steuerpflichtige Mieteinnahmen an.
Die Steuer aus steuerpflichtigen Mieteinnahmen im Vergleich zur Steuerbelastung bei der Grunderwerbsteuer ist ein kleiner, aber feiner, Unterschied ? Insbesondere, da die ältere Dame wahrscheinlich Rentnerin ist und einen geringen Steuersatz haben wird
Bei einer wechselseitigen Schenkung würde die Grunderwerbsteuer auf beiden Seiten entfallen, aber die Idee sollte auch nicht weiter verfolgt werden. Wenn, wie in dem Fall, zwischen den Beteiligten kein enges Verwandtschaftsverhältnis besteht, ist die Schenkungsteuer auf beiden Seiten deutlich höher als die dadurch gesparte Grunderwerberbsteuer. Adoption und anschließende wechselseitige Schenkung wäre rein steuerspartechnisch betrachtet die einzige Möglichkeit .....
Ein Tausch ist nicht unentgeltlich und damit keine Schenkung.
Im Bewertungsgesetz steht, wie Immobilien zu bewerten sind. Decken sich die Werte nicht, könnte vlt das Delta als Schenkung angesehen werden.
Unabhängig hiervon, kann ich mir nicht vorstellen, dass keine Grunderwerbsteuer anfallen würde.
Was funktionieren könnte: Wenn beide Parteien jeweils ihr Haus der anderen Partei zum gleichen Preis vermieten
Alles anzeigenServus miteinander!
ich habe 2 Jahre in Österreich und ansonsten hauptsächlich in DE gearbeitet . Ich möchte hier meine Erfahrungen bzgl. der PVA-Pension (Pensionsversicherungsanstalt in Österreich) mit Ihnen/Euch teilen.
Seit 04/2020 (65 J geworden) beziehe ich eine kleine Pension von der PVA.
Bis 12/2020 (65 J + 9 Monate) habe ich ganz normal in DE weitergearbeitet und ab 01/2021 beziehe ich auch meine deutsche Rente.
Die monatlichen Leistungen meiner PVA-Pension bekomme ich Brutto überwiesen auf mein deutsches Konto. Laut der PVA muss ich sie in Österreich nicht versteuern, da ich in Deutschland lebe. Ich muss sie aber bei der Steuererklärung in DE angeben, damit der Progressionsvorbehalt berücksichtigt bzw. berechnet werden kann.
Sobald ich Feedback von meinem Steuerberater bzw. vom Finanzamt bekomme, werde ich mich melden.
LG
Artikel 18 des Doppelbesteuerungsabkommens mit Österreich würde ich so verstehen, dass die Rente nur in Deutschland besteuert werden darf. Deswegen bekommst du die Bruttorente.
Die Rente wird dann in Deutschland ganz normal mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.
Hat Dir eigentlich Dein Steuerberater noch nicht vorgeschlagen, eine GmbH zu gründen? Wenn nein, warum nicht?
Das wollte ich auch gerade fragen! In diesen Sphären ist eine GbR steuerlich kein Optimalfall, da ihr schnell im Spitzensteuersatz landet. Mit einer GmbH kann man das besser steuern
Alles anzeigenAlso es bringt bei dieser Thematik nichts, wenn du keine Beträge nennst.
Es ist sehr unwahrscheinlich, dass die Zinsen aktuell weiter steigen. Das heißt, die Variabilität wird geringer. Wenn du jetzt also 100k auf der Kante hast und einen Vorteil von vielleicht 0.5% herausholen willst, dann sprechen wir von 500€. Und das machst du, um eine Immobilie von - keine Ahnung, 400k - zu finanzieren.
Toll - das ist totaler Bullshit.
Sinnvoller wäre es, nur den EK-Anteil meinetwegen in Festgeld zu packen und den ETF-Anteil zu erhöhen, um die Tilgung später durch höhere Renditen zu optimieren. Deine 500€ sind dann vernachlässigbar.
Ich wundere mich über den Tonfall hier. Das betrifft sowohl den Post hier „bullshit“ als auch so manch anderen hier.
Da hat doch jemand eine ganz normale Frage gestellt, auf die man ebenso normal antworten kann und zwar völlig unabhängig davon, was man von der Frage/Idee hält. Im „echten“ Leben würde man so doch auch mit niemand sprechen, den man nicht kennt und der eine Frage stellt.
Hallo wallrich,
zu deiner eigentlichen Frage kann ich zwar nichts sagen, ich frage mich aber, ob eine Festgeldanlage wirklich sinnvoll ist.
Damit sich die Anlage als Festgeld gegenüber dem Tagesgeld lohnt, müsste die Rücklage aus meiner Sicht vergleichsweise hoch sein (mind. 50T€). Tagesgeld wäre jederzeit verfügbar.
Hallo markus_ks,
mir persönlich wären die von dir genannten Stundensätze zu gering, um voll auf Selbständigkeit zu setzen. Wie einige Vorredner würde ich es auch so sehen, dass ein Umsatz von rund 100.000 € angestrebt werden sollte.
Man muss einfach beachten, dass RV und KV voll von dir zu leisten sind. Zudem müsstest du im Vergleich zur Angestelltentätigkeit einen adäquaten Risikoaufschlag einkalkulieren.
Vlt. wäre es für dich eine Option die Selbständigkeit erstmal im „Nebengewerbe“ zu testen. Das kombiniert die Sicherheit aus dem Angestelltenverhältnis und man kann sich an die Selbständigkeit herantasten.
Zu den Stundensatz-Vergleichen fällt mir der Friseur ein. Hier in einer Großstadt in BaWü zahle ich 30 Euro und der Schnitt dauert max 20 Minuten…
VG
Die Meldung liest sich als ob die Anlage GK noch gar nicht ausgefüllt sei.
In Anlage GK sind das Jahresergebnis aus dem Jahresabschluss sowie das steuerliche Ergebnis anzugeben.
Selbst bei Datum 23.2.23 hast du bis 27.3.23 Zeit Einspruch einzulegen.
Ansonsten gilt es das tatsächliche Eingangsdatum irgendwie zu dokumentieren, dann verlängert sich auch die Einspruchsfrist. Um aber keinerlei Risiko einzugehen, kannst du bereits jetzt Einspruch einlegen und schreiben , dass du die Begründung nachreichst.
Ich nutze die kostenlose Version von Finanzguru
Diese 5.688 € und der abzugsfähige Teil Deiner privaten Vollversicherung können ohne Obergrenze einkommensteuerlich geltend gemacht werden, egal ob getrennt oder zusammen veranlagt..
Nicht falsch verstehen. Das war jetzt kein Versuch einer steuerlichen Beratung.
Es gibt doch Höchstbeträge von 1.900 € bei Angestellten bzw 2.800 € bei Selbständigen, was die Berücksichtigung von Krankenversicherungsbeiträge bei den Sonderausgaben betrifft, oder?
Die Beträge gelten bei Einzelveranlagung
Die 5,5% gelten m.W. nur für Zwecke der Bilanzierung.
Im Privatvermögen zählt das Zuflussprinzip, da du keine Zinsen bekommst, ist einkommensteuerlich auch nichts zu versteuern.
Eine Schenkung erkenne ich jedenfalls nicht. Die würde nur entstehen, wenn du auf die Rückzahlung des Darlehens verzichtest
Wird die freiberufliche Tätigkeit in einer anderen Stadt ausgeübt?
Wenn ja, könnte daher die zweite Steuernummer kommen. In diesen Fällen ist dann beim Betriebsstättenfinanzamt eine Gesonderte Gewinnfeststellung mit der EÜR und der Umsatzsteuer abzugeben.
Das Ergebnis der EÜR wird dann vom Betriebsstättenfinanzamt ans Wohnsitzfinanzamt gemeldet, welches für die Einlommensteuerveranlagung (z.B. mit deiner Frau) zuständig ist
Hallo zusammen,
hat hier im Forum jmd. schlechte Erfahrungen mit Weltsparen gemacht? Bzw. ist es "ausreichend" sich auf Empfehlungen der Finanztest zu verlassen oder befasst ihr euch immer im Detail mit diesen Anlagen? Andersrum gefragt, was wäre außer der Einlagensicherung und dass keine Quellensteuer anfällt noch wichtig?
Konkret geht es um die Geldanlage von rd. 20.000 € (Sinn oder Unsinn bzw. Alternativen zum Festgeld soll hier explizit nicht das Thema sein).
Bei Filter nach "bester Bonität" wird mir als erstes eine Bank in Estland angezeigt (siehe Anlage). Hat hier jmd. Bedenken? Im Rahmen des Russland-Ukraine-Konflikts wurden ja auch immer wieder die Gefahrenlage für die baltischen Länder diskutiert...
Vorab vielen Dank für eure Ideen / Meinungen und viele Grüße