Ja, ich habe mich jetzt die ganze Woche mit diesem Thema beschäftig, um mich auf einen potentiellen Einspruch vorzubereiten (es gab von meinem Finanzbeamten die mündliche Aussage, dass er die Rechnungen sehr wahrscheinlich nicht anerkennen wird).
Zu Ihrer Ausführung hätte noch eine Frage: Sie schreiben, dass viele Kommentatoren Anbauten und Garagenneubauten als nicht begünstigt ansehen. Darüber bin ich irgendwie verwundert, denn wenn ich mir nun im BMF Schreiben den letzten Absatz von Rdnr. 20 anschauen, steht dort:
... Maßnahmen im Zusammenhang mit neuer Wohn- bzw. Nutzflächenschaffung in einem vorhandenen Haushalt sind begünstigt (BFH, Urteil vom 13. Juli 2011, BStBl 2012 II Seite 232) vgl. auch Rdnr. 21. Eine - nachhaltige - Erhöhung des Gebrauchswerts der Immobilie ist kein Kriterium und führt nicht zum Ausschluss der Gewährung der Steuerermäßigung.
Ich möchte keinem zu nahe treten, aber ist dies nicht eindeutig ? Durch den Bau eines Wintergarten (Wohnflächenschaffung) oder einer Garage (Nutzflächenschaffung) erhöhe ich ja unter anderem den Wert nachhaltig (unter der Voraussetzung der Haushalt ist schon vorhanden). Aber wahrscheinlich übersehe ich andere Details. Ich werde jetzt erst einmal abwarten, wie in meinem Fall entschieden wird und dann entsprechend reagieren, bzw. fachliche Hilfe dazu holen.
Nochmals herzlichen Dank für Ihre Beiträge und die zusätzlichen Infornationen.