Hallo Zusammen,
meine Frau hat ein ähnliches Problem, nur halt mit Teilzeit und Minijob.
Sie hat zuletzt auf 50% Teilzeit gearbeitet und ist seit kurzem arbeitslos.
Jetzt überlegt sie, einen Minijob anzunehmen, denn finanziell macht es für sie keinen großen Unterschied. Sie hat Lohnsteuerklasse 5, und nach allen Abzügen und der Nachzahlung bei der Lohnsteuererklärung bleibt netto kaum mehr als 520€ übrig.
Nur was passiert, wenn sie der Arbeitsagentur mitteilt, dass sie einen Minijob sucht? Gilt sie dann nicht mehr als Arbeitslos, und verliert den Anspruch auf das Arbeitslosengeld?
Und wenn sie es nicht angibt, und später einen Minijob annimmt? Gilt sie dann weiterhin als arbeitslos, und 520€ (abzüglich Freibetrag) werden von Ihrem Arbeitslosengeld abgezogen? Ich nehme an, in diesem Fall muss sie sich offiziell weiterhin um einen Teilzeitjob bemühen. Und falls der Minijob einer möglicher Teilzeitanstellung im Wege steht, kann die Arbeitsagentur verlangen, dass sie den Minijob kündigt?
Alternativ könnte sie einen Minijob annehmen und der Arbeitsagentur mitteilen, dass sie keinen Teilzeitjob mehr sucht. Dann gilt sie nicht mehr als arbeitssuchend und hat keinen Anspruch auf das Arbeitslosengeld, oder? Aber wenn es dann mit dem Minijob nicht klappt, und sie in der Probezeit gekündigt wird, hat sie dann weiterhin den Anspruch auf das Arbeitslosengeld, der aus Ihrer Teilzeitbeschäftigung entstanden ist?
Danke im Voraus für Eure Hilfe!