Beiträge von swimmer71

    Mein Steuerbescheid ist nun da. In meinem Fall wurde die Garage als Neubau anerkannt und somit die Handwerkerrechnungen positiv für mich berücksichtigt :)


    Da ich noch wegen einer anderen Sache mit der Sachbearbeiterin sprechen musste, habe ich nachgefragt, wie die Anerkennung zu Stande gekommen ist. Sie erzählte mir, dass sie mit Ihren hausinternen Juristen gesprochen hätte und die meine Argumentationsweise bestätigten. Ob man daraus jetzt etwas allgemeines für jeden anderen Fall ableiten kann, kann ich nicht sagen. Ich bin froh, dass es geklappt hat und der Aufwand sich gelohnt hat

    Ja, bei der letzten Frage haben Sie natürlich Recht: Die Garage ist ein Neubau und es steht im Gesetz nichts dazu drin.


    Ich warte ab und hoffe, dass es klappt :) Ihnen wünsche ich noch ein schönes Wochenende. Und nochmals: Danke für die hilfreiche Diskussion, da es nicht in jedem Forum üblich ist, dass ein Experte einen Laie "gleichberechtigt" behandelt.

    Ja, ich habe mich jetzt die ganze Woche mit diesem Thema beschäftig, um mich auf einen potentiellen Einspruch vorzubereiten (es gab von meinem Finanzbeamten die mündliche Aussage, dass er die Rechnungen sehr wahrscheinlich nicht anerkennen wird).


    Zu Ihrer Ausführung hätte noch eine Frage: Sie schreiben, dass viele Kommentatoren Anbauten und Garagenneubauten als nicht begünstigt ansehen. Darüber bin ich irgendwie verwundert, denn wenn ich mir nun im BMF Schreiben den letzten Absatz von Rdnr. 20 anschauen, steht dort:


    ... Maßnahmen im Zusammenhang mit neuer Wohn- bzw. Nutzflächenschaffung in einem vorhandenen Haushalt sind begünstigt (BFH, Urteil vom 13. Juli 2011, BStBl 2012 II Seite 232) vgl. auch Rdnr. 21. Eine - nachhaltige - Erhöhung des Gebrauchswerts der Immobilie ist kein Kriterium und führt nicht zum Ausschluss der Gewährung der Steuerermäßigung.


    Ich möchte keinem zu nahe treten, aber ist dies nicht eindeutig ? Durch den Bau eines Wintergarten (Wohnflächenschaffung) oder einer Garage (Nutzflächenschaffung) erhöhe ich ja unter anderem den Wert nachhaltig (unter der Voraussetzung der Haushalt ist schon vorhanden). Aber wahrscheinlich übersehe ich andere Details. Ich werde jetzt erst einmal abwarten, wie in meinem Fall entschieden wird und dann entsprechend reagieren, bzw. fachliche Hilfe dazu holen.


    Nochmals herzlichen Dank für Ihre Beiträge und die zusätzlichen Infornationen.

    RaphaelP: Herzlichen Dank schon einmal für Ihre Antworten. Jedoch tue ich mich im Moment schwer, Ihre Antwort zu akzeptieren und dies aus folgendem Grund:


    1. Im BMF Schreiben wird doch geschrieben, dass als "Neubaumaßnahmen gelten alle Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Errichtung eines Haushalts bis zu dessen Fertigstellung (vgl. H 7.4 „Fertigstellung“ EStH) anfallen". Wenn ich einziehe in ein Haus, ist doch die Neubaumaßnahme abgeschlossen, oder ?


    2. Ich habe die letzte Nacht noch weiter recherchiert und bin auf einen Artikel in der Finanztest gestoßen (vom 15.04.2014, Titel "Haus­halts­nahe Dienst­leistungen: Jetzt sind auch Anbauten am Haus absetz­bar ", der Artikel ist leider nur kostenpflichtig lesbar). Dort wird eine Art Kommentierung des BMF Schreibens durchgeführt und explizit geschrieben, dass Erweiterungen wie z.B. Garage, Wintergarten, Gartenzaun usw. nach Bezug eines Hauses gefördert werden.


    Um das klarzustellen: Mir ist klar, dass ich keine rechtssichere Beratung hier bekommen kann. Als Laie ist es nur leider immer sehr schwer, die Schreiben genau zu interpretieren. Sollte es in meinem Fall nicht positiv ausfallen, werde ich mir auf jeden Fall rechtlichen Beistand dazu holen.

    Zu diesem Artikel habe ich auch noch folgende Frage:


    Es wird erwähnt, dass der Neubau einer Garage nicht gefördert wird. Dies macht mich aber stutzig, da wenn man in die Anlage des Anwendungsschreibens vom 10.01.2014 schaut, steht dort, dass die Arbeitskosten als Handwerkerleistung gefördert werden. Jedoch nicht im Rahmen einer Neubaumassnahme (siehe Rdnr. 21). Wenn man nun im Absatz 21 des Schreibens schaut, steht dort "... Als Neubaumaßnahmen gelten alle Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Errichtung eines Haushalts bis zu dessen Fertigstellung (vgl. H 7.4 „Fertigstellung“ EStH) anfallen. " Ein Haushalt ist doch bezogen auf eine Haus, oder ?


    D.h., wenn man in einen Neubau eingezogen ist und anschliessend die Garage oder auch einen Wintergarten baut, müßten doch die Kosten absetzbar sein. Im Internet finden sich an mehreren Stellen auch der Hinweis, dass man erst eine Garage bauen soll, wenn man eingezogen ist (z.B. http://www.tagesspiegel.de/wir…-als-freund/10114126.html oder http://www.haufe.de/steuern/fi…eistungen_164_218402.html).


    Was stimmt den nun ?