Beiträge von RedBarom

    Ich sage ja, in der Praxis wird da kein Hahn nach krähen. Außer es geht um Millionen oder man geht im Streit auseinander. :)

    Da bin ich mir nicht so sicher.

    Insbesondere wenn man die 10 Jahre bedenkt.


    Ich frage mich, wie wird das bei Finanzamt nachgehalten?


    Was passiert zb beim, leider seit Jahren nötigen, Zinshopping?


    Also, ein Girokonto als gemeinsames Konto.

    Und, der Einfachheit halber, 2 Zinskonten als "Einzelkonto", das Girokonto als Referenzkonto für diese.

    100.000.- EUR, die im Laufe der Jahre knapp mehr als 1x jährlich zwischen den Zinskonten hin- und hergeschoben werden.


    Wenn man jetzt nur das gemeinsame Girokonto betrachtet sind innerhalb von 10 Jahren mehr als 1 Mio. EUR vom (Gemeinschafts-)Girokonto aus auf "Einzelkonten" übertragen worden.

    Wird dann das Finanzamt Schenkungssteuer verlangen?


    De facto sind ja nur 100.000.-EUR bewegt worden.

    Aber, kann das Finanzamt das erkennen? Ich frage mich wie?


    Und, wäre es vielleicht sogar steurerechtlich tatsächlich ein Fall für die Schenkungssteuer?


    In den letzten Jahren habe ich leider deutlich mehr als 1x jährlich zwischen mehr als 2 Zinskonten hin- und herschieben muessen.


    Ich frage mich, ob da evtl. demnächst das Finanzamt anklopft?

    Ich hoffe nicht.

    Sicher das die Preisgarantie endet?
    Falls Du über die in mydealz im Oktober 2021 berichtete Aktion abgeschlossen hast, steht da doch:
    "Die Vertragslaufzeit beträgt hier 12 Monate. Die Preisgarantie gilt bis zum 30.09.2023. "

    Ich würde das so interpretieren, das die Preisgarantie über die 12 Monate initiale Vertragslaufzeit tatsächlich bis zum 30.9.2023 besteht, sofern der Vertrag von keinem gekündigt wurde.


    Oder wäre das falsch interpretiert?

    Die erste Frage kann nur der Lieferant beantworten. Bei der zweiten Frage bist Du nicht auf die Freundlichkeit oder Angebote des Grundversorgers angewiesen. Wenn Du willst, muss Dich der Grundversorger zu den veröffentlichten allgemeinen Preise in die Grundversorgung nehmen. Du musst Dich nur dafür anmelden. Darauf besteht ein notfalls auch einklagbarer Anspruch.


    Beim Loseziehen solltest Du aber beachten, dass der Grundversorgungstarif jederzeit mit einer sechswöchigen Ankündigungsfrist geändert werden kann. Es ist ein offenes Geheimnis, dass es z. B. bei vielen kommunalen Versorgern spätestens zum Jahresende eine Preiserhöhungswelle geben wird, weil dann in vielen Fällen deren Preisvereinbarungen mit Vorlieferanten auslaufen. Da ist vielleicht eine jedenfalls begrenzte Preisgarantie mehr wert als ein zur Zeit günstigerer Grundversorgungstarif.

    Hallo R.F.,


    Leider sieht NGW das mit den Anspruch auf Grundversorgung deutlich anders.

    "Die Ersatzversorgung erfolgt auf der Grundlage der Verordnung [...]

    Sie greift bei den folgenden möglichen Szenarien:

    • bei der Insolvenz Ihres bisherigen Lieferanten,
    • bei einer unwirksamen Kündigung bzw. Liefereinstellung durch Ihren bisherigen Lieferanten,
    • durch eine Kündigung des Netznutzungsvertrages bzw. des Bilanzkreisvertrages durch den Netzbetreiber,
    • bei verzögertem Lieferantenwechsel,
    • bei einer ordentlichen Kündigung beim oder durch den Altlieferanten,
    • bei einer außerordentlichen Kündigung beim Altlieferanten nach einer Preiserhöhung.

    Sollten Sie Haushaltskunde sein und in diesem Zeitraum keinen Vertrag mit einem Lieferanten Ihrer Wahl abgeschlossen haben, kommt durch den tatsächlichen Energiebezug bei Ablauf der 3 Monate ein Grundversorgungsvertrag mit der Erenja AG & Co. KG zustande. Hierfür müssen Sie nicht tätig werden."


    NGW Ersatzversorgung Erdgas


    Bei einer ordentlichen Beendigung des Vertrages bin ich also durchaus auf die Freundlichkeit eines Versorger angewiesen um nicht in der Heizperiode wegen Ersatzversorgung ca. 50ct/KWh bezahlen.

    Respektive knapp 1.300.-EUR / Monat.


    Momentan habe ich wirklich das Gefühl die Zeiten werden düsterer (und kälter), und die Regierung läßt mich durch ihre Gesetzänderungen im Kalten sitzen.

    Hallo,


    So wie es ausschaut hat die letzte Gesetzesänderung bzgl Grund-/Ersatzversorgung ja dafür gesorgt das ich als Endkunde am Ende der Vertragslaufzeit einer Gaspreislotterie unterworfen bin.


    Respektive: Wird mein jetziger Lieferant mir einen akzaptablen Gaspreis (round about Grundversorgungstarif) anbieten?

    Falls Nein, wird mein Grundversorger "so nett sein", mir die Grundversorgung anzubieten, oder werde ich alternativlos in die Ersatzversorgung fallen?


    Bei Leuten deren Vetragsende zufällig in den Anfang der Heizperiode fällt, kann das ein existentieller Unterschied sein.


    Konkret sehe ich folgende Optionen:

    Grunddaten:

    - Vertragsende: 2.12.2022, akt. Preis (inkl. neuer Umlage ca. 10,32 ct/KWh); - Grundversorger NGW: akt. Grundversorgertarif: 15ct/KWh; Ersatzversorgungspreis: 47ct/KWh)

    Vorjahresverbrauch in den Monaten

    Oktober-November: ca. 3.500KWh

    Dezember-Januar: ca. 8.500KWh.


    Option A:

    Warten, ob/wann sich mein aktueller Lieferant (LIDL-Gas/EON) meldet, und welche Preiserhöhung / Option er mir bietet.

    Vertraglich muss das spätestens am 2.11. passieren.

    Pro: - Vielleicht bietet er mir ja als sein Bestandskunde wirklich einen dem Grundversorgunsgtarif vergleichbaren Preis an?

    - Mein aktuell relativ günstiges Gas zumindest im November "gesichert"

    Contra: - Wenn mir dann im Anfang November NGW und sonst niemand einen dem Grundversorgungstarif entsprechenden Preis anbietet => 4.000.-EUR für die Ersatzversorgunsgmonate Dezember-Februar)

    - Ich persönlich erwarte genau Ende Oktober / Anfang November die größte Gaspreisunsicherheit. Wer weiß was dann alles für Preise aufgerufen werden?


    Option B:

    Jetzt schon kündigen, beim Grundversorger anfragen, und nötigenfalls für die Monate Oktober-Dezember in die Ersatzversorgung fallen.

    (Wegen der gerade erfolgten Preisanpassung anläßlich Gaspreisumlage wäre Kündigung ja fristlos möglich)

    Pro: Zumindest ab Januar dann der Grundversorgungstarif. => 896 EUR für Januar gespart im Vergleich zum Worst-Case-Szenario (Option A versucht, aber kein Angebot).

    Contra: -"freiwillig" Ersatzversorgungstarif für Oktober - Dezember => aktuell also ca. 1.332.-EUR Mehrkosten, für die beiden "freiwillig" vorgezogenen Ersatzversorgungstarifmonate.


    Option C:

    Beim Grundversorger (NGW) jetzt schon nach einem Grundversorgungsvertrag fragen / eingehen, und schauen auf welchen Vertragsbeginn für die Grundversorgung er sich einläßt. Vielleicht ja dann "schon" ab Januar möglich. (weil für ihn ja der Vetrag seit Ende September faktisch planbar war) => 896 EUR für Januar gespart im Vergleich zum Worst-Case-Szenario.

    Pro: Früheren Beginn der Grundversorgung "gesichert".

    Contra: Unwahrscheinliches Szenario, warum sollte der Grundversorger sich darauf einlassen?


    Tja, Welche Option sollte ich wähen in dieser Gaspreislotterie?

    Also doch.


    Gem. dem Artikel von Herrn Tenhaegen im Spiegel, droht mir tatsächlich das vom mir befürchtete Szenario:

    Erst 3 Monate alternativlose Erssatzversorgung (bei mir aktuell 47ct/KWh), um erst danach dann in die Grundversorgung "zu dürfen". (Bei mir aktuell zu 15ct/Kwh)


    https://www.spiegel.de/wirtsch…5c-4613-a7f4-bd1d8ba90bac


    Da meine Vertragsbindung zum 2.12. endet, würde die Ersatzversogrung mitten in die Heizperiode reinlaufen, wenn der alte Partner mir nicht netterweise einen Preis unterhalb der Ersatzversorgung anbietet.

    Tinchen:

    Scheint, im rechtlichen Detail, aber etwas anders gelagert.

    Ihr seid scheinbar die Ersatzversorgung eingegangen.

    Nachvollziehbar, da der Preis bis 31.8. tatsächlich knapp 10ct/KWh waren.

    Ich weiß leider nicht, wie weit im Voraus die Preiserhöhung bei der Ersatzversorgung angekündigt werden muss.


    Bei euch ist die Frage: Gibt es einen Kontrahierungszwang für die Grundversorgung während man in Ersatzversorgung ist?

    Bei mir stellt sich die Frage: Gibt es einen Kontrahierungszwang bevor man eine Ersatzversorgung hat?

    Also, vor Lieferbeginn.


    @R.F.: Wenn ich das richtig deute, bist Du der Meinung das es diesen Kontrahierungszwang vor Ersatzversorgung gibt.

    Du schreibst ja selbst: "Die Grundversorger haben zur Zeit auch kein Interesse an neuen Grundversorgungskunden, sind also häufig auch nicht hilfsbereit oder erzählen Interessenten sogar Unsinn."

    Um also das mangelnde Interesse von NGW auszuhebeln, wäre es gut zu wissen, auf welches Gesetz/welchen Erlaß man sich berufen kann.


    Gruß,

    André

    Der Grundversorger bekommt automatisch jeden, muss dafür auch jede annehmen. Es ist nur nicht gesagt, dass er jedem etwas anderes als den Grund- bzw. Ersatzversorgungstarif anbieten muss

    Hallo,


    Genau da liegt ja der Teufel im Detail.

    Muss er mir, falls mein aktueller Lieferant fristgerecht kündigt, direkt im Anschluss den Grundversorgungstarif anbieten (15ct / KWh).

    Weil es tatsächlich einen (direkten) Kontrahierungszwang gibt.

    Oder kann er darauf bestehen erst die 3 Monate Ersatzversorgung (47 ct/KWh) durchlaufen zu muessen, um danach dann erst die Grundversorgung anbieten zu muessen?


    Diese Detailfrage würde bei mir aktuell fast 3.000.-EUR Unterschied ausmachen.

    Hallo,


    Ich habe mich doch nicht aufgeregt. Das sieht dann mehr aus wie bei Herrn Haßknecht. :)

    Ich will nur wissen, ob der Tipp tatsächlich funktioniert.

    Momentan nimmt mein Grundversorger niemanden an.


    Gerne lasse ich mir zeigen, das der Kontrahierungszwang weiter bei fristgerechter Kündigung gilt.

    Damit ich ggfs. meinen Grundversorger entsprechend darauf hinweisen kann.

    Keine Panik:

    Dein Weg (Gasvertrag gekündigt->Ersatzversorgung 3 Monate->automatisch in Grundversorgung)

    ist nur wenn du GAR NICHTS machst.

    Du kannst aber auch aktiv gestalten:

    Wenn dir der neue Sondervertragspreis der (LIDL-Gas / EON) nicht passt hast Du ein Sonderkündigungsrecht zum Datum des Preisumschwungs. Dann meldest Du Dich beim Grundversorger und schliesst den Grundversorgertarif ab (Kontraktrionszwang)

    Das wäre ja beruhigend.

    Aber, ich habe das so verstanden das dies das "alte Recht" war.

    Es hat doch im Laufe des Jahres eine Änderung gegeben.

    "

    • Entkopplung der Ersatzversorgung von der Grundversorgung für Haushaltskunden
    • „Grundversorgungssperre“ in Ersatzversorgungsfällen für 3 Monate

    "

    Ich verstehe das so, das es aktuell faktisch den "Kontrahierungszwang" erst nach 3 Monaten Ersatzversorgung gibt.

    Und freiwillig nimmt die NGW aktuell keine neuen Kunden in die Grundversorgung auf.

    Herr Tenhagen hat ja bzgl. Gas geraten: "Wechseln Sie zum Grundversorger".


    Netter Tipp.

    Aber, mein Grundversorger (NNGW) nimmt aktuell keine Kunden an.

    So wie ich das sehe, käme ich zum Grundversorger nur über den Weg:

    Gasvertrag gekündigt->Ersatzversorgung 3 Monate->automatisch in Grundversorgung.

    Das blöde ist dabei:

    Mein aktueller Vertrag läuft bis zum 2.12.22 .

    Ich fürchte mein aktueller Lieferant (LIDL-Gas / EON) wird mir kündigen, und ich muss mir ausgerechnet in Heizperiode und der Zeit der vermutlich größten Gaspreispanik eine neue Versorgung suchen.


    Ersatzversorgung liegt aktuell bei NGW bei 47ct/KWh.

    Bedeutet also: In 3 Monaten knapp 4.000.-EUR Kosten für Gas in den 3 Monaten Ersatzversorgung. =O

    Das kann ich mir nicht ernsthaft leisten.

    Statt in der Grundversorgung ca. 1.275 (NHW aktuell knapp 15ct/KWh in der Grundversorgung).


    Meine konkrete Frage:

    Ist der Grundversorger verpflichtet mich nach 3 Monaten aufzunehmen, wenn ich jetzt einen Gasvertrag mit ihm abschließen will?


    Oder was kann ich sonst jetzt machen, um die Kosten von 47ct/KWh zu vermeiden?