Kannst du kurz beide Tarife von Arag und Barmenia nennen?
Beiträge von hoshisan
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Guter Hinweis, danke für die Klarstellung. Habe als Laie wieder etwas dazugelernt.
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Und ein weiterer Punkt gegen Unisex ist, dass dadurch der Standardtarif "kaputt" gemacht wird. Es gibt dann nur noch im Bedarfsfall den teureren Basistarif.
Auch den Punkt mit der erneuten Gesundheitsprüfung von Comandante finde ich kritisch:
Die Fragen müssen wahrheitsgemäß beantworten werden und es kann erneut zu einer zehnjährigen vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung im schlimmsten Fall kommen, wenn die Fragen nicht 100% korrekt beantwortet werden.Die Leistungen der neuen Unisex-Tarife sind natürlich besser. Dr. Schlemann hat auf seiner Website einen Vergleich zu Bisex und Unisex von Debeka:
https://schlemann.com/debeka-unisex-oder-debeka-bisex/ -
PKV-Antrag mit Annahme - was ist das? Mein Antrag wurde aber abgelehnt und ich soll einen neuen mit dem Risikozuschlag unterschreiben und zurückschicken?
Ich nehme meinen "Schnellschuss" aus den vorherigen Beiträgen zurück:
Ich hatte Ihre Situation so interpretiert, dass die Debeka die GKV gekündigt hätte und Sie den Risikozuschlag von der Debeka akzeptiert hätten.
Mit den neuen Infos von Ihnen wurde zwar die GKV durch die Debeka gekündigt, es gibt aber keine Folgeversicherung, da der Risikozuschlag nicht akzeptiert wurde. Dann bleibt durch die Versicherungspflicht in Deutschland weiterhin die GKV bestehen.
Ich wollte Sie mit meinem Beiträgen nicht verunsichern.jetzt mal bitte keine Panik verbreiten sondern sachlich bleiben. Darum lassen sich solche Fälle auch nicht in einem Forum lösen. Ohne Nachversicherungsnachweis kann die GKV gar nichts beenden. Es gilt immer noch eine Versicherungspflicht in Deutschland. Und von welcher Widerrufsfrist sprichst du?
Ich bin ursprünglich davon ausgegangen, dass der Risikozuschlag akzeptiert wurde und es zu einer Annahme kam. Dann hätte innerhalb von 14 Tagen der Debeka-Vertrag widerrufen worden können. Die Info, dass der Vertrag abgelehnt wurde, kam erst später von bble.
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Mit denen habe ich zwischen drin mal telefoniert, der meinte ich kann mich auch ganz normal GKV versicheren und in 1,5 jahren erst in die PKV wechsel, das wäre alles kein Problem.
Das wäre/ist auch möglich, jedoch ist bereits die Kündigung bei der Krankenkasse akzeptiert worden und die Debeka ist dann die Nachfolgeversicherung. Es besteht bei Ihnen daher ununterbrochener Versicherungsschutz. Es sind noch 8 Tage, danach beginnt die Debeka-Versicherung. Ich möchte Sie damit nicht schockieren, das sind nur die Tatsachen.
Wenn kein PKV-Antrag mit Annahme gestellt worden wäre, dann könnten Sie jetzt sich freiwillig gesetzlich versichern. Daher nochmals mein Tipp: Rufen Sie morgen dort an, schildern Sie genau Ihren Fall bei der GKV und hören Sie sich die Antwort/Hilfestellung an. -
Bei dem Antrag hat die Debeka meine GKV gekündigt und die haben auch bestätigt und wollen bis Morgen einen Nachweis der Nachfolgeversicherung den ich nicht habe...
Das sehe ich gerade als sehr kritisch. Dann ist es bereits durch und die Kündigung wurde von seitens der Krankenkasse akzeptiert. Ob jetzt noch ein Weg zurück möglich ist, ist fraglich, da bereits die Widerrufsfrist abgelaufen ist.
Wurde die Kündigung im Beratungsgespräch angesprochen und wurde das auch im Beratungsprotokoll festgehalten?Wenn ich mich jetzt freiwillig GKV versichere, kann ich dann später noch in die PKV und wenn ja wann (vermutlich 15 Monate Mindestzeit bei der GKV oder)? Je älter ich bei PKV Antrag bin umso schwieriger wird es ja...
Wenn du irgendwie die Kündigung rückwirkend bei der Krankenkasse widerrufen kannst, dann wäre das möglich. Ich bezweifle es jedoch.
So hast du nun eine PKV, beginnend ab 01.12.Ernstgemeinter Ratschlag: Sofort morgen beim PKV-Versicherungsberater (auf Honorarbasis) einen Termin vereinbaren mit der Bitte um Dringlichkeit. Diese Person kann Ihnen weiterhelfen. Vielleicht gibt es noch eine Lösung. => Außer die Debeka-Versicherung wäre jetzt für Sie in Ordnung und Sie wollen dort ab 01.12. privat krankenversichert sein.
Und auch bei Ihrer noch bestehenden Krankenkasse anrufen und um Hilfe bitten. -
Also wenn beide Versicherungen (Antrag und anonyme Risikovoranfrage) nicht als Öffnungsaktion durchgeführt worden sind, dann hätten Sie noch Zeit. Jedoch ist dann die Öffnungsaktion (falls ganz andere Versicherung gewünscht) nachträglich nicht mehr möglich. Das gilt nur beim ersten Antrag überhaupt.
Wenn Bedenkzeit benötigt wird:
Barmenia Mehr-Optionen-Tarif (siehe Mehr Optionen), jedoch vorher erkundigen, ob dies auch bei Beamten auf Probe möglich ist und zu welchen Fristen gehandelt werden muss.
Debeka kleine Anwartschaft, falls auch hier die Fristen und Voraussetzungen erfüllt werden.Wann wurde Debeka-Antrag gestellt und ab wann beginnt die Versicherung?
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Nein, sind wohl ohne und daher auch mit dem guten Beihilfe-Ergänzungstarif.
Das ist aber dann nur beim Barmenia-Tarif der Fall oder?
Noch eine Anmerkung:
Ich bin bei der Barmenia im Angestelltentarif Eins A Expert+, welcher mich derzeit 850 Euro pro Monat kostet, da ich vertraglich einen sehr guten Tarif mit weltweiter Geltung im außereuropäischen Ausland wollte um auf alle Lebenssituationen vorbereitet zu sein.Vertraglich ist soweit in den Tarifbestimmungen alles wichtige festgehalten. Ob die Barmenia jedoch in deinem konkreten Fall (medizinische Behandlung beim Spezialisten im Ausland) zeitnah eine Zusage der Behandlungskosten einräumen wird, das weiß ich nicht.
E-Mail reicht nicht, wenn es um solche wichtigen Punkte wie Risikozuschlag gibt. Es sollte ein Briefdokument sein, welches rechtssicher ist.
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Die Debeka-"Verkäuferin" sagte mir, dass wenn 3 Jahre keine Behandlung bzgl. Einer Erkrankung erfolgt, man den Risikozuschlag entfernen kann (ohne erneute Risikoprüfung, schriftlich habe ich dazu jedoch nichts...).
Am Besten lässt du dir das schriftlich geben, sonst zögern ggf. die Versicherungen unter Umständen dies wieder fristgerecht zu entfernen.
- Wie sind den so die Meinungen bzgl. Barmenia und Debeka (in meinem Kollegenkreis sind wesentlich mehr bei der Debeka, weniger bei der Barmenia, aber alle soweit zufrieden)?
Wichtig: Was Kollegen sagen, hilft dir persönlich bei der Entscheidung wenig. Du hast einen Kriterienkatalog, der erfüllt werden muss. Was du nur einholen kannst ist: Welche (schwere) Erkrankungen wurden beglichen um dir einen Eindruck zu bilden. Achte aber bitte nur auf deine persönlichen Kriterien.
Wie realistisch ist es, dass man ohne Risikoprüfung bei der Debeka den Risikozuschlag los wird, mir kommt das etwas komisch vor?
Sind das die 30% durch die Öffnungsklausel? Wenn ja, dann bekommst du die vermutlich nicht mehr weg. Ich kenne es nur so, dass bei normaler Risikoprüfung und Risikozuschlag mit Setzung einer Frist auf drei Jahre ohne erneutes Auftreten der Krankheit dies vertraglich vereinbart werden kann. Frage dazu deinen Debeka-Vertreter und lass dir dies alles schriftlich geben.
- Behandlungen bei Spezialisten im Ausland sind laut Debeka nicht so ohne weiteres möglich (Zitat: wir sind eine deutsche PKV und machen das auch hier in Deutschland), bei der Barmenia schon. Wie ist die Erfahrung das so etwas später mal wirklich hilfreich sein kann (bei wirklich schweren Erkrankungen)?
Ich hatte zum Glück noch nicht den Fall, jedoch bei einer sehr schweren Krankheit, welche lebensbedrohlich und zeitkritisch ist, würde mich die Aussage z.B. von Herrn Dr. Schlemann interessieren, wie dies bei der Barmenia in zeitkritischen Fällen gelöst wird und wie seine Erfahrung diesbezüglich ist. Als Makler ist er auch Kundenbetreuer und daher müsste es verlässliche Aussagen hierzu geben.
- Wie oft wird man tatsächlich Probleme bekommen mit dem maximal 3,5-fachen GoÄ/GOZ Satz der Debeka - also wieviele Behandlungen sind statistisch über dem 3,5-fachen GOÄ/GOZ-Satz in Deutschland?
Dies würde mich ebenfalls interessieren. Ggf. gibt es von Herrn Dr. Schlemann eine Statistik dazu.
Die Debeka ist laut den Beschreibungen von Herrn Schlemann bei analogen Abrechnungen sehr störrisch und maximal wird das auf Kulanz in seltenen Fällen beglichen.
Persönliche Meinung:
Ich würde zur Barmenia tendieren, da hier vertraglich mehr festgelegt ist.
ABER:
Du kannst auch in der GKV verbleiben, da es ab 2023 auch in BW einen Zuschuss für Beamte in der gesetzlichen Krankenkasse geben wird (siehe BW Gesetzliche KK).
Ich würde JETZT eine/mehrere Anwartschaften bzw. Optionstarife abschließen und die Entscheidung der PKV ab kommenden Jahr in Ruhe fällen.Das Problem bei dir ist: Du hast bereits die Öffnungsaktion der PKV bei Beamten in Anspruch genommen. Daher würde bei einem erneuten Antrag dies verwehrt werden. Das ist nur beim ersten Antrag möglich.
Ab wann würde der Antrag bzw. die Versicherung beginnen und wie viel Zeit bleibt dir noch bis zur Entscheidung? -
Neues Online-Banking:
https://bank.dkb.de/dein-neues-banking
Ich lese daraus, dass in der Zukunft kein Chiptan mehr angeboten wird und nur noch die App genutzt wird.
Persönlich werde ich mein DKB-Konto nicht aus diesem Grund kündigen, jedoch hat dies nun das Fass zum Überlaufen gebracht. -
Außerdem sollte überprüft werden, ob ein Wechsel in den Standardtarif bei einem Bisex-Tarif eine Option ist.
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Hallo Tiberius-blau, ich würde mir folgende Frage stellen:
Hast du genügend finanziellen Puffer um drei oder sogar fünf Jahre bei Eintritt der BU vor Rentenbeginn übrig? Wenn ja, kannst du ohne Verzehr der Altersvorsorge deine BU kündigen.
Am Ende ist es eine Entscheidung zur Wahrscheinlichkeit, ob du dieses Risiko eingehen möchtest oder nicht. -
nötigenfalls wäre ich auch mit PhotoTan zufrieden.
es gab jetzt einige Wortmeldungen zur Comdirect - gibt es auch Erfahrungen mit der Consorsbank?
Phototan funktioniert bei der Commerzbank sehr gut, glaube comdirect nutzt das gleiche Verfahren.
Bei Interesse gibt es auch einen physikalischen Tan-Generator, welchen ich primär verwende (wegen Root auf Pixel 3a Smartphone) -
@Galileo ich interessiere mich primär für ein Zweitkonto mit Visa Debit Karte (zum kostenlosen Abheben bei jeder deutschen Bank und für Online-Handel) und Girocard (hauptsächlich für ChipTan-Verfahren), möglichst kostengünstig und mit maximal erforderlichem Geldeingang von 700 Euro. Ein Depot wäre nett, von den Leistungen vergleichbar mit ING. ComDi erscheint mir etwas zu teuer, 2,50 Euro Handelsplatzgebühr für Tradegate ist schon etwas frech ...
Dann muss ich dich leider enttäuschen: Comdirect bietet kein Chiptan an. Das einzige Konto wäre das DKB, welches Chiptan kann (für einen Euro pro Monat für die Girocard).
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Hallo Bu-Rk,
aktuell bist du arbeitsunfähig, da du vermutlich nach deiner voraussichtlichen Hüft-Op (nach MRT-Befund) und Reha wieder arbeitsfähig sein wirst. Dies kann mehrere Wochen und Monate betragen. Ich glaube kaum, dass du derzeit bereits berufsunfähig bist, da es eine Besserung geben kann und du anschließend wieder arbeitsfähig sein wirst.
Genaueres müsste aber in den AVB der BU-Versicherungen stehen. Falls deine BU-Versicherungen eine AU-Klausel enthalten sollten, wäre es eine Überlegung wert.
Wie lange laufen bereits die Versicherungen und welcher genaue Beruf ist versichert?Ich würde derzeit noch keine BU beantragen, da du derzeit arbeitsunfähig (krankgeschrieben) und nicht berufsunfähig bist. Bei AU-Klauseln in den Verträgen würde ich dennoch mich an einen Versicherungsberater - spezialisiert auf BU - wenden und keinen Rechtsanwalt beauftragen.
Dieser Berater kann dir auf Honorarbasis schon einmal einen ersten Hinweis geben.