Beiträge von surcel

    Wenn der Minijob unter 15h/Woche ist, wäre sie weiterhin arbeitslos, sofern sie sich weiterhin um eine Arbeit bemüht. (So zumindest mein Verständnis.)

    Danke für die schnelle Antwort. Das ist auch mein Verständnis. Aber wie intensiv muss sie sich dann bemühen? Kann sie einen Vermittlungsvorschlag für einen Teilzeitjob ablehnen, wenn dieser sich nicht mit dem Minijob vereinbaren lässt?

    Hallo Zusammen,


    meine Frau hat ein ähnliches Problem, nur halt mit Teilzeit und Minijob.


    Sie hat zuletzt auf 50% Teilzeit gearbeitet und ist seit kurzem arbeitslos.


    Jetzt überlegt sie, einen Minijob anzunehmen, denn finanziell macht es für sie keinen großen Unterschied. Sie hat Lohnsteuerklasse 5, und nach allen Abzügen und der Nachzahlung bei der Lohnsteuererklärung bleibt netto kaum mehr als 520€ übrig.


    Nur was passiert, wenn sie der Arbeitsagentur mitteilt, dass sie einen Minijob sucht? Gilt sie dann nicht mehr als Arbeitslos, und verliert den Anspruch auf das Arbeitslosengeld?


    Und wenn sie es nicht angibt, und später einen Minijob annimmt? Gilt sie dann weiterhin als arbeitslos, und 520€ (abzüglich Freibetrag) werden von Ihrem Arbeitslosengeld abgezogen? Ich nehme an, in diesem Fall muss sie sich offiziell weiterhin um einen Teilzeitjob bemühen. Und falls der Minijob einer möglicher Teilzeitanstellung im Wege steht, kann die Arbeitsagentur verlangen, dass sie den Minijob kündigt?


    Alternativ könnte sie einen Minijob annehmen und der Arbeitsagentur mitteilen, dass sie keinen Teilzeitjob mehr sucht. Dann gilt sie nicht mehr als arbeitssuchend und hat keinen Anspruch auf das Arbeitslosengeld, oder? Aber wenn es dann mit dem Minijob nicht klappt, und sie in der Probezeit gekündigt wird, hat sie dann weiterhin den Anspruch auf das Arbeitslosengeld, der aus Ihrer Teilzeitbeschäftigung entstanden ist?


    Danke im Voraus für Eure Hilfe!

    Wie sieht es rechtlich mit der Preisgarantie aus, wenn man eine Preiserhöhung, die höher als die Gasumlage ist, nicht anfechtet? Gilt es dann als stillschweigende Annahme eines neuen Vertrages mit neuen Preisen und ohne Preisgarantie?

    Ich habe einen Vertrag mit Preisgarantie bei Eprimo. Mir wurde auch zum 01.11. eine Preiserhöhung angekündigt. Zusätzlich zu Umlage wird auch der Preis für "Beschaffung und Vertrieb" um 0,65ct/kWh erhöht. Und dazu warnt Erpimo vor, dass in den nächsten Wochen mit weiteren Preiserhöhungen zu rechnen ist.

    Bei Strom noch nicht.

    Bis vor 3 Tagen konnte man noch bei Mediamarkt ganz günstige Eprimo-Strombverträge abschließen, mit kWh-Preisen um die 30ct und einem Jahr Preisbindung.

    Aber beim Gas sind sie gerade dabei, Bescheide über Preiserhöhungen rauszuschicken.

    Hauptsächlich geht es um die Gasumlage, aber die warnen auch vor, dass in den nächsten Wochen weitere Preisanpassungen anstehen. Und manche Kunden ohne Preisbindung wärden bereits jetzt die Preise angehoben.

    Bei mir hat eprimo auch den Posten "Beschaffung und Vertrieb" um 0,650 ct/kWh erhöht - trotz Preisgarantie.

    Im Internet habe ich schon einige Bilder mit diesem Betrag gesehen - unabhängig von dem alten Preis. Anscheinend ein Standardbetrag für Kunden mit Preisgarantie.

    Was mir noch mehr Sorgen macht, ist die Ankündigung auf der ersten Seite des Schreibens, dass die Preise in den nächsten Wochen nochmal erhöht werden.

    Übrigens, die Verbraucherzentrale wurde bereits über diesen Vorgang informiert:

    https://mobile.twitter.com/ACo…tatus/1570378011614269442